Mehrwertausgleich: Der Vollzug hat begonnen
Planungsbedingte Vorteile bei Einzonungen werden seit dem 1. Januar 2021 durch eine Mehrwertabgabe ausgeglichen. Auch bei Auf- und Umzonungen erfolgt ein Ausgleich, sofern eine Gemeinde ihre Bau- und Zonenordnung entsprechend angepasst hat und die definierten Schwellenwerte überschritten werden.
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Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz
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