Hier informieren wir Sie über die aktuellen Entwicklungen rund um die Zürcher Agglomerationsprogramme.
Tagung Zürcher Agglomerationsprogramme
Agglomerationsprogramme 5. Generation
Die 5. Generation besteht aus den Programmen «Stadt Zürich-Glattal», «Winterthur und Umgebung», «Limmattal» und «Züricher Oberland» sowie «Unterland-Furttal». Die Programme schlagen knapp 350 Massnahmen vor, für die Investitionen von rund 1,2 Mrd. Franken beantragt werden. Mit der fünften Generation will der Regierungsrat an den Erfolg der bisherigen Zürcher Programme anknüpfen.
Anfangs 2023 begann die Erarbeitung unter der Federführung des Amtes für Mobilität und unter Einbezug verschiedener kantonaler Stellen, der betroffenen Planungsregionen und einzelner Städte und Gemeinden. Eine wesentliche Grundlage dafür bilden die Vorgaben des Bundes, insbesondere die Richtlinien Programm Agglomerationsverkehr (RPAV). Nach Fertigstellung der Programme wurden diese in die öffentliche Mitwirkung gegeben (5. August bis 20. September 2024) und danach noch punktuell überarbeitet.
Die Exekutiven der beteiligten Akteure (Städte, Gemeinden, Planungsregionen, Transportunternehmen, Dritte) stimmten den Programmen per Exekutivbeschluss zu (November 2024 bis Januar 2025), woraufhin der Regierungsrat des Kantons Zürich am 5. März 2023 die Einreichung der Programme beim Bund und die Übernahme der Trägerschaft für die Umsetzung beschloss. Die Programme wurden schliesslich Ende März 2025 dem Bund eingereicht.
Nach Prüfung und Bewertung wird der Bundesbeschluss zur Mittelfreigabe gegen Ende 2027 erwartet. Der Umsetzungsbeginn der Massnahmen der Programme fällt ins 1. Halbjahr 2028.
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Rechtliche Grundlagen
Einreichung Agglomerationsprgramme 5. Generation
Freigabe Regierungsrat zur öffentlichen Mitwirkung
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Kontakt
Amt für Mobilität – Abteilung Gesamtmobilität