Rodung: Mehr als das Fällen von Bäumen
Rodungen sind grundsätzlich verboten. Dabei geht es nicht einfach um gefällte Bäume. Bereits die Zweckentfremdung weniger Quadratmeter Waldboden kann rechtlich eine Rodung darstellen – das muss auch bei Infrastrukturanlagen abgewogen werden. Wann eine Rodung vorliegt und weshalb selbst baumfreie Waldflächen geschützt sein können, zeigt ein Blick ins Waldrecht.
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Baudirektion – Koordinationsstelle für Umweltschutz
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