Schulärztliche Angebote

Schulärztinnen und Schulärzte haben die Aufgabe, Krankheiten möglichst vorzubeugen sowie die Gesundheit der Kinder und Jugendlichen zu fördern. Dazu führen sie Untersuchungen durch und beraten Eltern bzw. Erziehungsberechtigte sowie Schülerinnen und Schüler bei Fragen zu Gesundheit und Prävention.

Die Schulärztinnen und Schulärzte im Kanton Zürich

Schulärztinnen und Schulärzte ergänzen in Zusammenarbeit mit den Schulen die Gesundheitserziehung in der Familie. Sie sind Fachärztinnen und Fachärzte in Kinder- und Jugendmedizin oder für Allgemeinmedizin/Innere Medizin mit Erfahrung im Umgang mit Kindern und Jugendlichen.

Schulärztinnen und Schulärzte führen unter anderem schulärztliche Untersuchungen und Impfungen durch. Sie sind für Schülerinnen und Schüler auch persönlich da und beantworten ihre Fragen zu den Themen Gesundheit, Prävention, Ernährung, Bewegung oder Sexualität. Schulen können Schulärztinnen und Schulärzte für Projekte in der Klasse über ein medizinisches Thema anfragen und beiziehen.

Für alle Schulärztinnen und Schulärzte im Kanton Zürich ist der Schulärztliche Dienst des Volksschulamts (SAD) zuständig. Der SAD berät und unterstützt die Schulärztinnen, die Schulärzte und die Schulen bei der Gesundheitsvorsorge und -förderung. Die Städte Zürich und Winterthur haben jeweils einen eigenen Schulärztlichen Dienst mit vollamtlichen Schulärztinnen und Schulärzten.

Die Untersuchung bei der Schulärztin / beim Schularzt

Im Kanton Zürich sind drei schulärztliche Untersuchungen (im Kindergarten, in der 5. Primarklasse und in der 2. Sekundarklasse) gesetzlich vorgeschrieben. Sie sind deshalb für alle Schülerinnen und Schüler obligatorisch.

Mit der Untersuchung möchten Schulärztinnen und Schulärzte herausfinden, ob sich das Kind gesund entwickelt. Je früher sie ein gesundheitliches Problem oder ein Risiko erkennen, desto eher können sie reagieren und das Kind in seiner Entwicklung unterstützen. Besonders wichtig bei den Untersuchungen ist die Überprüfung, ob das Kind gut hört oder sieht. Denn dies hat direkte Auswirkungen aufs Lernen und den Schulalltag. Zudem kontrollieren Ärztinnen und Ärzte, welche Impfungen Kinder und Jugendliche bereits erhalten haben und welche noch fehlen. Die Schule trägt durch die Untersuchungen dazu bei, dass Kinder und Jugendliche körperlich und psychisch gesund sind.

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Im Kindergartenalter untersucht in der Regel die Privatärztin oder der Privatarzt vor Kindergarteneintritt oder im ersten Semester des ersten Kindergartenjahres das Kind. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten können aber auch zur Schulärztin oder zum Schularzt der Schule gehen bzw. das Kind dorthin überweisen lassen. Die Ärztin / der Arzt untersucht:

  • Wie gross und wie schwer das Kind ist.
  • Wie gut das Kind sieht (auch räumlich und Farben) und hört.
  • Welche Impfungen das Kind bereits erhalten hat oder noch braucht. Sind die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten einverstanden, nimmt der Arzt oder die Ärztin die fehlenden empfohlenen Impfungen vor. Das Kind sollte vor allem die Impfung gegen Masern, nach Möglichkeit auch Varizellen / «wilde Blattern»/«spitze Blattern», falls nicht im Kleinkindesalter durchgemacht, noch vor Schuleintritt erhalten.
  • Im Kindergarten schaut der Arzt oder die Ärztin auch die allgemeine Entwicklung des Kindes (Richtlinien der Vorsorgeuntersuchung des 4. bis 6. Lebensalters der Schweizerischen Gesellschaft für Pädiatrie) an.

Die schulärztliche Untersuchung auf diesen Schulstufen kann durch ein Beratungsgespräch ergänzt werden. Dieses ist für die Schülerinnen und Schüler freiwillig. Der Arzt oder die Ärztin untersucht in der 5. Primarklasse und der 2. Sekundarklasse:

  • Wie gross und wie schwer das Kind ist.
  • Wie gut das Kind sieht (auch Farben) und hört.
  • Welche Impfungen das Kind bereits erhalten hat oder noch braucht. Sind die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten einverstanden (schriftlich bestätigen), nimmt der Schularzt oder die Schulärztin die fehlenden empfohlenen Impfungen vor.

Kosten

Im Kindergarten untersucht in der Regel der Privatarzt oder die Privatärztin das Kind schulärztlich. Die obligatorische Krankenversicherung übernimmt die Kosten dieser schulärztlichen Untersuchung (Volksschulverordnung §17c).

In der 5. Primarklasse und in der 2. Sekundarklasse macht der Schularzt oder die Schulärztin die schulärztlichen Untersuchungen. Sie sind für Eltern bzw. Erziehungsberechtigte kostenlos. Die Gemeinde bzw. Trägerschaft trägt die Kosten dafür. Auf Wunsch der Eltern bzw. Erziehungsberechtigten kann auch der Privatarzt / die Privatärztin die schulärztlichen Untersuchungen und allfällige Impfungen durchführen. Dann tragen jedoch die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten die Kosten.

Wenn eine Schule keine Schulärztinnen und Schulärzte für die schulärztlichen Untersuchungen hat, dann lassen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten ihr Kind bei der Privatärztin oder dem Privatarzt auf Kosten der Gemeinde bzw. Trägerschaft untersuchen.

Ärztliche Schweigepflicht

Die Schulärztin oder der Schularzt darf die Ergebnisse und Beobachtungen aus den Untersuchungen nur den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und den betroffenen Schülerinnen und Schülern mitteilen. Ergebnisse, die wichtig für den Unterricht sind (z.B. wenn das Kind nicht gut hört oder sieht, Schwierigkeiten in der Entwicklung oder schwere Allergien hat), müssen/sollten die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Klassenlehrperson mitteilen. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten können auch die Schulärztin oder den Schularzt bitten, dass sie die Lehrperson informieren. So entbinden sie den Arzt oder die Ärztin vom Berufsgeheimnis – von der ärztlichen Schweigepflicht. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten machen dies schriftlich. Sind die Schülerinnen und Schüler urteilsfähig (d.h. rund 12 Jahre alt), können sie auch selber bestimmen, ob der Arzt die Informationen weitergeben darf.

Impfungen

Impfungen sind ein sehr wirksames Mittel, um Kinder und Jugendliche gegen schwere Krankheiten zu schützen und damit verbundene Komplikationen zu verhindern. Masern z.B. ist eine schwere, ansteckende Krankheit und kann in seltenen Fällen zu bleibenden Schäden oder gar zum Tod führen.

Je mehr Kinder geimpft sind, desto seltener treten solche Infektionskrankheiten auf. Daher schützen Impfungen sowohl Schülerinnen und Schüler, als auch andere Personen in unserer Gesellschaft.

In den schulärztlichen Untersuchungen überprüft der Schularzt oder die Schulärztin den Impfstatus anhand des Impfausweises (Original oder Kopie). Der Schularzt / die Schulärztin richtet sich nach dem Nationalen Impfplan. Fehlen dem Kind wichtige Impfungen oder ist eine Nachimpfung nötig, informiert die Schulärztin oder der Schularzt die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten.

Privatärzte oder Schulärztinnen nehmen die empfohlenen Impfungen vor. Eine Impfung ist eine persönliche Entscheidung und freiwillig. Bei Kindern entscheiden deshalb die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten, ob sie ihr Kind impfen lassen wollen. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte müssen schriftlich einwilligen, dass ihr Kind geimpft werden darf.

Grundimpfungen für Kinder

Impfungen sind wichtig für die Gesundheit jeder Person. Sie schützen auch die gesamte Bevölkerung. Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfiehlt Impfungen für Babys und Kinder bis 15 Jahren gegen die folgenden Krankheiten:

Diphtherie, Hepatitis B, Hirnhaut- und Kehlkopfentzündung durch Haemophilus influenzae Typ b, Keuchhusten (Pertussis), Kinderlähmung (Polio), Masern, Mumps, Pneumokokken,  Röteln, Starrkrampf (Tetanus), Windpocken (Varizellen)

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung bezahlt die empfohlenen Impfungen, wobei Eltern die Franchise und den Selbstbehalt bezahlen.
 

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Impfung gegen Diphterie

Die Diphtherie-Impfung ist sehr zuverlässig. Kinder sollten sie im Alter von 2, 4 und 12 Monaten sowie zwischen 4 bis 7 und 11 bis 15 Jahren erhalten. Auffrischimpfungen sind im Alter von 25, 45 und 65 Jahren – also alle 20 Jahre – empfohlen, danach alle 10 Jahre.

