Schulärztlicher Dienst

Die körperliche sowie die psychische Gesundheit von Kindern und Jugendlichen zu fördern, liegt auch in der Verantwortung der Schulen. Der schulärztliche Dienst des VSA unterstützt die Schulen sowie die Schulärztinnen und Schulärzte dabei.

Inhaltsverzeichnis

Der Schulärztliche Dienst des Volksschulamts

Der Schulärztliche Dienst (SAD) des Volksschulamts berät und unterstützt die Schulärztinnen und Schulärzte, die Schulen, die Schulbehörden sowie die Eltern in den Themen Prävention und Gesundheitsförderung. Zudem ist der SAD Ansprechpartner bei gesundheitlichen Fragen im Zusammenhang mit der Schule, dem Impfwesen und den schulärztlichen Untersuchungen.

Der SAD erlässt verbindliche Richtlinien, führt die Bestellung von Impfstoffen aus und stellt Unterlagen, Merkblätter sowie Formulare zur Verfügung (z.B. ärztliche Schülerkarten, Couverts für die Schülerkarten, Befundzettel für die Eltern, Impf- und andere Broschüren).

Broschüre zum Schulärztlichen Dienst

Broschüre zum Schulärztlichen Dienst
Broschüre zum Schulärztlichen Dienst

Die Städte Winterthur und Zürich führen eigene Schulärztliche Dienste:

Schulärztinnen und Schulärzte

Die Schulärztinnen und -ärzte sind Fachärztinnen und -ärzte für Kinder und Jugendliche oder für Allgemeinmedizin/Innere Medizin mit Erfahrung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen. Sie nehmen unter anderem schulärztliche Untersuchungen und Impfungen vor und bieten Schülerinnen und Schülern die Gelegenheit, in einem persönlichen Gespräch Fragen zu Gesundheit, Prävention, Ernährung, Bewegung oder Sexualität zu klären.

Auch den Lehrpersonen stehen die Schulärztinnen und -ärzte bei Fragen zur Gesundheit oder zum Umgang mit chronisch kranken Schülerinnen und Schülern zur Verfügung. Sie können ausserdem begleitend zu Klassenprojekten oder zur Behandlung eines medizinischen Themas im Unterricht beigezogen werden.

Die Schulgemeinde schliesst mit Schulärztinnen und Schulärzten aus dem Kanton Zürich für deren Dienstleistungen einen Vertrag ab.

Entschädigung

Die obligatorischen schulärztlichen Dienstleistungen können von Schul- oder Privatärztinnen und -ärzten aus dem Kanton Zürich erbracht werden und sind folgendermassen zu entschädigen:

  • Schulärztinnen und Schulärzte
    Das Volksschulamt (VSA) empfiehlt für die schulärztliche Untersuchung in der 5. Primar- und 2. Sekundarklasse eine Entschädigung von 250 Franken pro Stunde. Abgerechnet werden können neben der Durchführung der Untersuchung auch deren Vor- und Nachbereitung, die Zeit für weitere Impftermine sowie gegebenenfalls eine Wegentschädigung.
  • Privatärztinnen und Privatärzte
    Die Untersuchung auf Kindergartenstufe erfolgt in der Regel durch eine Privatärztin oder einen Privatarzt. Die Kosten werden über die Krankenkasse abgerechnet. Das gilt auch, falls eine Untersuchung im Kindergartenalter durch die Schulärztin oder den Schularzt durchgeführt werden muss, weil der Nachweis einer privatärztlichen Untersuchung fehlt.
    Gemeinden, die keine Schulärztinnen- oder -ärzte bezeichnet haben, tragen die Kosten für privatärztliche Untersuchungen auf der Primar- und Sekundarstufe selbst. Die Entschädigung dafür erfolgt nach dem Tarmed-Tarif und liegt bei einem Richtwert von 176 Franken pro Schülerin und Schüler. Auch sind in diesem Fall den Eltern die Kosten des Selbstbehalts für die Durchführung der nötigen Impfungen zurückzuerstatten.
    Lassen Eltern eine Untersuchung durch eine Privatärztin oder einen Privatarzt vornehmen, obwohl die Gemeinde eine Schulärztin oder einen Schularzt hat, dann tragen die Eltern die anfallenden Kosten selbst.
  • Gutscheinsystem
    Aufgrund des Missbrauchspotenzials empfiehlt das VSA den Gemeinden auf ein Gutscheinsystem zur Entschädigung der schulärztlichen Untersuchung zu verzichten.
  • Impfkosten
    Impfungen im Schulalter sind kostenlos (Epidemiegesetz und § 18 Abs. 3 VSV): Weder für die Impfstoffe noch für die Entschädigung der Applikation fallen für die Gemeinden Kosten an. Diese werden über den Kanton mit den Krankenversicherern abgerechnet. Deshalb entfällt auch der Selbstbehalt für die Eltern.

