Wie hat ein Landwirt vorzugehen, wenn er einem Fliessgewässer Wasser entnehmen will? Wasserbezug aus Fliessgewässern ist bewilligungspflichtig

Jahreszeit und Entwicklungsstand der Kulturen lassen die Frage zurzeit als nicht aktuell erscheinen. Wer aber voraussichtlich im Sommer Wasser aus einem Fliessgewässer für Bewässerungszwecke beansprucht, tut gut daran, sich frühzeitig um die dafür nötige Bewilligung beim Amt für Gewässerschutz und Wasserbau (AGW) zu kümmern. Gesuche um eine Bewilligung zur Wasserentnahme bedürfen nämlich eingehender Abklärungen. Sie können deshalb nicht erst zum Zeitpunkt eingereicht wird, da das Wasser dringend benötigt wird. Warum das so ist sowie die Gründe, weshalb nicht einfach jedem Bächlein beliebig Wasser entzogen werden darf, werden im folgenden Beitrag erläutert.

Datum
21. März 1996
ZUP-Nr.
8
Themen
Wasser
Autor/Autorin
Willy Vetterli
Rubrik
Artikel

Zürcher Umweltpraxis 8: Wie hat ein Landwirt vorzugehen, wenn er einem Fliessgewässer Wasser entnehmen will? Wasserbezug aus Fliessgewässern ist bewilligungspflichtig

Zürcher Umweltpraxis 8: Wie hat ein Landwirt vorzugehen, wenn er einem Fliessgewässer Wasser entnehmen will? Wasserbezug aus Fliessgewässern ist bewilligungspflichtig
Zürcher Umweltpraxis 8: Wie hat ein Landwirt vorzugehen, wenn er einem Fliessgewässer Wasser entnehmen will? Wasserbezug aus Fliessgewässern ist bewilligungspflichtig

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