Ersatz von Elektroheizungen rechtzeitig angehen
Elektroheizungen im Kanton Zürich haben ein Ablaufdatum – bis 2030 muss umgerüstet werden. Für die Eigentümerschaften heisst das: rechtzeitig planen, clever entscheiden. Und für die Gemeinden? Damit sie ihre Vollzugsaufgaben wahrnehmen können, bietet der Kanton verschiedentlich Unterstützung an.
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Baudirektion – Koordinationsstelle für Umweltschutz
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