Richtlinien zur Feldrandkompostierung
Das Verfahren der «Feldrandkompostierung» wird in der Schweiz erst seit wenigen Jahren angewandt. Aus diesem Grunde bestand in den Kantonen noch wenig Erfahrung, welche Bedingungen für die Feldrandkompostierung vorausgesetzt werden müssen, damit sie auf lange Sicht umweltverträglich und effizient betrieben werden kann. Die zuständigen Fachstellen der Kantone Zürich, Bern, Solothurn, Baselland und Aargau haben zusammen einen Praxisversuch durchführen lassen, der vom Forschungsinstitut für biologischen Landbau (FIBL, Oberwil BL) wissenschaftlich begleitet und ausgewertet wurde.
Kontakt
Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz
Bürozeiten
Montag bis Donnerstag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr