NIS-Verordnung sorgt für geordnete Verhältnisse: Dank USG keine übermässige Elektrosmogbelastung
Der rasante Ausbau des Mobilfunknetzes seit Mitte der Neunzigerjahre erforderte rasch Schutzbestimmungen. Aufbauend auf dem Vorsorgeprinzip des Umweltschutz- gesetzes, wurde praktisch innert Jahresfrist eine Verordnung zur nichtionisierenden Strahlung in Kraft gesetzt. Dabei konnte von den Erfahrungen mit den ähnlich aufgebauten Luftreinhalte- und Lärmschutzverordnungen profitiert werden.
Kontakt
Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz
Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)
8090 Zürich
+41 43 259 24 17
Montag bis Donnerstag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr
Bürozeiten
Montag bis Donnerstag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr