Das Abfallgesetz wurde anfangs Jahr teilweise in Kraft gesetzt – Übersicht: Die wichtigsten Änderungen in der Abfallwirtschaft

Seit dem 1. Januar 1996 ist das kantonale Abfallgesetz, mit Ausnahme jener Paragraphen, für die Ausführungsbestimmungen auf Verordnungsstufe erlassen werden müssen, in Kraft. Es löst die bisherigen Rechtsgrundlagen im Einführungsgesetz zum Gewässerschutzgesetz und im Schrottgesetz ab. Damit wird das Abfallwesen im Kanton Zürich mit einer moderneren Gesetzgebung geregelt.

Datum
21. März 1996
ZUP-Nr.
8
Themen
Abfall
Autor/Autorin
Christian Huber
Rubrik
Artikel

Das Abfallgesetz wurde anfangs Jahr teilweise in Kraft gesetzt - Übersicht: Die wichtigsten Änderungen in der Abfallwirtschaft

Das Abfallgesetz wurde anfangs Jahr teilweise in Kraft gesetzt - Übersicht: Die wichtigsten Änderungen in der Abfallwirtschaft
Das Abfallgesetz wurde anfangs Jahr teilweise in Kraft gesetzt - Übersicht: Die wichtigsten Änderungen in der Abfallwirtschaft

Kontakt

Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 24 17


Bürozeiten


Montag bis Donnerstag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr

E-Mail

kofu@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: