Lärmschutz im Baubewilligungsverfahren: Den Gemeinden den Vollzug erleichtern

Die Schweiz ist dicht besiedelt, jede Baulücke muss genutzt werden. Da erstaunt es nicht, dass die drei Tiefbauamtskreise im Kanton Zürich jedes Jahr über 2000 baupolizeiliche Bewilligungen allein an Staats- und Nationalstrassen erteilen. Sorgen machen dabei die 100 bis 200 lärmkritischen Bauvorhaben, welche auf ihre Übereinstimmung mit der seit 1987 geltenden Lärmschutzverordnung (LSV) überprüft werden müssen und dabei den kommunalen Behörden einiges Kopfzerbrechen verursachen. Um ihnen einen effizienten Vollzug ohne Hürdenlauf durch die Verwaltung zu ermöglichen, hat die Fachstelle Lärmschutz aus der Erfahrung der letzten Jahre praxisnahe Hilfsmittel erarbeitet. An den Informationstagungen für die Gemeinden im Frühling 1995 sollen diese auch in persönlichem Kontakt bekanntgemacht werden.

Datum
15. September 1994
ZUP-Nr.
2
Themen
Lärm
Autor/Autorin
Alfred Müller
Rubrik
Artikel

Zürcher Umweltpraxis 2: Lärmschutz im Baubewilligungsverfahren: Den Gemeinden den Vollzug erleichtern

Zürcher Umweltpraxis 2: Lärmschutz im Baubewilligungsverfahren: Den Gemeinden den Vollzug erleichtern
Zürcher Umweltpraxis 2: Lärmschutz im Baubewilligungsverfahren: Den Gemeinden den Vollzug erleichtern

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