Neue Parkierungsbestimmungen im Planungs- und Baugesetz
Neu ist die Anzahl Abstellplätze für alle Verkehrsmittel in Privatbesitz festzulegen, also auch für Velos, E-Bikes oder Motorräder. Zudem können auch qualitative Anforderungen festgelegt werden, beispielsweise hinsichtlich Überdachung oder Elektrifizierung. Eine Umsetzungshilfe erläutert die Änderungen und ihre Auswirkungen auf die kommunale Nutzungsplanung.
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Baudirektion – Koordinationsstelle für Umweltschutz
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