06 Gesundheitsdirektion

Die Planungen der Gesundheitsdirektion umfassen die einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen und bilden den Verpflichtungskredit für den Neubau Mitte 1 und 2 des Universitätsspitals ab.

Am 1. Januar 2028 tritt die Einheitliche Finanzierung ambulanter und stationärer Leistungen (EFAS) in Kraft. Bis anhin betrug der Kantonsanteil an stationären KVG-Leistungen 55%. Ab 2028 finanzieren die Kantone und die Krankenversicherer die Kosten für stationäre und ambulante KVG-Leistungen gemeinsam. In der Einführungsphase beträgt der Kantonsanteil mindestens 24,5%. Im vorliegenden KEF ist diese neu strukturierte Finanzierung abgebildet. Mit Beschluss Nr. 30/2026 hat der Regierungsrat Ausgaben für die kantonale Vorratshaltung von Gesundheitsgütern wie Schutzmaterial und Desinfektionsmittel bewilligt. Die hierfür benötigen Mittel sind im vorliegenden KEF berücksichtigt. Ebenfalls abgebildet sind der Verpflichtungskredit zur Finanzierung des Neubaus Mitte 1 und 2 des Universitätsspitals Zürich sowie die damit einhergehenden Zinserträge (Vorlage 6005).

Leistungsgruppen

Die Gesundheitsdirektion beinhaltet folgende Leistungsgruppen:

  • 6000 Generalsekretariat Gesundheitsdirektion
  • 6010 Amt für Gesundheit
  • 6100 Kantonale Heilmittelkontrolle, Kantonales Labor, Veterinäramt
  • 6200 Prävention und Gesundheitsförderung
  • 6300 Somatische Akutversorgung und Rehabilitation
  • 6400 Psychiatrische Versorgung
  • 6700 Beiträge an Krankenkassenprämien

Kontakt

Gesundheitsdirektion

Adresse

Stampfenbachstrasse 30
Postfach
8090 Zürich
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E-Mail

generalsekretariat@gd.zh.ch