Die Impfung wird oft zusammen mit anderen Schutzimpfungen gegeben. Zum Beispiel gegen Starrkrampf (Tetanus), Keuchhusten, Kinderlähmung, Haemophilus influenzae Typ b und Hepatitis B.

Risiken der Krankheit Diphterie

Diphterie ist eine ansteckende Krankheit. Das Bakterium namens Corynebacterium diphtheriae verursacht die Krankheit. Es kommt überall auf der Welt vor. Menschen übertragen die Krankheit auf andere Menschen durch Tröpfchen beim Husten oder Niesen. Eine Impfung schützt sehr gut vor einer Infektion.

Es gibt zwei Formen der Diphtherie: die Atemwegserkrankung und die Hauterkrankung. Am häufigsten befallen die Bakterien die oberen Atemwege und produzieren ein gefährliches Gift. Dieses Gift kann das Herz und die Leber schädigen.

Die Krankheit beginnt meistens nach zwei bis fünf Tagen nach der Ansteckung. Typische Anzeichen sind Halsschmerzen, Fieber und Schwierigkeiten beim Schlucken. Später können Heiserkeit, pfeifendes Atmen und geschwollene Lymphknoten dazukommen. Die Mandeln und der Rachen entzünden sich und es entstehen dort typische grau-weisse Beläge, die süsslich riechen. Diese Beläge können sich vom Gaumen bis zum Kehlkopf und zu den Stimmbändern ausbreiten. Sie bluten, wenn man sie abkratzt, und können die Atemwege blockieren. In schweren Fällen hat die betroffene Person Atemnot oder kann ersticken.

Dank der Impfung ist Diphtherie in Industrieländern selten. In ärmeren Ländern, wo weniger geimpft wird – z.B. in Afrika, Asien oder Lateinamerika – kommt sie aber noch vor.

Impfung gegen Hepatitis B

Die Impfung gegen Hepatitis B sollten Babys im Alter von 2, 4 und 12 Monaten bekommen. Jugendliche zwischen 11 und 15 Jahren, die noch nicht geimpft sind, sollten die Impfung nachholen. Menschen in Risikogruppen, z.B. Angestellte im Gesundheitswesen oder Drogenkonsumierende, sollten sich auch im Erwachsenenalter impfen lassen. In Ländern mit vielen Hepatitis-B-Fällen kann man sich leicht anstecken. Zum Beispiel bei Tätowierungen oder Spritzen teilen.  

Es ist wichtig, eine Hepatitis-B-Infektion früh zu erkennen und zu behandeln. Menschen, die ihre Sexualpartner wechseln, sollten mit einem Arzt oder einer Ärztin über HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen sprechen und sich beraten lassen. Es gibt Tests, um Geschlechtskrankheiten zu erkennen. Alle Menschen, die Sex haben, sollten den Safer-Sex-Check machen.

Schwangere sollten regelmässig zur Frauenärztin oder zum Frauenarzt gehen. Dort werden sie auf HIV, Syphilis, Hepatitis B und andere Infektionskrankheiten getestet, um das Baby zu schützen.

Risiken der Krankheit Hepatitis B

Hepatitis B ist eine ansteckende Krankheit, die die Leber entzündet. Sie wird durch das Hepatitis-B-Virus verursacht. Die Krankheit verläuft unterschiedlich. Ein Drittel der Betroffenen hat keine Symptome. Symptome treten 45 bis 180 Tage nach der Ansteckung auf. Dazu gehören Appetitlosigkeit, Übelkeit, Erbrechen, Bauchschmerzen, Gelenkschmerzen, Fieber oder Hautausschlag. Meistens heilt die akute Hepatitis B von selbst aus. Weniger als 5 Prozent der Erwachsenen und 90 Prozent der infizierten Babys entwickeln eine chronische Krankheit. Eine chronische Hepatitis B kann zu schweren Lebererkrankungen wie Leberzirrhose oder Leberkrebs führen. Antivirale Medikamente können die Krankheit lindern, heilen sie aber meist nicht vollständig.

Man kann sich anstecken, wenn man mit Körperflüssigkeiten von infizierten Personen in Kontakt kommt. Das passiert oft beim Sex oder beim Teilen von Spritzen. Auch kleine Hautverletzungen oder Schleimhäute können das Virus übertragen. Mütter können das Virus bei der Geburt auf ihr Baby übertragen.

Hepatitis B gibt es überall auf der Welt. Vor allem kommt es in Asien, dem Mittleren Osten, Afrika und Teilen Amerikas vor. In der Schweiz haben etwa 0,5 bis 0,7 Prozent der Menschen das Virus. Weltweit sind es rund 3,8 Prozent. Zwei Drittel der akuten Fälle sind Männer und Menschen zwischen 30 und 59 Jahren.

