Umsetzungsprogramm Velonetz

Das Umsetzungsprogramm Velonetz (UPV) ist ein wichtiger Meilenstein im Hinblick auf die Vervollständigung des kantonalen Velonetzes. Es hilft bei der Priorisierung von Massnahmen und stellt die relevanten Rahmenbedingungen zur Umsetzung in sechs Handlungsfeldern dar.

Planerische Einordnung

Am 1. Januar 2023 trat das nationale Veloweggesetz (VWG) in Kraft, das die Kantone verpflichtet, innerhalb von fünf Jahren Velonetzpläne zu erstellen und diese in 20 Jahren vollständig umzusetzen. Für den Kanton Zürich bedeutet dies, dass das Velonetz bis spätestens 2042 fertiggestellt sein muss. Bereits 2016 wurde mit dem kantonalen Velonetzplan (VNP) eine Grundlage geschaffen, die Verbindungen nach Qualitätsstufen (Velobahnen, Haupt- und Nebenverbindungen) unterteilt und Schwachstellen definiert. 

Nun liegt das Umsetzungsprogramm Velonetz (UPV) vor. Mit ihm ist ein weiterer wichtiger Meilenstein im Hinblick auf die Vervollständigung des kantonalen Velonetzes erreicht. Zusammen mit dem Netzplan und den Standards Veloverkehr sind die im Veloweggesetz geforderten Grundlagen vorhanden, um mit dem Know-how des Tiefbauamts und der Fachstelle Veloverkehr das geplante Velonetz umzusetzen.

Grafische Darstellung von der Velonetzplanung zur Umsetzung
Meilensteine zur Umsetzung des kantonalen Velonetzes Quelle: Kanton Zürich, TBA

Resultate

Das Projekt Umsetzungsprogramm liefert folgende wichtige Resultate:

  • Ein Datenmodell sowie eine Methodik für die Umsetzung in der IT-Landschaft des Kantons. Damit können die Daten laufend bewirtschaftet werden. So wird die Umsetzung des Velonetzes optimiert und kontinuierlich dokumentiert.
  • Geschärfte und systematisch aufbereitete Daten zu folgenden Punkten: Priorisierung der Veloverbindungen, Gewichtung der Schwachstellen, geschätzte Kosten sowie Abstimmung mit weiteren kantonalen Projekten.
  • Eine grafische Darstellung der Priorisierung als Streudiagramm. Das Streudiagramm zeigt auf den Achsen den Priorisierungswert der Verbindungen sowie die Defizitbenotung respektive die Schwere von Schwachstellen auf den Veloverbindungen. Die farbigen Punkte stellen alle Veloverbindungen gemäss Velonetzplan dar. Die Umsetzungsstrategie sieht vor, das Streudiagramm von oben rechts abzuarbeiten.
    • Der Fokus der Umsetzung liegt auf Velobahnen und Hauptverbindungen in den engeren Agglomerationen.
    • Es kann in Einzelfällen aber zweckmässig Verbindungen mit hohen Defizitwerten und geringen Priorisierungswerte oder umgekehrt prioritär anzugehen. Das muss in Einzelfallbetrachtung beurteilt werden.
    • Die Nebenverbindungen richten sich stark und primär nach der Strasseninstandsetzung. Spielräume sollen so gut ausgenutzt werden wie möglich.
  • Im Ausblick zur Umsetzung wird dargelegt, dass mit den aktuellen finanziellen Rahmenbedingungen und den personellen Ressourcen die gesetzliche Aufgabe nicht erfüllt wird, das Velonetz bis 2042 fertigzustellen. Es wird aber auch erkannt, dass es weitere Rahmenbedingungen gibt, die für den weiteren Ausbau des kantonalen Velonetzes relevant sind.
Grafische Darstellung des Priorisierungswertes der Veloverbindungen als Streudiagramm
Das Streudiagramm des UPV 2.0 liefert die Stossrichtung der Priorisierung der Umsetzung. Quelle: Kanton Zürich, TBA

Handlungsfelder

Die erkannten Rahmenbedingungen und die daraus abzuleitenden Handlungsfelder lassen sich grob gruppieren. Gewisse Rahmenbedingungen sind politisch einzuordnen, die entsprechenden Handlungsfelder der Verwaltung sind folglich in einer direkten Abhängigkeit von politischen Entscheiden.

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Mit den vorhandenen finanziellen Mitteln kann der gesetzliche Auftrag des Veloweggesetzes in der gesetzlich vorgegebenen Frist von 20 Jahren nicht erfüllt werden. Die Finanzierung (Budgetvorgabe StrG §28a) liegt in der Budgethoheit des Kantonsrats. Ob die Mittel für Veloinfrastrukturen mittelfristig erhöht werden, steht in einer direkten Abhängigkeit von entsprechenden politischen Entscheiden. Zu den finanziellen Mitteln sind nicht nur die Realisierungskosten der Bauprojekte zu zählen, sondern auch die erforderlichen personellen Ressourcen bei der kantonalen Verwaltung.

