Im Winter keine Feuer im Freien: Massnahmenplan Lufthygiene verbietet die Abfallverbrennung im Freien

In der Schweiz ist die Verbrennung von Abfällen im Freien grundsätzlich verboten. Einzig Wald-, Feld- und Gartenabfälle dürfen im Kanton Zürich im Freien verbrannt werden – dies jedoch nur während der Monate März bis Oktober und unter der Voraussetzung, dass sie so trocken sind, dass dabei nur wenig Rauch entsteht.

Datum
6. Februar 2011
ZUP-Nr.
63
Themen
Luft
Autor/Autorin
Regula Rometsch, Angelo Papis
Rubrik
Artikel

Zürcher Umweltpraxis 63: Im Winter keine Feuer im Freien: Massnahmenplan Lufthygiene verbietet die Abfallverbrennung im Freien

Zürcher Umweltpraxis 63: Im Winter keine Feuer im Freien: Massnahmenplan Lufthygiene verbietet die Abfallverbrennung im Freien
Zürcher Umweltpraxis 63: Im Winter keine Feuer im Freien: Massnahmenplan Lufthygiene verbietet die Abfallverbrennung im Freien

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