Ein Drittel weniger Energiebedarf dank neuer Bauvorschriften: Geeignete Gebäudehüllen, Wärmeschutz und Vorlauftemperaturen sparen Energie
Auf den 1. Juli 2009 wurden die geänderte Besondere Bauverordnung I (BBV I) und die Allgemeine Bauverordnung in Kraft gesetzt. Mit diesen Änderungen wird das Ziel verfolgt, den zulässigen Energiebedarf bei Neubauten für Heizung und Warmwasser um rund ein Drittel auf 4,8 Liter Heizöläquivalent pro Quadratmeter und Jahr zu senken.
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Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz
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