Bekämpfung von Schiesslärm nach der Sanierungsphase: Wie weiter mit dem 300-m-Schiessen?

Nach der Sanierung der Schiessanlagen sind die Lärmgrenzwerte im Kanton Zürich grösstenteils eingehalten. Doch wenn der Schiesslärm im Sinne des Vorsorgeprinzips weiter reduziert werden soll, reichen Sanierungen nicht mehr aus. Mittelfristig sind neue Lösungen gesucht, nicht zuletzt wegen des anhaltenden Siedlungswachstums.

Datum
7. Oktober 2002
ZUP-Nr.
31
Themen
Lärm
Autor/Autorin
Rolf Schuchter
Rubrik
Artikel

Bekämpfung von Schiesslärm nach der Sanierungsphase: Wie weiter mit dem 300-m-Schiessen?

Bekämpfung von Schiesslärm nach der Sanierungsphase: Wie weiter mit dem 300-m-Schiessen?
Bekämpfung von Schiesslärm nach der Sanierungsphase: Wie weiter mit dem 300-m-Schiessen?

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