Der Bund beteiligt sich finanziell an kommunalen und kantonalen Verkehrsinfrastrukturprojekten. Voraussetzung dafür sind Agglomerationsprogramme, mit denen die Verkehrs- und Siedlungsentwicklung wirkungsvoll abgestimmt werden kann.
Was sind Agglomerationsprogramme?
Die Agglomerationsprogramme sind ein wirksames Instrument, um die dringendsten Verkehrsprobleme im Kanton Zürich gezielt anzugehen. Um auch das künftige Verkehrsaufkommen zu bewältigen, braucht es neben gezielten Investitionen in die Verkehrsinfrastruktur auch eine Siedlungsentwicklung nach innen, die möglichst wenig zusätzlichen Verkehr verursacht. Mit dem Programm Agglomerationsverkehr beteiligt sich der Bund finanziell an jenen Verkehrsprojekten, die auf einer kohärente Verkehrs- und Siedlungsplanung basieren. Voraussetzung dafür ist ein Agglomerationsprogramm, in dem die Ziele und Strategien dafür klar und verbindlich ausgewiesen sind.
Fünf Zürcher Programme
Grundlage für die Zürcher Agglomerationsprogramme ist die «Strategie für den Agglomerationsverkehr» des Regierungsrates aus dem Jahr 2004. Die Programme sollen dazu beitragen, dass der öffentliche Verkehr mindestens die Hälfte des Verkehrszuwachses übernimmt und der Anteil des Fuss- und Veloverkehrs erhöht wird.
Die Programme basieren auf den Vorgaben des Bundes (Gesetze, Verordnungen und Richtlinien) und auf den kantonalen und regionalen Richtplänen sowie dem kantonalen Gesamtverkehrskonzept (GVK 2018), den regionalen Gesamtverkehrskonzepten (rGVK) und der langfristigen Raumentwicklungstrategie des Kantons (LaRES). Wesentlich sind auch die Strategien und Planungen zu den einzelnen Verkehrsmitteln und -trägern.
Die Zürcher Agglomerationsprogramme erfassen die Gebiete mit grosser Entwicklungsdynamik und folglich hohem Abstimmungsbedarf von Siedlung und Verkehr. Wesentlich dabei ist, dass strategiekonforme Verkehrsvorhaben in genügender Anzahl und Planungsreife vorliegen. Entsprechend bestehen die fünf Programme Stadt Zürich – Glattal, Winterthur u. Umgebung, Zürcher Oberland, Unterland - Furttal und Limmattal . Der Kanton Zürich ist Träger dieser Programme. Für das Limmattal besteht eine gemeinsame Trägerschaft mit dem Kanton Aargau. Der Kanton Zürich ist ebenso Mitträger der benachbarten Agglomerationsprogramme Obersee bzw. Schaffhausen.
Massnahmen der
Agglomerationsprogramme
Die Massnahmen entstammen den Bereichen Verkehr, Siedlung sowie Landschaft. Entsprechend den Vorgaben des Bundes werden sie unterschiedlich klassifiziert und priorisiert.
Die mit Bundesbeschluss zugesicherten Beiträge sind ein grosser Anreiz für die Massnahmenträger (Kanton, Städte und Gemeinden, Transportunternehmen und Dritte), ihre Massnahmen bis zur Bau- und Finanzreife voranzutreiben und – nach den entsprechenden Beschlüssen – auch umzusetzen.
Die Agglomerationsprogramme der 1. bis 4. Generation enthalten insgesamt ca. 610 Massnahmen aus den Bereichen Verkehr, Landschaft und Siedlung. Für etwa 400 Verkehrsmassnahmen hat der Bund einen Höchstbetrag von knapp 1.48 Mrd. Fr. zugesichert. Knapp die Hälfte der Massnahmen wurde bisher umgesetzt und knapp die Hälfte der Beiträge ausbezahlt.
Eine Vielzahl von Vorhaben konnte von einem Bundesanteil von 35 bis 40 % an den Investitionskosten profitieren:
- ÖV-Vorhaben wie die Durchmesserlinie, die 4. Teilergänzungen der S-Bahn, Erweiterung der Glattalbahn, Limmattalbahn, das Tram Hardbrücke und Affoltern, Elektrifizierung von Buslinien
- Umgestaltung belasteter Ortsdurchfahrten und Stadträume, z.B. in Uster, Mönchaltdorf, Pfäffikon, Winterthur und Schlieren
- Zahlreiche Massnahmen im Bereich Velo- und Fussverkehr: Veloquerung Nord am Bahnhof Winterthur, «Fil Bleu» entlang der Glatt zwischen Dübendorf und Opfikon etc.
