Freiwillige Schulsportkurse

Das Sportamt unterstützt mit schulsport.zh freiwillige Schulsportkurse auf allen Schulstufen.
Inhaltsverzeichnis
schulsport.zh
Schulen, die freiwillige Schulsportkurse anbieten, können sich beim Förderprogramm schulsport.zh anmelden und dadurch von finanziellen Beiträgen profitieren.
Finanzielle Beiträge
Die freiwilligen Schulsportkurse werden mit einem Pauschalbetrag unterstützt. Dieser Betrag setzt sich aus Beiträgen von J+S und aus dem kantonalen Sportfonds zusammen.
Pro Semester erhalten die Schulen (bei mind. 15 Lektionen und mind. 8 Teilnehmenden):
1050 Franken bei 45 bis 75 Minuten pro Semester
1350 Franken bei 90 Minuten pro Semester
Zusätzlich verdoppelt das Sportamt den Beitrag für den J+S-Coach.
Anmeldung von Angeboten ab Schuljahr 2022/23
- Der J+S-Coach meldet die Kurse bei J+S an. Schulsportkurse und Lager müssen in getrennten Angeboten angemeldet werden.
- Als Auszahlungskonto für die J+S-Beiträge trägt der J+S-Coach in der NDS das Konto der Schule/Schulgemeinde/Gemeinde ein.
- Das Sportamt sendet dem J+S-Coach per E-Mail den Link zur Online-Anmeldung.
- Der J+S-Coach der Schule meldet das J+S-Angebot innert 30 Tagen bei schulsport.zh an. Er bestätigt damit, dass die Unterstützungsbedingungen eingehalten werden.
Auszahlung Beiträge ab Schuljahr 2022/23
Die J+S-Beiträge und schulsport.zh-Beiträge werden für alle Angebote ab Schuljahr 2022/23 getrennt ausbezahlt.
Der Bund erlaubt die Weiterführung der bisherigen Auszahlungspraxis mit nur einer Zahlung nicht mehr. Gemäss Bundesamt für Sport müssen die J+S-Beiträge aus rechtlichen Gründen direkt an die Schulen überwiesen werden. In der NDS muss deshalb als Auszahlungskonto das Konto der Schule/Schulgemeinde/Gemeinde erfasst sein.
Drei Auszahlungen pro Angebot
- Das Bundesamt für Sport zahlt 80% des J+S-Beitrags aus.
- Das Sportamt Kanton Zürich zahlt den schulsport.zh-Beitrag aus.
- Das Bundesamt für Sport zahlt im darauf folgenden Januar 20% des J+S-Beitrags aus.
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Folgende Kriterien müssen die Schulen für die Aufnahme ins Förderprogramm schulsport.zh erfüllen:
Vorteile:
- Der schulsport.zh-Kurs wird durch einen J+S-Coach bei J+S angemeldet und durch das kantonale Sportamt bewilligt.
- Der J+S-Schulcoach meldet den freiwilligen Schulsportkurs rechtzeitig bei schulsport.zh an.
- Die Gruppengrösse beträgt mindestens 8 Teilnehmende.
- Es finden mindestens 15 Trainings statt. Ab 30 Trainings werden zwei Semester entschädigt.
- Die Schulsport-Gruppe nimmt nicht an Meisterschaften, Wettkämpfen oder Turnieren des entsprechenden Sportverbandes teil.
- Der schulsport.zh-Kurs findet nicht während den Blockzeiten statt.
- Die Gemeinde/Schulgemeinde stellt für Kurse auf der Volksschulstufe die Schulsportanlagen sowie alle kommunalen Sportanlagen kostenlos zur Verfügung.
- Der Unterstützungsbeitrag wird für die Entschädigung der Leiterin bzw. des Leiters des schulsport.zh-Kurses sowie des J+S-Coaches der Schule eingesetzt.
- Das schulsport.zh-Logo ist an geeigneter Stelle platziert (Webauftritt, Kursausschreibung, Kursinformationen).

