Mehrwertausgleich: Der Vollzug hat begonnen

Planungsbedingte Vorteile bei Einzonungen werden seit dem 1. Januar 2021 durch eine Mehrwertabgabe ausgeglichen. Auch bei Auf- und Umzonungen erfolgt ein Ausgleich, sofern eine Gemeinde ihre Bau- und Zonenordnung entsprechend angepasst hat und die definierten Schwellenwerte überschritten werden.

Datum
4. April 2021
ZUP-Nr.
99
Themen
Raumplanung
Autor/Autorin
Corinne Hafen
Rubrik
Artikel

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