Umweltschutzmassnahmen beim Korrosionsschutz
Durch Korrosionsschutzarbeiten an Objekten im Freien (z.B. Brücken, Stehtanks und Masten) sind in der Vergangenheit wiederholt schwerwiegende Verunreinigungen der Luft, der Gewässer und der Böden in deren Umgebung verursacht worden. Insbesondere der Abtrag von Altbeschichtungen durch Sandstrahlen hat örtlich zu einer unzulässigen Belastung durch Schwermetalle geführt. Die Kantone Zürich, Glarus und Graubünden haben zusammen mit Experten der betroffenen Branchen sowie mit Unterstützung des Verbandes schweizerischer Korrosionsschutz-Firmen (VSKF) und des Bundesamtes für Umwelt, Wald und Landschaft (BUWAL) eine umfangreiche Mitteilung zu diesem Thema erarbeitet. Sie enthält eine Zusammenstellung der massgebenden Bestimmungen aus der geltenden Umweltschutzgesetzgebung sowie von darauf basierenden notwendigen Schutzmassnahmen.
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Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz
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