Impfung gegen Hirnhaut- und Kehlkopfentzündung durch Haemophilus influenza Typ b

Eine Impfung im Kindesalter schützt gut vor einer Hirnhaut- und Kehlkopfentzündung durch Haemophilus influenza Typ b. Babys sollten deshalb so früh wie möglich geimpft werden. Die Impfung gegen Haemophilus influenzae Typ b ist Teil einer kombinierten Impfung gegen Diphtherie, Starrkrampf, Keuchhusten, Kinderlähmung, Hepatitis B und Haemophilus influenzae Typ b. Diese Impfung wird für alle Kinder im Alter von 2, 4 und 12 Monaten empfohlen. Ab fünf Jahren ist die Impfung gegen Haemophilus influenzae Typ b nicht mehr notwendig.

Risiken der Krankheit Hirnhaut- und Kehlkopfentzündung durch Haemophilus influenza Typ b

Das Bakterium Haemophilus influenzae Typ b verursacht besonders bei Babys und kleinen Kindern schwere Infektionen wie eitrige Entzündungen der Hirnhaut. Haemophilus influenzae ist ein Bakterium, das nichts mit dem Grippevirus zu tun hat. Es lebt oft im Nasen-Rachen-Raum vieler Menschen, ohne dass sie deswegen krank werden. Menschen übertragen die Krankheit auf andere Menschen durch Tröpfchen beim Sprechen, Husten oder Niesen. Sowohl gesunde als auch kranke Menschen können das Bakterium weitergeben.

Die Krankheit kann auftreten, wenn das Immunsystem noch nicht voll ausgebildet oder geschwächt ist. Zum Beispiel bei Kindern unter fünf Jahren, älteren Menschen oder Personen mit schwachem Immunsystem. Haemophilus influenzae kann leichte bis schwere Erkrankungen verursachen. Dazu gehören Mittelohrentzündung, Nasennebenhöhlenentzündung, Lungenentzündung, Kehldeckelentzündung, Hirnhautentzündung oder Blutvergiftung. Babys und kleine Kinder haben oft besonders wegen dem Bakterium Haemophilus influenzae Typ b akute gefährliche Kehldeckelentzündungen und eitrige Hirnhautentzündungen. Die Krankheit wird mit Antibiotika behandelt. Trotzdem kann es Babys, Kinder und Erwachsene ein Leben lang gefährlich schädigen: Hörverlust, geistige und körperliche Behinderung oder die Krankheit endet tödlich.

Krankheiten wegen dem Bakterium Haemophilus kommen weltweit vor. Im Jahr 1990 wurde die Impfung eingeführt. Zuvor gab es in der Schweiz viele schwere Krankheitsfälle, vor allem bei Kindern unter fünf Jahren. Heute erkranken nur noch wenige Kinder unter fünf Jahren an Haemophilus influenzae Typ b. Wer heute noch wegen Haemophilus influenza Typ b erkrankt, ist meistens nicht oder nicht genügend geimpft.

Impfung gegen Keuchhusten

Kinder sollten die Impfung im Alter von 2, 4 und 12 Monaten sowie zwischen 4 bis 7 und 11 bis 15 Jahren erhalten. Insgesamt sind das fünf Impfdosen. Diese werden immer zusammen mit Impfungen gegen Starrkrampf und Diphtherie gegeben. Je nach Alter gibt es eine kombinierte Impfung, die auch gegen Kinderlähmung, Haemophilus influenzae Typ b und Hepatitis B wirkt. Hat ein Kind die Impfung gegen Keuchhusten verpasst, sind Nachholimpfungen bis zum Alter von 15 Jahren empfohlen. Allen Erwachsenen wird eine einmalige Impfung gegen Keuchhusten im Alter von 25 Jahren empfohlen.

Damit Babys in den ersten Lebensmonaten geschützt sind, sollten werdende Mütter in jeder Schwangerschaft eine Impfung gegen Keuchhusten bekommen. Ideal ist die Impfung im zweiten Trimester der Schwangerschaft. Die Impfung von Schwangeren ist unabhängig von der letzten Impfung oder Infektion.

Jugendliche und Erwachsene, die regelmässig Kontakt zu Babys unter sechs Monaten haben, sollten ebenfalls eine Impfung erhalten, wenn die letzte Impfung gegen Keuchhusten zehn Jahre oder länger zurückliegt.

