Wie hat ein Landwirt vorzugehen, wenn er einem Fliessgewässer Wasser entnehmen will? Wasserbezug aus Fliessgewässern ist bewilligungspflichtig

Jahreszeit und Entwicklungsstand der Kulturen lassen die Frage zurzeit als nicht aktuell erscheinen. Wer aber voraussichtlich im Sommer Wasser aus einem Fliessgewässer für Bewässerungszwecke beansprucht, tut gut daran, sich frühzeitig um die dafür nötige Bewilligung beim Amt für Gewässerschutz und Wasserbau (AGW) zu kümmern. Gesuche um eine Bewilligung zur Wasserentnahme bedürfen nämlich eingehender Abklärungen. Sie können deshalb nicht erst zum Zeitpunkt eingereicht wird, da das Wasser dringend benötigt wird. Warum das so ist sowie die Gründe, weshalb nicht einfach jedem Bächlein beliebig Wasser entzogen werden darf, werden im folgenden Beitrag erläutert.

Datum
21. März 1996
ZUP-Nr.
8
Themen
Wasser
Autor/Autorin
Willy Vetterli
Rubrik
Artikel

Wie hat ein Landwirt vorzugehen, wenn er einem Fliessgewässer Wasser entnehmen will? Wasserbezug aus Fliessgewässern ist bewilligungspflichtig

Wie hat ein Landwirt vorzugehen, wenn er einem Fliessgewässer Wasser entnehmen will? Wasserbezug aus Fliessgewässern ist bewilligungspflichtig
Wie hat ein Landwirt vorzugehen, wenn er einem Fliessgewässer Wasser entnehmen will? Wasserbezug aus Fliessgewässern ist bewilligungspflichtig

Kontakt

Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 24 17


Bürozeiten


Montag bis Donnerstag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr

E-Mail

kofu@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: