Finanzentwicklung

Die Finanzentwicklung enthält Auswertungen zum konsolidierten Staatshaushalt, ein Monitoring zu den Lastenverschiebungen zwischen Kanton und Gemeinden sowie spezifische Auswertungen aufgrund von KEF-Erklärungen des Kantonsrates.

Übersicht Staatshaushalt

Die KEF-Periode 2027–2030 zeigt im Budgetjahr 2027 einen Ertragsüberschuss von 207 Mio. Franken und in den Planjahren 2028–2030 Aufwandüberschüsse von 88 Mio. Franken, 94 Mio. Franken und 17 Mio. Franken. Die Verbesserung 2027 ist hauptsächlich auf höhere Steuererträge zurückzuführen. Der Zwischenbericht 2026 wird Anfang Oktober 2026 vorliegen. Das Budgetjahr 2027 wird zeitgleich mit den Nachträgen zum Budgetentwurf ergänzt, womit die neusten Entwicklungen noch in die Budgetierung einfliessen können.

Mittelfristiger Ausgleich der Erfolgsrechnung 2023–2030 (§ 4 Abs. 1 CRG, in Mio. Franken)

 
Rechnung 2023
Rechnung 2024
Rechnung 2025
Budget 2026
Planung 2027
Planung 2028
Planung 2029
Planung 2030
2023-2030
Saldo Erfolgsrechnung1Budget 2026 (–314 Mio. Franken gemäss Kantonsratsbeschluss) einschliesslich vom Kantonsrat bewilligter Nachtragskredite (Vorlage 6093, total –13 Mio. Franken), Kreditübertragungen der Erfolgsrechnung (–38 Mio. Franken), Neubeurteilung der Steuerprognose (+368 Mio. Franken), neue Höhe der Beteiligungserlöse (+393 Mio. Franken), Neubeurteilung des kantonalen Finanzausgleichs (+0 Mio. Franken) sowie Kantonsanteil an Hospitalisationen (–37 Mio. Franken) -2 150 727 359 207 -88 -94 -17 1'242
Sonderregelung ZKB (KR-Nr. 245/2015):                  
- Nichtanrechnung Abgeltung Staatsgarantie ZKB -30 -31 -34 -35 -35 -35 -35 -35 -271
Saldo Erfolgsrechnung im mittelfristigen Ausgleich  -32 119 693 325 172 -123 -129 -53 972

1 Budget 2026 (–314 Mio. Franken gemäss Kantonsratsbeschluss) einschliesslich vom Kantonsrat bewilligter Nachtragskredite (Vorlage 6093, total –13 Mio. Franken), Kreditübertragungen der Erfolgsrechnung (–38 Mio. Franken), Neubeurteilung der Steuerprognose (+368 Mio. Franken), neue Höhe der Beteiligungserlöse (+393 Mio. Franken), Neubeurteilung des kantonalen Finanzausgleichs (+0 Mio. Franken) sowie Kantonsanteil an Hospitalisationen (–37 Mio. Franken)

Mit dem KEF 2027–2030 beträgt der mittelfristige Ausgleich 2023–2030 +972 Mio. Franken. Für die Berechnung 2026 sind – ausgehend vom Budget gemäss Kantonsratsbeschluss – weitere aktualisierte Positionen berücksichtigt (siehe Fussnote 1 oben). Mit Vorlage 5631 wurde festgelegt, dass die seit 2015 von der Zürcher Kantonalbank (ZKB) jährlich zu entrichtende Abgeltung der Staatsgarantie dem mittelfristigen Ausgleich nicht angerechnet wird (vgl. auch KR-Nr. 245/2015).

Der Aufwand 2027 steigt gegenüber dem Budget 2026 um 406 Mio. Franken (2,0%). Von 2026 bis 2030 nimmt der Aufwand um 2,0 Mrd. Franken zu. Dies ergibt ein durchschnittliches Wachstum von 2,4% pro Jahr. Der Aufwand liegt im Vergleich zum KEF 2026–2029 in den Planjahren 2027–2029 um durchschnittlich 0,7 Mrd. Franken pro Jahr höher.

Entwicklung Aufwand 2027 nach Sachgruppen gegenüber Budget 2026

Aufsteigende Reihenfolge (in Mio. Franken)

Balkendiagramm zur Entwicklung des Aufwands 2027 gegenüber dem Budget 2026 nach Sachgruppen in Millionen Franken, das zeigt, dass die Haupttreiber für die Zunahme der Sachaufwand, der Personalaufwand und die Abschreibungen sind.
Entwicklung Aufwand 2027 nach Sachgruppen gegenüber Budget 2026 (in Mio. Franken). Quelle: Kanton Zürich Bild «Balkendiagramm zur Entwicklung des Aufwands 2027 gegenüber dem Budget 2026 nach Sachgruppen in Millionen Franken, das zeigt, dass die Haupttreiber für die Zunahme der Sachaufwand, der Personalaufwand und die Abschreibungen sind.» herunterladen

Der Sachaufwand nimmt gegenüber dem Budget 2026 um 7,2% zu, insbesondere aufgrund der tieferen Pauschalkorrektur für erwartete Kreditreste sowie des höheren Sachaufwands beim Universitätsspital Zürich, bei der Universität Zürich und beim Zürcher Verkehrsverbund. Der Personalaufwand nimmt einschliesslich des provisorischen Teuerungsausgleichs 2027 von 0,6% um 0,9% zu.
Die Abschreibungen liegen um 9,9% höher. Dies begründet sich insbesondere durch eine im Budget 2026 fälschlicherweise im Ertrag (Minderertrag im Konto «Auflösung passivierter Investitionsbeiträge») statt im Aufwand (Abschreibungen) verbuchte Position beim Universitätsspital Zürich. Die Abschreibungen verlaufen ab 2027 wieder auf einem mit den Rechnungswerten bis 2025 vergleichbaren Niveau. Der Transferaufwand wächst um 0,3% und der übrige Aufwand um 0,7%.

Von 2026 bis 2030 wächst der Ertrag um insgesamt 2,3 Mrd. Franken oder durchschnittlich 2,7% pro Jahr. Wesentlichen Anteil an der Ertragszunahme haben die Steuererträge, die Erträge der kantonalen Spitäler, die Erträge des Zürcher Verkehrsverbunds sowie die Bundesbeiträge für die individuelle Prämienverbilligung. Verglichen mit dem KEF 2026–2029 liegt der Ertrag für die Planjahre 2027–2029 durchschnittlich um rund 0,7 Mrd. Franken pro Jahr höher.

Entwicklung Steuererträge 2021–2030

Leistungsgruppe Nr. 4910 (in Mrd. Franken)

Säulendiagramm zur Entwicklung der Steuererträge in den Jahren 2021 bis 2030 in Milliarden Franken, das zeigt, dass die Steuererträge in den Planjahren kontinuierlich ansteigen.
Entwicklung Steuererträge 2021–2030 (in Mrd. Franken). Quelle: Kanton Zürich Bild «Säulendiagramm zur Entwicklung der Steuererträge in den Jahren 2021 bis 2030 in Milliarden Franken, das zeigt, dass die Steuererträge in den Planjahren kontinuierlich ansteigen.» herunterladen

Die Leistungsgruppe Nr. 4910, Steuererträge, umfasst die Nettoerträge der Staatssteuern einschliesslich der Quellensteuer, der Erbschafts- und Schenkungssteuer, der direkten Bundessteuer und der Verrechnungssteuer. Die Prognose der Staatssteuererträge stützt sich auf das jährliche Hearing mit BAK Economics, der Konjunkturforschungsstelle ETH Zürich (KOF), der Zürcher Kantonalbank, der UBS und dem Steueramt der Stadt Zürich. Die Steuererträge sind bis 2021 mit einem Steuerfuss von 100%, 2022 und 2023 mit einem Steuerfuss von 99%, 2024 und 2025 mit einem Steuerfuss von 98% sowie ab 2026 mit einem Steuerfuss von 95% der einfachen Staatssteuer abgebildet. Die Steuererträge wachsen von 2026 bis 2030 um rund 1,2 Mrd. Franken. Im Vergleich zum KEF des Vorjahres werden in den Planjahren 2027–2029 durchschnittlich rund 0,2 Mrd. Franken pro Jahr höhere Steuererträge erwartet. Die detaillierte Entwicklung der Steuererträge ist im Leistungsgruppenblatt Nr. 4910, Steuererträge, ersichtlich.

Für die KEF-Periode 2027–2030 betragen die Investitionsausgaben insgesamt 5,8 Mrd. Franken. In der Vorjahresplanung waren Investitionsausgaben von 5,1 Mrd. Franken eingestellt. Die erstmals im KEF 2025–2028 durchgeführte Investitionspriorisierung wird fortgeführt. Der Saldo der Investitionsrechnung verschlechtert sich in der KEF-Periode 2027–2029 gegenüber der Vorjahresplanung um 0,5 Mrd. Franken.

Der Saldo der Finanzierungsrechnung zeigt näherungsweise den Geldzufluss bzw. -abfluss aus der Erfolgsrechnung und der Investitionsrechnung. Er gibt somit Aufschluss über die Entwicklung der Nettoschulden I. Ein Überschuss in der Finanzierungsrechnung baut die Nettoschulden I ab, da der Geldzufluss aus der Erfolgsrechnung (Selbstfinanzierung) die Investitionen übersteigt. Ein Fehlbetrag in der Finanzierungsrechnung erhöht die Nettoschulden I, da der Geldzufluss aus der Erfolgsrechnung nicht ausreicht, um die Investitionen zu finanzieren. In den Rechnungsjahren 2021 und 2022 fielen Überschüsse in der Finanzierungsrechnung an, entsprechend verringerten sich die Nettoschulden I. Nach Defiziten in den Jahren 2023 und 2024 – den ersten seit 2015 – schloss die Finanzierungsrechnung 2025 erneut mit einem Überschuss ab. In den Planjahren 2027–2030 beträgt das erwartete Defizit in der Finanzierungsrechnung insgesamt 1,8 Mrd. Franken. Im KEF 2026–2029 war ein Defizit von 1,4 Mrd. Franken eingestellt. Gemäss Einschätzung des Regierungsrates bleibt das AAA-Rating des Kantons Zürich damit weiterhin erhalten.

Mittelfristiger Ausgleich der Finanzierungsrechnung 2023–2030 (in Mio. Franken)

 
Rechnung 2023
Rechnung 2024
Rechnung 2025
Budget 2026
Planung 2027
Planung 2028
Planung 2029
Planung 2030
2023-2030
Saldo Finanzierungsrechnung1 -358 -132 519 -232 -187 -589 -624 -436  -2'040
- Nichtanrechnung Abgeltung Staatsgarantie ZKB -30 -31 -34 -35 -35 -35 -35 -35 -271
Saldo Finanzierungsrechnung im mittelfristigen Ausgleich  -388 -163 484 -267 -222 -624 -660 -471 -2'310

¹ Saldo Finanzierungsrechnung im Budget 2026 (–716 Mio. Franken gemäss Kantonsratsbeschluss) einschliesslich vom Kantonsrat bewilligter Nachtragskredite (Vorlage 6093, total –13 Mio. Franken), Kreditübertragungen der Erfolgsrechnung (–38 Mio. Franken), Neubeurteilung der Steuerprognose (+368 Mio. Franken), neue Höhe der Beteiligungserlöse (+393 Mio. Franken), Neubeurteilung des kantonalen Finanzausgleichs (+0 Mio. Franken), Kantonsanteil an Hospitalisationen (–37 Mio. Franken) sowie Kreditübertragungen der Investitionsrechnung (–189 Mio. Franken)

Mit dem KEF 2027–2030 beträgt der mittelfristige Ausgleich der Finanzierungsrechnung 2023–2030 –2310 Mio. Franken. Die Berechnung erfolgt analog zur Berechnung des mittelfristigen Ausgleichs der Erfolgsrechnung gemäss § 4 Abs. 1 CRG (vgl. Tabelle «Mittelfristiger Ausgleich der Erfolgsrechnung 2023–2030»).

2021 und 2022 konnten die Nettoschulden I aufgrund der guten Rechnungsergebnisse um insgesamt 0,4 Mrd. Franken abgebaut werden. Nach einem Anstieg der Nettoschulden I infolge der negativen Saldi in der Finanzierungsrechnung 2023 um 359 Mio. Franken und 2024 um 154 Mio. Franken konnten sie 2025 aufgrund des positiven Saldos in der Finanzierungsrechnung um 475 Mio. Franken reduziert werden. Die Nettoschulden I liegen bis 2027 aufgrund des besser als budgetierten Rechnungsergebnisses 2025 deutlich unterhalb der Vorjahresplanung. Wegen der schlechteren Saldi der Finanzierungsrechnung 2028 und 2029 erreichen die Nettoschulden I 2029 praktisch wieder das Niveau der Vorjahresplanung.

Entwicklung Eigenkapital 2021–2030 (in Mrd. Franken)

Säulendiagramm zur Entwicklung des Eigenkapitals in den Jahren 2021 bis 2030 in Milliarden Franken, das zeigt, dass das Eigenkapital ab dem Budget 2026 keine grossen Schwankungen aufweist und höher liegt als in der Vorjahresplanung.
Entwicklung Eigenkapital 2021–2030 (in Mrd. Franken). Quelle: Kanton Zürich

Die Entwicklung des Eigenkapitals ergibt sich aus den Saldi der Erfolgsrechnung: Die Ertragsüberschüsse in den Rechnungsjahren 2021 und 2022, 2024 und 2025, im Budget 2026 sowie im Planjahr 2027 führen zu einem Anstieg des Eigenkapitals. Das Eigenkapital sank im Rechnungsjahr 2023 bzw. sinkt in den Planjahren 2028–2030 aufgrund der Aufwandüberschüsse. Verglichen mit dem KEF 2026–2029 liegt das Eigenkapital Ende 2029 um 0,3 Mrd. Franken höher.

Monitoring Finanzen Kanton – Gemeinden

Entwicklung Nettoaufwand von Kanton und Gemeinden¹ (in Mio. Franken)
 

Übrige2

1 Werte bis 2018 nach harmonisiertem Rechnungslegungsmodell 1 (HRM1, Kanton näherungsweise), Werte ab 2019 nach HRM2, jeweils Hauptaufgabenbereiche 0–7. Im Kanton sind bis 2018 Einlagen in Fonds im Eigenkapital gemäss HRM1 im Aufwand dargestellt. In den Gemeinden sind Abschreibungen bis 2018 gemäss HRM1 dem (nicht abgebildeten) Aufgabenbereich 9 Finanzen und Steuern zugeordnet.

2 Aufgabenbereiche: Allgemeine Verwaltung, Öffentliche Sicherheit, Kultur und Freizeit, Umwelt und Raumordnung 

Wesentliche Nettoaufwand-Verschiebungen zwischen Kanton und Gemeinden (in Mio. Franken; - Belastung, + Entlastung)

Reform (historische Auflistung)
Aufgabenbereich
Jahr¹
Kanton
Gemeinden
Finanzausgleichsgesetz, Ressourcenausgleich
Wegfall finanzkraftindexierter Staatsbeiträge in den Direktionen,
dafür umfassenderer Ressourcenausgleich
Finanzen und Steuern2In den Grafiken des Nettoaufwands (Aufgabenbereiche funktionale Gliederung 0–7) mangels Vergleichbarkeit nicht dargestellt 2012 -300 +300
Finanzausgleichsgesetz, Finanzierung der Lehrerlöhne
Senkung des Staatsbeitrages von 32% auf 20% (einzelne Massnahme im Rahmen des neuen kantonalen Finanzausgleichs)
Bildung 2012 +144 -144
Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz, Beiträge an Spitäler
Beiträge der öffentlichen Hand an die Spitäler vollständig dem Kanton übertragen
Gesundheit 2012 -324 +324
Spitalplanungs- und -finanzierungsgesetz, Pflegefinanzierung
Beiträge der öffentlichen Hand an die Pflegefinanzierung vollständig
den Gemeinden übertragen
Gesundheit 2012 +71 -71
Gesetz über den öffentlichen Personenverkehr, Einlage in den
Bahninfrastrukturfonds des Bundes
Beteiligung der Gemeinden an der Einlage des Kantons in den
Bahninfrastrukturfonds des Bundes, Senkung des Pendlerabzuges zur Kompensation
Verkehr 2019 +51 -51
Steuergesetz und Zusatzleistungsgesetz, kantonale Umsetzungsvorlage zur Steuervorlage 17
Erhöhung des Kantonsanteils an die Zusatzleistungen von 44% auf 50%
Soziale Wohlfahrt 2021 -60 +60
Kinder- und Jugendheimgesetz
Finanzierung der Leistungen zu 40% durch den Kanton und zu 60%
durch die Gemeinden (Vorlage 5222, KRB 27.11.2017)
Soziale Wohlfahrt 2022 -65 +65
Zusatzleistungsgesetz, Soziallastenausgleich im Finanzausgleichsgesetz
Erhöhung Kantonsanteil Zusatzleistungen von 50% auf 70%
Soziale Wohlfahrt 2022 -166 +166
Rückerstattung von Versorgertaxen
Rückerstattung von Versorgertaxen an Gemeinden, nachdem die Urteile
des Verwaltungsgerichts vom 18. November 2015 (VB.2015.00607), des
Bundesgerichts vom 17. Juni 2016 (8C_709/2015) und des Verwaltungs-
gerichts vom 1. Juli 2021 (VB.2020.00161) 2022 rechtskräftig wurden.
Bildung, Soziale Wohlfahrt 2022 -541 +541
Musikschulgesetz, Betriebskosten Musikschulen
Erhöhung Kantonsbeitrag (Vorlage 5500b, KRB 11.11.2019)
Bildung 2023 -11 +11
Strassengesetz, Unterhalt Gemeindestrassen
Mindestens 20% der Einlage in den Strassenfonds werden für
die Finanzierung des Unterhalts der Gemeindestrassen verwendet.
Verkehr 2023 -72 +72

¹ Jahr der Inkraftsetzung (Annahme bei geplanten Reformen), Zeitraum ab 2009

2 In den Grafiken des Nettoaufwands (Aufgabenbereiche funktionale Gliederung 0–7) mangels Vergleichbarkeit nicht dargestellt

3 Einmalige Verschiebung

Tabellen zu finanziellen Kenngrössen

Die Tabellen zeigen finanzielle Eckwerte des Staatshaushalts und Details
zu Erfolgsrechnung, Investitionsrechnung und Dienstleistungen Dritter. 

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