Häufige Gesundheitsthemen in der Volksschule

Hinweis zu ansteckenden und chronischen Krankheiten

ADHS und Ritalin

ADHS steht für Aufmerksamkeitsdefizit- und Hyperaktivitätsstörung. ADHS ist eine Krankheit. Sie betrifft das Verhalten und die Gefühle. Erwachsene, Kinder und Jugendliche können ADHS haben. Die Symptome sind: nicht aufpassen können, sehr impulsiv sein, sich schlecht selbst kontrollieren können und sehr zappelig sein. Wenn jemand Symptome ohne Zappeligkeit hat, nennt man das ADS (Aufmerksamkeitsdefizitstörung).

Mögliche Ursachen

Bei ADHS wird das Gehirn beim Wachsen beeinflusst. Die Entwicklung des Gehirns ist langsamer als sonst. Genetische Faktoren und Umwelteinflüsse spielen eine Rolle. Drei Funktionen sind wichtig für das Gehirnwachstum. Sie entwickeln sich, bis man erwachsen ist.

  1. Hemmung: Wenn das gut klappt, kann man unwichtige Dinge ignorieren. Man kann sich gut beherrschen.
  2. Arbeitsgedächtnis: Man kann sich kurz Sachen merken und ordnen.
  3. Flexibilität: Man kann gut zwischen Aufgaben wechseln. Man denkt über viele Möglichkeiten nach.

Wenn die Hemmung beeinträchtigt ist, führt das zu Schwierigkeiten beim Arbeitsgedächtnis und bei der Flexibilität. Zu viele Ablenkungen machen es schwierig, sich Informationen zu merken und ruhig zwischen Aufgaben zu wechseln. Das Gehirn lernt nicht, was wichtig und was unwichtig ist.

Auftreten und Diagnose

Weltweit haben etwa fünf Prozent der Kinder ADHS. Jungen sind öfter betroffen als Mädchen. Es gibt drei Arten von ADHS:

  1. Kinder, die nicht gut aufpassen können.
  2. Kinder, die sehr aktiv und impulsiv sind.
  3. Kinder, die beides zeigen.

Nur Ärzte oder Psychologen können ADHS feststellen. Sie schauen, wie das Kind im Alltag zurechtkommt. Sie fragen auch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten oder die Schule über das Verhalten des Kindes.

Wenn ein Arzt ADHS feststellt, sagt er, welche Behandlung helfen kann. Die Behandlung hängt davon ab, wie stark ein Kind ADHS hat. Das Ziel ist, dass sich das Kind gut entwickeln und leben kann. Es soll besser mit anderen Personen umgehen können. Manchmal zeigt das Kind noch zusätzliche Störungen. Diese behandelt man auch. Die Behandlung erfolgt in mehreren Schritten. Zum Beispiel mit Gesprächen, Hilfe im Alltag oder Medikamenten.

Ritalin® und Schule

Kinder mit ADHS haben es in der Schule manchmal schwer. Ihre Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und Lehrpersonen auch. Lehrpersonen müssen den Unterrichtsstoff zügig vermitteln. Kinder müssen früh planen und gut arbeiten. Kinder mit ADHS können das oft schlechter und brauchen deshalb Unterstützung.

Manche Kinder mit ADHS nehmen Medikamente, zum Beispiel Ritalin®. Das hilft, wenn sie sich nicht konzentrieren können. Oder wenn sie nicht stillsitzen können. Oder wenn sie ohne nachzudenken handeln. Diese Probleme haben sie in der Schule oder zu Hause. Diese Kinder tun sich oft schwer mit Hausaufgaben.

