Einleitung
KEF 2027–2030 26.08.2026
Der Budgetentwurf 2027 sieht einen Ertragsüberschuss von 207 Mio. Franken vor. Der mittelfristige Ausgleich der Erfolgsrechnung beträgt 972 Mio. Franken für die Jahre 2023 bis 2030.
Gestützt auf §§ 13 und 17 des Gesetzes über Controlling und Rechnungslegung (CRG) und die am 5. Juli 2023 festgesetzten Richtlinien der Regierungspolitik 2023–2027 beschloss der Regierungsrat am 26. August 2026 den Konsolidierten Entwicklungs- und Finanzplan (KEF) 2027–2030 sowie den Budgetentwurf 2027. Der KEF wird dem Kantonsrat zur Kenntnisnahme, das Budget zur Festsetzung vorgelegt.
Wichtigstes in Kürze
Der Budgetentwurf 2027 sieht einen Ertragsüberschuss von 207 Mio. Franken vor. Der mittelfristige Ausgleich der Erfolgsrechnung gemäss § 4 CRG beträgt für die Jahre 2023–2030 972 Mio. Franken.
Die Investitionsausgaben 2027–2030 belaufen sich auf insgesamt 5,8 Mrd. Franken, davon rund 1,3 Mrd. Franken im Budgetentwurf 2027.
Die geplanten Investitionen können über die vier Planjahre zu rund 62% aus eigenen Mitteln finanziert werden. Über die KEF-Periode sind 1,8 Mrd. Franken durch zusätzliches Fremdkapital zu finanzieren. Die Bestnoten der Ratingagenturen für den Kanton Zürich bleiben nach Einschätzung des Regierungsrates erhalten.
Aufbau und Gliederung des KEF
Der vorliegende KEF ist in zwei Teile gegliedert: Zu Beginn die Planung des Regierungsrates, die alle direktionsübergreifenden Themen umfasst. Anschliessend die Planungen der Direktionen und der Staatskanzlei. Für jede Direktion erfolgt zuerst ein Überblick über die langfristigen Ziele und die Legislaturziele des Regierungsrates in ihrem Zuständigkeitsbereich sowie über die Legislaturziele der Direktion. Es folgt ein Abschnitt über die Finanzierung auf Direktionsebene. Die Leistungsgruppenblätter beginnen mit den Aufgaben, Indikatoren und Entwicklungsschwerpunkten, gefolgt von den Informationen betreffend Personal und Finanzierung. Für jede Leistungsgruppe werden die durch den Kantonsrat zu beschliessenden Grössen am Schluss zusammenfassend dargestellt. Die Anhänge enthalten die Leistungsgruppenblätter von Behörden, Rechtspflege und zu konsolidierenden Organisationen sowie den Budgetentwurf und weitere Erläuterungen. Das Ressourcenkapitel Informatik wurde gegenüber dem KEF des Vorjahres strukturell angepasst und ergänzt.
Der KEF wird online publiziert unter zh.ch/kef. Die Planung des Regierungsrates wird dabei in Form einer Webseite aufbereitet. Sowohl der gesamte KEF als auch einzelne Kapitel können heruntergeladen werden. Ergänzende und aktuelle Informationen zu den Richtlinien der Regierungspolitik 2023–2027 finden sich unter zh.ch/legislaturziele.
Anpassungen in der Leistungsgruppenstruktur
Die Struktur der Leistungsgruppen bleibt gegenüber dem KEF des Vorjahres unverändert. Die Leistungsgruppe Nr. 2223 wurde von «Statistisches Amt» in «Amt für Statistik und Daten» umbenannt. Die Generalsekretariate der Direktion der Justiz und des Innern, der Sicherheitsdirektion, der Finanzdirektion, der Volkswirtschaftsdirektion, der Gesundheitsdirektion und der Baudirektion (Leistungsgruppen Nrn. 2201, 3000, 4000, 5000, 6000 und 8000) wurden jeweils um den Namen der Direktion ergänzt.
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