Konsolidierter Entwicklungs- und Finanzplan 2027–2030
Mit dem KEF 2027–2030 legt der Regierungsrat die zu erzielenden Wirkungen, die zu erbringenden Leistungen sowie deren Finanzierung für die Jahre 2027 bis 2030 fest.
Mit dem KEF 2027–2030 legt der Regierungsrat die zu erzielenden Wirkungen, die zu erbringenden Leistungen sowie deren Finanzierung für die Jahre 2027 bis 2030 fest.