Naturnahe Umgebungspflege bei Kantonsgebäuden

Grün- und Freiflächen rund um die kantonalen Liegenschaften sollen künftig nach Grundsätzen der naturnahen und ressourcenschonenden Pflege unterhalten und geplant werden. Eine neue Richtlinie gibt diese vor. So übernimmt der Kanton Zürich direkt Verantwortung für die Biodiversität.

Datum
12. Dezember 2023
ZUP-Nr.
107
Themen
Wald / Bauen
Autor/Autorin
Patrick Hey, Immobilienamt
Rubrik
Artikel

Naturnahe Umgebungspflege bei Kantonsgebäuden

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