Alte Gemeindedeponien – wie damit umgehen? Die Gemeinde Erlenbach hat ihre drei im Kataster eingetragenen alten Deponien abgeklärt

In Erlenbach wurden drei im Katas­ter der belasteten Standorte als «prioritär untersuchungsbedürftig» eingetragene ehemalige Gemeinde-Kehrichtdeponien untersucht. Die Voruntersuchung nach Altlas­ten-Verordnung konnte mit dem Resultat abgeschlossen werden, dass bei zwei Ablagerungsstandorten bis zu einem allfälligen Bauvorhaben keine weiteren Massnahmen notwendig sind und beim dritten Standort eine über drei Jahre laufende Überwachung mit anschliessender Neubeurteilung erforderlich ist.

Datum
9. Dezember 2009
ZUP-Nr.
59
Themen
Altlasten-Stoffe
Autor/Autorin
Thomas Gubler, Emil Greber, Hans Peter Fehr
Rubrik
Artikel

Alte Gemeindedeponien – wie damit umgehen? Die Gemeinde Erlenbach hat ihre drei im Kataster eingetragenen alten Deponien abgeklärt

Alte Gemeindedeponien – wie damit umgehen? Die Gemeinde Erlenbach hat ihre drei im Kataster eingetragenen alten Deponien abgeklärt
Alte Gemeindedeponien – wie damit umgehen? Die Gemeinde Erlenbach hat ihre drei im Kataster eingetragenen alten Deponien abgeklärt

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