Wenn Kinder in der Schule Medikamente nehmen müssen, kann die Lehrperson dabei helfen. Die Erziehungsberechtigten müssen dies mit der Lehrperson besprechen. Sie machen ab, wie sie das Kind unterstützen können. Manche Kinder nehmen die Medikamente nur an Schultagen. Am Wochenende und in den Ferien nehmen sie keine Medikamente, wenn sie dann mit ihrer Krankheit keine Schwierigkeiten haben. In langen Ferien machen Kinder mit ADHS oft eine Pause mit den Medikamenten. Sehr aktive und impulsive Kinder sind dann weniger aufmerksam und weniger vorsichtig. So können leichter Unfälle passieren. Die richtige Dosis Medizin kann helfen Unfälle zu verhindern. Ohne Medizin passieren eher Unfälle. Es ist wichtig, die Dosierung mit dem Arzt oder der Ärztin abzusprechen.

Wirkung

Ritalin® hilft nicht allen Kindern mit ADHS. 60 bis 70 Prozent fühlen sich besser. Sie schreiben schöner, lesen besser und können Dinge besser erledigen. Sie sind ruhiger und freundlicher. Ritalin® ist eine mögliche Therapie bei ADHS.

ADHS-Medikamente helfen gegen die oben genannten Symptome. Kinder, die in der Schule Probleme hatten, fühlen sich oft besser mit den Medikamenten. Ihr Selbstvertrauen wächst. Hat das Kind andere Sorgen wie Traurigkeit oder Angst, braucht es eine zusätzliche Therapie mit einem Psychologen.

Medikament und Nebenwirkungen

Methylphenidat (MPH, wie Ritalin) hilft dem Gehirn, normal zu arbeiten. Ritalin® gibt es seit 1957 in der Schweiz. Es hilft vielen Kindern mit ADHS oder ADS. Nur Ärzte dürfen MPH geben. Sie bestimmen, wie viel und wie oft das Kind es nehmen muss.

Medikamente für ADHS haben wenig Nebenwirkungen. Das Körperwachstum ist langsamer. Manchmal werden Kinder zu unruhig oder zu still. Dann wird die Dosis des Medikaments angepasst. Selten muss man ganz mit dem Medikament aufhören. Lang wirkende Medikamente helfen, dass es dem Kind den ganzen Tag gut geht. Nicht alle Kinder mit ADHS brauchen Medikamente.

Medikament: ja oder nein?

Viele Eltern bzw. Erziehungsberechtigte sind unsicher, ob Medikamente wie Ritalin® später zum Drogenmissbrauch führen können. Die Erfahrungen zeigen: Das ist meistens nicht so. Studien sagen: Eine gute Behandlung mit Medikamenten kann sogar verhindern, dass Jugendliche später Drogen nehmen. Wenn Kinder mit ADHS keine Medikamente bekommen, probieren sie später eher Drogen. ADHS-Medikamente können helfen, dass Kinder oder Jugendliche nicht so impulsiv sind. Dann nehmen Jugendliche weniger Drogen, um ruhiger zu werden.

Allergien

Eltern bzw. Erziehungsberechtigte können mit der Schule eine Vereinbarung wegen der Allergie oder der chronischen Krankheit ihres Kindes treffen. In der Vereinbarung klären die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und die Schule gemeinsam, wie in einem medizinischen Notfall gehandelt werden soll. Ausserdem wird den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten empfohlen, ihr Einverständnis zu geben, dass die Lehrperson oder die Schulleitung die ganze Klasse inklusive Eltern bzw. Erziehungsberechtigten über die schwere Allergie oder die chronische Krankheit (mit dem Risiko einer plötzlichen raschen Verschlechterung) ihres Kindes informiert.

Hitze

Anhaltend hohe Temperaturen beeinflussen die Gesundheit von Mensch und Tier. Direkte Hitze schwächt uns Menschen. Besonders gefährdet sind die Jüngsten und die Ältesten. Auch die Pflanzenwelt verändert sich: z.B. verschiebt sich die Pollensaison oder Krankheiten verbreiten sich durch Mücken und Zecken.

Im Kanton Zürich gibt es keine gesetzlichen Grundlagen für Hitzeferien. Die Schule findet auch bei Hitze statt. Kinder sind dann unter der Obhut von Lehrpersonen. Diese können dafür sorgen, dass die Kinder einen gesundheitverträglichen Unterricht bekommen. Das ist besser, als wenn Kinder und Jugendliche von berufstätigen Eltern unbeauftsichtigt schulfrei hätten.

Lehrpersonen sollen den Unterricht den hohen Temperaturen anpassen. Sie können die Situation beurteilen und den Unterricht auf ihre Klasse abstimmen. 
Z.B. einen Ausflug in den Wald machen, Sport im Schwimmbad unterrichten, Unterricht in kühleren Räumen organisieren u.a.

Unter folgendem Link finden Lehrpersonen Informationen, was sie an Hitzetagen beachten sollten.

Impfungen

Die Impfprophylaxe bei Kindern und Jugendlichen zählt zu den wirksamsten und kostengünstigsten Massnahmen der Prävention. In den schulärztlichen Untersuchungen (Kindergarten-, Primar- und Sekundarstufe) überprüft der Schularzt / die Schulärztin den Impfstatus anhand des Impfausweises (Original oder Kopie). Eine Überprüfung ist wichtig, da im Kindergarten- und Schulalter die häufigsten Übertragungen von Infektionskrankheiten stattfinden. Ein Ausbruch z.B. von Masern bedeutet neben einer Gefährdung von anderen Personen und dem enormen Aufwand für die Ausbruchskontrolle (Epidemiengesetz), auch eine Störung des regulären Schulbetriebs. Sowohl die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten als auch die Schule sind verpflichtet alles zu unternehmen, um den regulären Schulbetrieb aufrecht zu erhalten (Volksschulgesetz und Volksschulverordnung).

Fehlen wichtige Impfungen gemäss dem Nationalen Impfplan des Bundesamtes für Gesundheit (BAG) oder ist eine Nachimpfung fällig, so informiert die Schulärztin oder der Schularzt die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Ihnen wird empfohlen, die Impfungen nachholen zu lassen entweder bei der Privatärztin / dem Privatarzt oder mit schriftlichem Einverständnis bei der Schulärztin oder beim Schularzt. Impfungen sind freiwillig, es besteht kein Impfzwang. Im Sinne des Epidemiengesetzes kommt neben der Überprüfung des Impfstatus eine Impfberatung dazu. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte sollen über die Gefahren übertragbarer Krankheiten, über die Möglichkeiten und Massnahmen zu deren Verhütung und Bekämpfung aufgeklärt werden. Kontrolle, schulärztliche Beratung und das schulärztliche Impfangebot tragen dazu bei, dass die Durchimpfungsrate erhöht wird. Dies liegt im Interesse einer wirksamen Prävention. Das Impfangebot – insbesondere auf der Mittel- und Sekundarstufe – ist gerechtfertigt, da Kinder und Jugendliche dieser Altersgruppe oft Lücken im Impfschutz aufweisen. Die Schulen können Impfaktionen planen, bei denen Kinder und Jugendliche der Volksschule geimpft werden. Die Schulärztinnen und Schulärzte führen diese Impfungen durch. Die Impfungen sind kostenlos. Dabei ist wie bei den schulärztlichen Untersuchungen darauf zu achten, dass das schriftliche Einverständnis der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten eingeholt wird.

Urteilsfähige Schülerinnen und Schüler (meistens ab dem Alter von 12 Jahren) können grundsätzlich selbst darüber entscheiden, welche Impfungen sie in Anspruch nehmen wollen. Falls Impfungen gewünscht sind, ist eine schriftliche Einwilligung zur Durchführung der Impfungen gemäss Schweizerischem Impfplan trotzdem von Vorteil.

Persönliche Haltung zum Impfen

Das Schulpersonal darf natürlich eine eigene Meinung betreffend Impfungen haben. Aber wie bei religiösen oder politischen Überzeugungen dürfen weder Schülerinnen und Schüler noch deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigten einseitig beeinflusst werden. Sie haben das Recht, von medizinischen Fachpersonen objektiv beraten zu werden und sich ohne Beeinflussung eine Meinung zu bilden.

Jodtabletten

Bei einem Unfall in einem Kernkraftwerk kann radioaktives Jod freigesetzt werden. Das ist vor allem für Kinder und junge Menschen gefährlich. Jodtabletten sind eine effektive Massnahme, um Schilddrüsenkrebs vorzubeugen, insbesondere für Kinder, Jugendliche, Schwangere und Personen bis zu 45 Jahren. Deshalb werden alle zehn Jahre Jodtabletten an Schweizer Haushalte, Betriebe und öffentliche Einrichtungen in einem Umkreis von 50 km um ein Schweizer Kernkraftwerk verteilt. Die letzte Verteilung fand Anfang 2024 statt. Im Falle eines Kernkraftwerksunfalls mit Radioaktivitätsfreisetzung und auf Anweisung der Behörden dürfen Lehrkräfte und Betreuer Jodtabletten (Kaliumiodid 65 SERB) an Kinder abgeben. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten müssen dann über die Abgabe der Jodtabletten informiert werden. Es ist ratsam, die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten bereits im Voraus entsprechend zu informieren und gegebenenfalls deren Zustimmung zur Verabreichung der Jodtabletten einzuholen.

Medikamentenabgabe in der Schule

Lehr- und Betreuungspersonen in der Schule dürfen nach eigenem Ermessen keine Medikamente (auch keine rezeptfreien, keine homöopathischen und keine pflanzlichen Mittel) an die Kinder abgeben. Sie dürfen dies nur nach Absprache mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten. Das ist gesetzlich geregelt: Wer über die elterliche Sorge (Art. 296 ff. ZGB) verfügt, entscheidet über medizinische Eingriffe. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten treffen alle Entscheidungen (Art. 301 Abs. 1 ZGB) über das Wohl ihres Kindes, seine Pflege und seine Erziehung. Die Pflege des Kindes schliesst auch die Gesundheitspflege und somit eine allfällige Medikamentenabgabe mit ein.

Der Auftrag der Schule umfasst Bildung, Erziehung und Betreuung (§ 2 des Volksschulgesetzes [VSG]). Für die Zeit, in der sich das Kind im Unterricht oder in der Betreuung befindet, nehmen die zuständigen Lehr- und Betreuungspersonen Obhut- und Aufsichtspflichten wahr, die sonst die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten haben. Aus diesem Grund müssen Lehrpersonen dafür sorgen, dass Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Unterrichts unversehrt bleiben. Wenn Kinder während ihrer Aufenthaltszeit in der Schule akut erkranken (z.B. Fieber, Kopfschmerzen), müssen Lehrpersonen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten kontaktieren und mit ihnen vereinbaren, dass das Kind nach Hause gehen kann oder die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten es abholen. Geht das nicht, sind auch Alternativen möglich. Das Kind darf sich beispielsweise hinlegen oder die Lehrperson kann einen kalten Waschlappen auf die Stirn legen usw. Medikamente dürfen auch in diesem Fall nur in Absprache mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten gegeben werden. Im Notfall entscheiden die beigezogenen medizinischen Fachpersonen.

Ausnahmen bei bekannten Krankheiten oder Allergien

Eine allgemeine Pflicht zur Abgabe von Medikamenten durch Lehr- und Betreuungspersonen lässt sich weder aus dem Auftrag der Schule noch aus dem Berufsauftrag oder dem Pflichtenheft der zuständigen Lehr- und Betreuungspersonen ableiten. Die integrative Ausrichtung der Volksschule bringt jedoch mit sich, dass auch ein Kind mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen so weit als möglich in der Regelklasse geschult und in der Betreuungseinrichtung der Schule betreut werden muss. Daher sollte ein Kind in der Schule im Einzelfall und bei medizinischer Notwendigkeit Medikamente einnehmen können.

Unter den folgenden Voraussetzungen können die Lehr- oder Betreuungspersonen Medikamente an das Kind abgeben:

  • Schriftliche Ermächtigung der Erziehungsberechtigten mit konkreten Anweisungen
  • Detaillierte, schriftliche, ärztliche Angaben zur Therapie
  • Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten geben das Medikament in der Originalverpackung der Schule ab. Es ist mit einer Etikette und Angaben versehen: Name des Kindes, Dosierung und Zeitpunkt, Datum des Beginns und Dauer der Behandlung
  • Die Schülerin oder der Schüler nimmt die Medikamente grundsätzlich selber ein.
  • Die Betreuungs- bzw. Lehrpersonen, die die Medikamente abgeben, sind schriftlich bezeichnet und instruiert.
  • Die für die Medikamentenabgabe zuständige Betreuungs- bzw. Lehrperson wird vorgängig detailliert instruiert, wie sie im Falle von Nebenwirkungen reagieren soll. Die zuständige Person führt ein Protokoll über Zeitpunkt und Dosierung der Medikamentenabgabe. Falls sie Nebenwirkungen bemerkt, muss sie diese schriftlich festhalten und den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten (evt. unter Beizug einer Fachperson) melden. Wenn die Protokollführung im Einzelfall viel Mehrarbeit für eine Lehrperson bedeuten, kann eine Klassenassistenz unterstützen.
  • Fällt die zuständige Betreuungs- bzw. Lehrperson aus, muss eine Stellvertretung bestimmt sein. Sie muss vorgängig umfassend über die Medikamentenabgabe instruiert sein.
  • Bei Unklarheiten soll der schulärztliche Dienst beigezogen werden
  • Allgemein ist zu beachten, dass die Verantwortung für die richtige Dosierung bei der Schülerin / dem Schüler bzw. den Erziehungsberechtigten liegt.

Mögliche Notfallsituationen

Erkrankungen, bei denen allenfalls unvermittelt lebensbedrohliche Zustände eintreten können (z.B. bei Allergien, Epilepsien), ist unter den akuten medizinischen Umständen zusätzlich die sofortige Abgabe von Medikamenten notwendig. In diesem Fall gilt Folgendes:

  • Das Vorgehen im Notfall resp. die zu treffenden Massnahmen sind im Vorfeld detailliert mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und der zuständigen Schulärztin/dem zuständigen Schularzt oder betreuenden Arzt/Ärztin abgesprochen und schriftlich festgehalten.
  • Allenfalls notwendige Schulungen zur Erkennung der Symptome und der einzuleitenden Sofortmassnahmen sind durch die Schulärztin oder den Schularzt, den betreuenden Arzt / die betreuende Ärztin, den Samariterverein oder weitere Fachpersonen durchzuführen.
  • Für Aktivitäten ausserhalb des Schulhauses (z.B. Schulreisen, Klassenlager, Sporttage) sind im Einzelfall spezielle Regelungen mit den Erziehungsberechtigten schriftlich zu vereinbaren.
  • Bei einer leichten Erkrankung im Klassenlager müssen die Betreuungs- oder Lehrpersonen im Sinne der Eltern handeln und dürfen dabei nicht die eigenen Überzeugungen für die Pflege umsetzen. Massnahmen wie Bettruhe, Tee, Wickel usw. sind zulässig. Eine allfällige Medikamentenabgabe oder ein Arztbesuch darf nur nach Rücksprache mit den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten erfolgen. In einer Notfallsituation muss ein Kind ärztlich versorgt werden.
  • Bei Unklarheiten wird der Schulärztliche Dienst beigezogen.

Aufbewahrung von Medikamenten für chronische Krankheiten oder Allergien

  • Medikamente sind ausser Reichweite der Schülerinnen und Schüler an einem sicheren Ort aufzubewahren. In der Regel ist dies unter Verschluss. Im Notfall müssen sie sofort greifbar sein.
  • Lagerungshinweise und Verfalldatum sind zu beachten.
  • Medikamente, die nicht mehr benötigt werden, sind den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten zurückzugeben oder in der Apotheke zu entsorgen.
  • Ausnahmsweise können auch im Rahmen einer akuten Krankheit mit medikamentöser Therapie und gutem Allgemeinzustand der betroffenen Schülerin / des betroffenen Schülers während der Schulzeit Medikamente verabreicht werden. Z.B. bei einer akuten Mittelohrentzündung: sie ist nicht ansteckend, es braucht aber Medikamente gegen die Schmerzen und die Entzündung/Infektion.

Schwerhörigkeit erkennen

Hat eine Schülerin oder ein Schüler Schwierigkeiten im Unterricht, sollten Lehrpersonen an eine mögliche Schwerhörigkeit denken. Nachfolgend aufgelistet sind Verhaltensweisen, die auf eine Hörbeeinträchtigung hinweisen. Kinder und Jugendliche:

  • sind nach kurzer Zeit unaufmerksam.
  • sind schnell entmutigt.
  • geben Antworten ohne Zusammenhang («haben nicht aufgepasst»).
  • melden sich in einer Gruppe wenig oder gar nicht.
  • sehen die Lehrperson oder Mitschülerinnen und Mitschüler intensiv an, um an den Lippen abzulesen.
  • fordern Aufmerksamkeit ein.
  • sind soziale Aussenseiter / sind zurückgezogen.
  • haben einen eingeschränkten Wortschatz.
  • haben Mühe bei Hörverständnisübungen.
  • haben eine Sprachentwicklungsverzögerungen oder –störung.
  • haben räumliche Orientierungsschwierigkeiten
  • hören in ruhigem Umfeld problemlos, anders als bei Hintergrundlärm.

Bevor aufwendige Abklärungen eingeleitet werden, sollten sich Lehrpersonen mit der Schulärztin oder dem Schularzt austauschen. Diese können beispielsweise eine professionelle Audiometrie durchführen (mit Einverständnis der Eltern).

Sexualkundlicher Unterricht

Im Lehrplan 21 ist die altersgerechte Sexualerziehung verankert. Daher ist die dazugehörige Aus- und Weiterbildung der Lehrpersonen an der Pädagogischen Hochschule Zürich (PHZH) von Bedeutung. Die PHZH stellt den Lehrpersonen für den sexualkundlichen Unterricht auch Planungshilfen zur Verfügung. Ausserdem bieten mehrere sexualpädagogische Fachstellen entsprechende Angebote in Schulklassen an – als Ergänzung zum sexualkundlichen Unterricht. Diese Angebote werden von der Bildungsdirektion subventioniert.

Sportdispens mit Bewegung

Nach einer Erkrankung oder Verletzung ist Bewegung im Rahmen des Schulsports meist ohne Probleme schnell wieder möglich. Schülerinnen und Schüler mit einer leichten Erkrankung oder Verletzung können mit gewissen Anpassungen im Normalfall gut am Schulsportunterricht teilnehmen. Das Ziel des Projekts «Activdispens» ist das Durchbrechen von Inaktivität und Immobilisation während einer Verletzungs- oder Krankheitsphase bei Kindern und Jugendlichen. «Activdispens» bietet Lehrpersonen ein Instrument, um teilzeitdispensierte Schülerinnen und Schüler in angepasstem Rahmen in den Schulsport zu integrieren. Dabei kann die Schule bei der Schulärztin oder dem Schularzt eine Zweitmeinung zu einem bestehenden, externen Arztzeugnis einholen. Mit dem Activdispens-Arztzeugnis haben Schulärztinnen und -ärzte die Möglichkeit, leicht verletzte oder leicht erkrankte Kinder und Jugendliche durch eine klar definierte Teildispensation nach wie vor aktiv am Sportunterricht teilhaben zu lassen.

Kontakt

Volksschulamt – Abteilung Schulführung, Sektor Schulärztlicher Dienst

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Walchestrasse 21
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schularzt@vsa.zh.ch