Im Winter keine Feuer im Freien: Massnahmenplan Lufthygiene verbietet die Abfallverbrennung im Freien
In der Schweiz ist die Verbrennung von Abfällen im Freien grundsätzlich verboten. Einzig Wald-, Feld- und Gartenabfälle dürfen im Kanton Zürich im Freien verbrannt werden – dies jedoch nur während der Monate März bis Oktober und unter der Voraussetzung, dass sie so trocken sind, dass dabei nur wenig Rauch entsteht.
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Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz
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