Bundesgesetz verleiht dem Velo mehr Schub
Das Bundesgesetz über Velowege ist seit 1. Januar 2023 in Kraft und stellt einen Meilenstein in der Förderung des Velos in der Schweiz dar. Der Kanton und die Gemeinden sind nun in der Pflicht, bis Ende 2042 sichere und bedarfsgerechte Veloinfrastrukturen für alle Altersgruppen zur Verfügung zu stellen.
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Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz
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