Kurse in Sportarten, die nicht bei J+S dabei sind
Bietet eine Schule Kurse in Nicht-J+S-Sportarten an (z.B. Pilates), kann die Schule ein Gesuch um Aufnahme in das Förderprogramm schulsport.zh stellen. Die Anmeldung muss mindestens drei Wochen vor Kursbeginn erfolgen. Kurse in Nicht-J+S-Sportarten werden pauschal mit CHF 1050 pro Semester unterstützt.
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Folgende Bedingungen müssen für die Aufnahme der freiwilligen Schulsportkurse in Nicht-J+S-Sportarten in das Förderprogramm schulsport.zh erfüllt sein:
Vorteile:
- Der Organisator der schulsport.zh-Kurse ist eine öffentliche oder staatlich anerkannte private Schule der Primarstufe, der Sekundarstufe I oder II bzw. ein öffentlicher oder staatlich anerkannter privater Kindergarten im Kanton Zürich.
- Die Leiterin oder der Leiter verfügt über eine gültige Anerkennung als J+S-Leiterin oder -Leiter für die entsprechende Altersgruppe sowie vertiefte Kenntnisse der angebotenen Sportart.
- Im Übrigen wird der Kurs gemäss Leitfaden zur Durchführung von J+S-Angeboten Schulsport mit Kindern und Jugendlichen (Nutzergruppe 5) durchgeführt.
- Der Antrag für die Aufnahme ins Förderprogramm schulsport.zh wird drei Wochen vor Kursstart eingereicht.
- Der Kurs findet regelmässig mit derselben Gruppe statt.
- Die Gruppengrösse beträgt mindestens 8 Teilnehmende.
- Die Leiterin oder der Leiter führt ein Trainingsprotokoll sowie eine Anwesenheitskontrolle.
- Die Schulsport-Gruppe nimmt nicht an Meisterschaften, Wettkämpfen oder Turnieren des entsprechenden Sportverbandes teil.
- Die schulsport.zh-Kurse finden ausserhalb des obligatorischen Unterrichts und ausserhalb der Blockzeiten statt.
- Für schulsport.zh-Kurse auf der Volksschulstufe werden die Schulsportanlagen sowie alle gemeindeeigenen Sportanlagen von der Gemeinde bzw. Schulgemeinde kostenlos zur Verfügung gestellt.
- Für schulsport.zh-Kurse auf der Sekundarstufe II werden die Schulsportanlagen von der Schule kostenlos zur Verfügung gestellt.
- Der Beitrag für schulsport.zh-Kurse wird vollumfänglich für die Entschädigung der Leiterin bzw. des Leiters des schulsport.zh-Kurses eingesetzt.
- Das schulsport.zh-Logo wird bei Publikationen sowie in einem allfälligen Internetauftritt verwendet.
- Es wird an geeigneter Stelle auf die Unterstützung durch das kantonale Sportamt hingewiesen.
- Die Beiträge dürfen nur zweckgebunden für schulsport.zh-Kurse eingesetzt werden. Nichteinhaltung kann Kürzung, Streichung bzw. Rückforderung der Beiträge zur Folge haben.
Angebot aufbauen
Die Mitarbeitenden des Sportamts helfen Ihnen gerne beim Aufbau von freiwilligen Schulsportangeboten. Rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Termin.
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Sinnvolle Freizeitbeschäftigung
Freiwillige Schulsportkurse sind ein idealer Einstieg in regelmässige sportliche Aktivitäten und eine sinnvolle Freizeitbeschäftigung. Sie werden in den Schulalltag der Kinder und Jugendlichen integriert und finden vor dem Unterricht, über Mittag oder direkt im Anschluss an den Unterricht statt.
Brücke zum Vereinssport
Freiwillige Schulsportkurse haben eine wichtige Brückenfunktion zwischen dem obligatorischen Sportunterricht und Angeboten im Vereinssport. Freiwillige Schulsportkurse ermöglichen es, verschiedene Sportarten auszuprobieren und die Lieblingssportart zu finden.
Die Schule oder Gemeinde bestimmt eine Person, die die Funktion der Schulsportkoordinatorin bzw. des Schulsportkoordinators übernimmt. Idealerweise ist dies eine Lehrperson oder eine Mitarbeiterin bzw. ein Mitarbeiter der Schul- oder Gemeindeverwaltung. Es kann aber auch eine Person aus der Elternschaft oder eine andere Privatperson sein.
Die Schulsportkoordinatorin oder der Schulsportkoordinator
- stellt ein bedarfsgerechtes Programm an freiwilligen schulsport.zh-Kursen zusammen und stellt sicher, dass die Schülerinnen und Schüler über die Angebote informiert werden.
- übernimmt die Funktion des J+S-Coachs.
- sucht und betreut die Leitenden der Kurse.
- überprüft die Qualität der Kurse und sorgt für eine regelmässige Weiterbildung der Kurs-Leitenden.
- berät die Schulleitung in Sportbelangen.
- unterstützt Leitende von schulsport.zh-Kursen bei der Organisation von Schnuppertrainings mit lokalen Sportvereinen oder privaten Sportanbietern.
Weiterführende Informationen
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Anmeldung

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Kontakt
Sportamt - Sportförderung
8090 Zürich
Ihre Ansprechperson ist Nicole Hitz