Biologische Sicherheit im Kanton Zürich: Fortschritte und Entwicklungen

Die moderne Biotechnologie befindet sich in einer raschen und dynamischen Weiterentwicklung, deren Anwendungen zunehmend unsere Gesellschaft beeinflussen. Neben vielen Vorteilen birgt diese Technologie auch Risiken. Aufgrund der Änderung des Umweltschutzgesetzes (USG, neues Kapitel 3 über umweltgefährdende Organismen, vgl. ZUP Nr. 14), die auf den 1.7.1997 in Kraft gesetzt worden ist, wurden drei neue Verordnungen über biologische Risiken geschaffen. Diese werden voraussichtlich Mitte 1999 in Kraft treten. Da gesamtschweizerisch rund ein Drittel der Projekte mit krankheitserregenden oder gentechnisch veränderten Organismen im Kanton Zürich bearbeitet werden, ist die Zürcher Vollzugsbehörde auf dem Gebiet der biologischen Sicherheit besonders gefordert.

Datum
17. März 1999
ZUP-Nr.
19
Themen
Biosicherheit
Autor/Autorin
Daniel Fischer
Rubrik
Artikel

Biologische Sicherheit im Kanton Zürich: Fortschritte und Entwicklungen

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