Erste Vollzugserfahrungen beim Verkauf gebietsfremder Problempflanzen

Für einige Neophyten wurde jeglicher Umgang verboten. Andere dürfen zwar noch verkauft werden, es muss jedoch bei jeder einzelnen Pflanze ein spezieller Hinweis angebracht sein. Die Um- setzung dieser Vorgaben wird neu durch Inspektionen kontrolliert.

Datum
17. Juli 2015
ZUP-Nr.
81
Themen
Biosicherheit
Autor/Autorin
Nina Richner, Claudia Ruprecht
Rubrik
Artikel

Erste Vollzugserfahrungen beim Verkauf gebietsfremder Problempflanzen

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