Handlungsfeld: Politik und Verwaltung

Sehr grosse, umfangreiche Veloprojekte beheben wichtige Schwachstellen, verschlingen jedoch aufgrund ihres Umfangs das vorhandene Budget in den entsprechenden Jahren vollständig. Theoretisch steht in diesen Jahren kein Geld mehr für die Behebung weiterer Schwachstellen im Velonetz zur Verfügung. Schliesslich entscheidet der Kantonsrat darüber, ob Grossprojekte mit wichtigen Veloinhalten zusätzlich zum eigentlichen Velobudget finanziert werden sollten. Auf Verwaltungsebene werden Fragestellungen wie Kostenteiler und Abgrenzungen thematisiert.

Handlungsfeld: Politik und Verwaltung

Das Strategische Erhaltungsmanagement der Fahrbahnen (SEM) ist der hauptsächliche Auslöser für Velomassnahmen, insbesondere wenn es um Ausbauten von Strasseninfrastrukturen geht. Es ist von zentraler Bedeutung, dass Schwachstellen im Rahmen von Strasseninstandsetzungsprojekten auch tatsächlich umfassend behoben werden, da sie ansonsten vielfach erst im nachfolgenden Instandsetzungszyklus wieder in Angriff genommen werden können. Den Projektperimetern von baulichen Vorhaben kommt eine hohe Wichtigkeit bei. Diese sind in jedem Fall mit umliegenden Schwachstellen des Velonetzes abzustimmen. Als nächster Schritt werden die SEM-Daten und die Daten des Umsetzungsprogramms abgeglichen werden.

Handlungsfeld: Verwaltung

Ungefähr 450 km des kantonalen Velonetzes verlaufen auf kommunalen Strassen, weitere 130 km auf Wegen/Strassen, die wahrscheinlich auch in kommunaler Zuständigkeit liegen. Die konstruktive Zusammenarbeit mit den Gemeinden ist damit von höchster Wichtigkeit. Es bestehen grosse Synergien zwischen der kommunalen Strasseninstandsetzung und der Behebung von Schwachstellen des kantonalen Velonetzes. Die Datenlage über umgesetzte und geplante Massnahmen auf kommunalen Strassen ist nicht systematisch vorhanden. Eine Erhebung über den Bestand und die geplanten kommunalen Strasseninstandsetzungsprojekte ist notwendig, um die kommunalen Daten ebenfalls in das Modell der Umsetzungsplanung zu integrieren.

Handlungsfeld: Verwaltung

Bei neuen Planungen muss die ungewisse zeitliche Komponente berücksichtigt werden. Im Modell des UPV 2.0 ist dies mit theoretischen Planungszeiten eingerechnet (1 bis 12 Jahre von der Aufnahme der Planung bis zum Abschluss der Realisierung). In der Praxis kann die Planungsdauer aufgrund verschiedener, nicht vorhersehbarer Unwägbarkeiten abweichen. Es besteht ein gewisses Risiko, dass durch Projektverzögerungen das Budget in gewissen Jahren nicht ausgeschöpft wird oder in anderen Jahren nicht ausreicht. Dies betrifft insbesondere komplexe Projekte mit hohen politischen oder rechtlichen Umsetzungsrisiken. Ein konstantes Monitoring über die Umsetzung ist wichtig. Entsprechende Indikatoren / Kennzahlen werden noch erarbeitet.

Handlungsfeld: Verwaltung

Im UPV 2.0 wird die Umsetzungsgeschwindigkeit rechnerisch in einfacher Form berücksichtigt. Aus Velosicht sollen alle Veloverbindungen innerhalb der kommenden 20 Jahre (bis 2042) fertiggestellt werden. Die angestrebte Fertigstellung wird entsprechend des Streudiagramms in diesem Zeitraum aufgeteilt. Berücksichtigt man die Abstimmung mit den weiteren Planungen und die benötigten Planungszeiträume, kommt der Aspekt der frühestmöglichen Fertigstellung ins Spiel. Angesichts der wiederkehrenden Budgets und der verfügbaren Ressourcen wäre eine ausgeglichene Umsetzungsgeschwindigkeit anzustreben. 

Mit der Zuständigkeit für die Finanzierung ist der Kantonsrat auch dafür verantwortlich, die Umsetzung des Veloweggesetzes über einen längeren Zeithorizont im Auge zu behalten resp. zu steuern.

Handlungsfeld: Politik und Verwaltung

Grafische Veranschaulichung der Umsetzungsgeschwindigkeit des Velonetzes von heute bis 2024
Varianten der Umsetzungsgeschwindigkeit Quelle: Kanton Zürich, TBA

Themenverantwortung Umsetzungsprogramm

Das Umsetzungsprogramm des Velonetzplans liegt in der Verantwortung des kantonalen Tiefbauamtes der Baudirektion.

Viktoria Herzog

Fachbereichsleiterin Veloverkehr, Tiefbauamt

viktoria.herzog@bd.zh.ch
+41 43 259 31 63

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Kontakt

Amt für Mobilität – Fachstelle Veloverkehr

Adresse

Neumühlequai 10
8090 Zürich
Route (Google)

E-Mail

velo@vd.zh.ch