Sorgenkind Stadtstrasse: Verkehrsberuhigung und Lärmschutz mit Tempo-30 in der Stadt Zürich

Verkehrsberuhigung als Grundsatzentscheid ist vermutlich weniger umstritten als die dafür eingesetzten baulichen Massnahmen. Auf Unverständnis stösst vielleicht auch die Beobachtung, dass in erster Linie Stras-sen beruhigt werden, die gar nicht so bedrohlich und störend erscheinen, dass hingegen der Verkehr auf den stark befahrenen Hauptstrassen praktisch unbehelligt weiterrollt.

Datum
12. Juli 1997
ZUP-Nr.
13
Themen
Lärm
Autor/Autorin
Hans Huber
Rubrik
Artikel

Sorgenkind Stadtstrasse: Verkehrsberuhigung und Lärmschutz mit Tempo-30 in der Stadt Zürich

Sorgenkind Stadtstrasse: Verkehrsberuhigung und Lärmschutz mit Tempo-30 in der Stadt Zürich
Sorgenkind Stadtstrasse: Verkehrsberuhigung und Lärmschutz mit Tempo-30 in der Stadt Zürich

Kontakt

Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 24 17


Bürozeiten


Montag bis Donnerstag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr

E-Mail

kofu@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: