Bemerkungen zur Teilrevision des Jagdgesetzes
Im Zuge der Verwaltungsreform sind die Aufgaben der Fischerei- und Jagdverwaltung in Zusammenhang mit der Betreuung der Wildtiere grundsätzlich überarbeitet worden. In Zukunft sollen die Jagdregaleinnahmen wieder zweckgebunden verwendet werden.
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