Weiterbildungen für Schulärztinnen und Schulärzte

Materialien für Schulärztinnen und Schulärzte

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Infektionen mit humanpathogenen Papillomaviren (HPV) sind die häufigsten sexuell übertragbaren Krankheiten. Die Erfahrungen der letzten zehn Jahre zeigen eindrücklich, dass die verfügbaren HPV-Impfstoffe sehr wirksam und sicher sind.

Schulärztinnen und Schulärzte sind gemäss Volksschulverordnung angehalten, im Rahmen ihrer schulärztlichen Untersuchungen in der 5. Primarklasse sowie der 2. Sekundarklasse die HPV-Impfung bei Mädchen und Jungen ab 11 Jahren zu empfehlen und mit schriftlichem Einverständnis der Eltern durchzuführen. Verwendet wird der nonavalente HPV-Impfstoff Gardasil 9, der seit Januar 2019 erhältlich ist.

Informationen für Schulen und Schulbehörden

Die Gesundheitsvorsorge und die Gesundheitserziehung gehören zu den Aufgaben der Schule. Dabei geht es zum einen darum, Erkrankungen zu verhindern und die Gesundheit der Schülerinnen und Schüler zu fördern. Zum anderen sind etwa eine gute Seh- oder Hörfähigkeit wichtige Faktoren, damit Kinder und Jugendliche am schulischen Alltag uneingeschränkt teilhaben können. Ein wichtiges Element dieser Aufgaben sind beispielsweise die schulärztlichen Untersuchungen. Für deren Organisation sind die Schulen zuständig.

Häufige Themen

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Das Epidemiegesetz des Bundes regelt den Schutz des Menschen vor übertragbaren Krankheiten und sieht hierfür entsprechende Massnahmen vor. Bei einem Ausbruch von übertragbaren Krankheiten an Schulen ist eine gute Zusammenarbeit zwischen der Schule und der zuständigen Schulärztin respektive dem zuständigen Schularzt wichtig.

Hat eine Schülerin oder ein Schüler Schwierigkeiten im Unterricht, sollten Lehrpersonen auch an eine mögliche Schwerhörigkeit denken. Das Informationsblatt «Vielleicht eine Hörschädigung?» gibt Aufschluss über die möglichen Symptome. Bevor aufwendige Abklärungen eingeleitet werden, sollten sich Lehrpersonen mit der Schulärztin oder dem Schularzt austauschen. Diese können beispielsweise eine professionelle Audiometrie durchführen (mit Einverständnis der Eltern).

Seit Längerem nehmen die gemeldeten HIV-Neuinfektionen ab. Im Gegensatz dazu ist bei anderen sexuell übertragbaren Infektionen ein Anstieg zu beobachten. Deshalb bleibt die altersgerechte Sexualerziehung im Lehrplan 21 nach wie vor von Bedeutung – genauso wie die dazugehörige Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen an der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH). Diese stellt den Lehrpersonen für den sexualkundlichen Unterricht auch Planungshilfen zur Verfügung.

Ausserdem bieten mehrere sexualpädagogische Fachstellen entsprechende Angebote in Schulklassen an – als Ergänzung zum sexualkundlichen Unterricht. Diese Angebote werden von der Bildungsdirektion subventioniert.

Nach einer Erkrankung ist Bewegung im Rahmen des Schulsports meist ohne Probleme schnell wieder möglich. Ebenso können Schülerinnen und Schüler mit einer leichten Verletzung im Normalfall gut am Schulsportunterricht teilnehmen (mit gewissen Anpassungen). Das entspricht auch den heutigen Kenntnissen der Sportmedizin. Daran knüpft das Projekt «Activdispens» an. Dessen Ziel ist das Durchbrechen von Inaktivität und Immobilisation während einer Verletzungs- oder Krankheitsphase bei Kindern und Jugendlichen.

Hierfür bietet «Activdispens» Lehrpersonen ein Instrument, um teilzeitdispensierte Schülerinnen und Schüler in angepasstem Rahmen in den Schulsport zu integrieren. Dabei kann die Schule bei der Schulärztin oder dem Schularzt eine Zweitmeinung zu einem bestehenden, externen Arztzeugnis einholen. Mit dem Activdispens-Arztzeugnis haben Schulärztinnen und -ärzte die Möglichkeit, verletzte oder leicht erkrankte Kinder und Jugendliche durch eine klar definierte Teilzeitdispensation nach wie vor aktiv am Sportunterricht teilhaben zu lassen.

Die Schulärztlichen Untersuchungen

Für die Administration der schulärztlichen Untersuchungen stellt der schulärztliche Dienst den Schulverwaltungen sowie den Schulärztinnen und -ärzten diverse Dokumente, Broschüren und Formulare zur Verfügung. 

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Kontakt

Volksschulamt - Abteilung Schulführung, Sektor Schulärztlicher Dienst

Adresse

Walchestrasse 21
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 22 60

Sekretariat

E-Mail

schularzt@vsa.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: