Wiederherstellung und Ersatz im Natur- und Landschaftsschutz: Lebensraum zerstören – und dafür Neuen schaffen
Vorhaben, die Beeinträchtigungen schützenswerter lebensräume oder geschützter Landschaften zue Folge haben, sind so zu gestalten, dass der Natur- und Landschaftshaushalt im Gleichgewicht bleibt. Dies verlangt das Natur- und Heimatschutzgesetz (NHG). Um dieses Ziel zu erreichen, sind neben geeigneten Schutzmassnahmen auch Wiederherstellungs- oder Ersatzmassnahmen erforderlich.
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Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz
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