Ein Jahr kantonale Leitstelle für Baubewilligungen: Einfachere Verfahren - schnellere Bewilligungen

Sollen Bauten ausserhalb der Bauzone, in der Nähe eines Gewässers oder Waldes oder anderen besonderen Umständen erstellt werden, so wird eine kantonale Bewilligung benötigt. Seit Juli 2000 wird die Koordination dieser Gesuche zentral von der kantonalen Leitstelle für Baubewilligungen wahrgenommen. Die ersten Erfahrungen sind positiv. Der Verfahrensablauf wurde nicht nur vereinfacht sondern auch beschleunigt. Zudem kann der Stand des Verfahrens jederzeit durch eine zentrale Stelle in Erfahrung gebracht werden.

Datum
18. Juli 2001
ZUP-Nr.
27
Themen
Umweltdaten-recht
Autor/Autorin
Manuel Häberli
Rubrik
Artikel

Zürcher Umweltpraxis 27: Ein Jahr kantonale Leitstelle für Baubewilligungen: Einfachere Verfahren - schnellere Bewilligungen

Zürcher Umweltpraxis 27: Ein Jahr kantonale Leitstelle für Baubewilligungen: Einfachere Verfahren - schnellere Bewilligungen
Zürcher Umweltpraxis 27: Ein Jahr kantonale Leitstelle für Baubewilligungen: Einfachere Verfahren - schnellere Bewilligungen

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