Störfallsicherheit von Bädern im Kanton Zürich
Auf den 1. April 1991 ist die Verordnung über den Schutz vor Störfällen (Störfallverordnung, StFV) in Kraft getreten. Sie bezweckt den Schutz der Bevölkerung und der Umwelt vor schweren Schädigungen durch Störfälle, welche beim Betrieb von Anlagen wie z.B. Schwimmbädern, auftreten können. In vielen Schwimmbädern erfolgt die Wasseraufbereitung bzw. Wasserdesinfektion zurzeit mittels druckverflüssigtem Chlor. Folglich unterstehen jene Bäder der Störfallverordnung, in denen die maximal gelagerte Menge Chlorgas mehr als 200 kg beträgt. Im Kanton Zürich sind es zurzeit (Stand Mai 1995) 123 Bäder.
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Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz
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