- Ausbau von Verkehrsdrehscheiben
Erarbeitung und Umsetzung in Generationen
Die Agglomerationsprogramme werden in «Generationen» erarbeitet und dabei weiterentwickelt. Von Generation zu Generation werden auch die Perimeter neu geprüft und wo zweckmässig auch angepasst. Die Programme werden in enger Abstimmung mit Gemeinden, Städten und Planungsregionen erarbeitet. 2007 wurde die erste Generation dem Bund eingereicht, 2012 die zweite, 2016 die dritte und 2021 die vierte Generation. Die fünfte Generation ist in Vorbereitung.
Nach der Erarbeitung und Einreichung prüft der Bund die Programme und legt mit Parlamentsbeschluss die Mitfinanzierung fest. Nach Unterzeichnung der Leistungsvereinbarung zwischen Bund und Trägerschaft beginnt die Umsetzungsperiode. Die Prozesse von Erarbeitung und Umsetzung sind durch die Vorgaben des Bundes bestimmt.
Ihre Ansprechpersonen
Benachbarte Agglomerationsprogramme
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- Download PAV Merkblatt Fristen 2024 PDF | 7 Seiten | Deutsch | 205 KB
- Download Richtlinien Programm Agglomerationsverkehr (RPAV) PDF | 97 Seiten | Deutsch | 1 MB
- Download Bundesgesetz über den Infrastrukturfonds für den Agglomerationsverkehr, das Nationalstrassennetz sowie Hauptstrassen in Berggebieten und Randregionen PDF | 2 Seiten | Deutsch | 470 KB
- Download Bundesgesetz über den Fonds für die Nationalstrassen und den Agglomerationsverkehr (NAFG) PDF | 14 Seiten | Deutsch | 684 KB
- Download Bundesgesetz über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassen- und Luftverkehr zweckgebundener Mittel PDF | 22 Seiten | Deutsch | 438 KB
- Download Verordnung über die Verwendung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassenverkehr zweckgebundener Mittel PDF | 26 Seiten | Deutsch | 851 KB
- Download Teilrevision der Verordnung vom 7. November 2007 über die Verwen-dung der zweckgebundenen Mineralölsteuer und weiterer für den Strassenverkehr zweckgebundener Mittel (MinVV; SR 725.116.21) PDF | 3 Seiten | Deutsch | 290 KB
- Download Erläuterungen zur Teilrevision vom 22. November 2017 der Verordnung vom 7. November 2007 über die zweckgebundene Mineralölsteuer im Strassenverkehr (MinVV) PDF | 8 Seiten | Deutsch | 754 KB
- Download Verordnung des UVEK über das Programm Agglomerationsverkehr (PAVV) PDF | 18 Seiten | Deutsch | 545 KB
- Download Teilrevision der Verordnung des UVEK über das Programm Agglo-merationsverkehr (PAVV; SR 725.116.214) PDF | 3 Seiten | Deutsch | 284 KB
- Download Erläuterungen zur Totalrevision der Verordnung des UVEK vom 20. Dezember 2017 über Fristen und Beitragsberechnung für Massnahmen im Rahmen des Programms Agglomerationsverkehr (PAvV; neu: Verordnung des UVEK über das Programm Agglomerationsverkehr (PAVV) PDF | 23 Seiten | Deutsch | 695 KB
Weiterführende Informationen
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Rechtliche Grundlagen
RRB Nr. 576/2012, Agglomerationsprogramme Zürich, 2. Generation (Einreichung beim Bund und Ermächtigung)
RBB Nr. 1158/2016, Agglomerationsprogramme Zürich, 3. Generation (Einreichung beim Bund und Ermächtigung)
RRB Nr. 544/2021, Agglomerationsprogramme Zürich, 4. Generation (Einreichung beim Bund und Ermächtigung)
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Kontakt
Amt für Mobilität – Abteilung Gesamtmobilität
Ansprechperson Wilfried Anreiter