Rodung: Mehr als das Fällen von Bäumen

Rodungen sind grundsätzlich verboten. Dabei geht es nicht einfach um gefällte Bäume. Bereits die Zweckentfremdung weniger Quadratmeter Waldboden kann rechtlich eine Rodung darstellen – das muss auch bei Infrastrukturanlagen abgewogen werden. Wann eine Rodung vorliegt und weshalb selbst baumfreie Waldflächen geschützt sein können, zeigt ein Blick ins Waldrecht.

Datum
10. November 2026
ZUP-Nr.
115
Themen
Wald / Umweltdaten
Autor/Autorin
Anouk Federspiel, Nathalie Barengo, ALN
Rubrik
Artikel

Zürcher Umweltpraxis und Raumentwicklung 115: Rodung: Mehr als das Fällen von Bäumen

Zürcher Umweltpraxis und Raumentwicklung 115: Rodung: Mehr als das Fällen von Bäumen
Zürcher Umweltpraxis und Raumentwicklung 115: Rodung: Mehr als das Fällen von Bäumen

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