Schneller zur alternativen Energienutzung
Seit die geänderte Bauverfahrensverordnung am 1. Januar 2023 in Kraft getreten ist, gelten für Solaranlagen, Wärmepumpen, Fernwärmeanschlüsse und E-Ladestationen vereinfachte Verfahren. Damit kann der administrative Aufwand für die Bauherrschaften und die Verwaltung reduziert werden.
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Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz
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