Risiken der Krankheit Keuchhusten

Menschen in jedem Alter können Keuchhusten bekommen. Eine Impfung schützt Babys vor schweren Krankheitsverläufen und verringert das Risiko für Kinder und Jugendliche, krank zu werden. Auch Schwangere und Erwachsene, die viel Kontakt zu Babys haben, sollten sich impfen lassen, um die Kleinen von Geburt an zu schützen.

Keuchhusten ist eine sehr ansteckende Krankheit der Atemwege. Ein Bakterium namens Bordetella pertussis oder Bordetella parapertussis verursacht die Krankheit. Das Bakterium produziert das Gift Pertussis-Toxin. Die Keuchhusten-Bakterien können sich mit dem Gift an den Schleimhäuten der Atemwege festsetzen und vermehren. Die infizierte Person leidet dann an starken Hustenanfällen. Gefährliche Folgen, insbesondere für Babys und Kleinkinder, sind Lungenentzündungen, Krampfanfälle und Hirnschäden. Menschen übertragen die Krankheit auf andere Menschen durch Tröpfchen beim Sprechen, Husten oder Niesen.

Die Krankheit beginnt meistens sieben Tage bis drei Wochen nach der Ansteckung. Typische Anzeichen sind grippeähnliche Symptome und unauffälliger Husten. Nach ein bis zwei weiteren Wochen kommt der typische, stakkatoartige Husten hinzu. Er dauert bis zu sechs Wochen. Bei einem Hustenanfall spucken Betroffene oft einen zähen Schleim aus und müssen sich oft erbrechen. In der Erholungsphase klingen die Symptome langsam ab, das dauert Wochen bis Monate.

Keuchhusten gibt es weltweit. Die meisten Todesfälle betreffen Babys. Menschen, die einmal Keuchhusten hatten oder eine Impfung dagegen hatten, sind nicht lebenslang geschützt. Keuchhusten gibt es deshalb immer wieder.

Impfung gegen Kinderlähmung (Polio)

Eine Impfung ist der einzige Schutz vor Kinderlähmung. Man nennt die Krankheit auch Poliomyelitis. Sie kommt nur in gewissen Regionen*  der Welt vor. Weil Menschen jedoch reisen, kann die Krankheit auch in Länder, in denen es keine Fälle gibt, zurückkommen. Man impft deshalb in der Schweiz vorsorgehalber.

Alle Babys und ungeimpften Personen sollten geimpft werden. Eine Impfung hält nicht ein Leben lang. Der Impfschutz kann nur durch Wiederholungen erhalten bleiben. Babys sollten drei Impfungen im Alter von 2, 4 und 12 Monaten bekommen. Die letzte Impfung erfolgt zwischen 4 und 7 Jahren. Ungeimpfte Erwachsene brauchen drei Impfungen. Die zweite Impfung erfolgt zwei Monate nach der ersten. Die dritte Impfung nach acht Monaten. Eine Auffrischung der Impfung kann nach zehn Jahren nötig sein. Zum Beispiel bei beruflichem Risiko oder Reisen in betroffene Regionen.

* 1988 entschied die Weltgesundheitsorganisation (WHO), die Kinderlähmung weltweit zu besiegen. Heute sind vier WHO-Regionen frei von den ursprünglichen Polioviren: Amerika, Westpazifik, Afrika und Europa.

Risiken der Krankheit Kinderlähmung (Polio)

Kinderlähmung oder Poliomyelitis wird durch Polio-Viren verursacht. Am Anfang der Infektion scheidet man das Virus etwa eine Woche lang über den Nasen-Rachen-Bereich aus. Danach gibt man das Virus für drei bis sechs Wochen über den Stuhl ab. Die Polio-Viren können durch schmutzige Hände, verunreinigtes Wasser oder Essen übertragen werden. Manchmal passiert das auch durch Tröpfchen aus dem Rachen. Wenn man die Krankheit hat, sind fast alle ungeimpften Menschen, die engen Kontakt mit einer infizierten Person hatten, sind ebenfalls infiziert.

90 Prozent der infizierten Personen zeigen keine Symptome. Typische Symptome sind grippeähnliche oder Magen-Darm-Beschwerden. Weniger als ein Prozent der infizierten Menschen bekommen die typische Kinderlähmung mit schlaffen Lähmungen. Meistens ist nur eine Seite betroffen und häufiger die Beine als die Arme. Selten kommt es zu einer Lähmung der Atmung. Die Lähmungen können sich ganz zurückbilden oder lebenslang bleiben. Wenn jemand erkrankt ist, gibt es keine spezielle Behandlung gegen das Virus, nur gegen die Symptome.

Impfung gegen Masern

Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt die Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR) und seit 2023 auch gegen Windpocken (MMRV). Die Impfung verhindert schwere Komplikationen der Krankheiten. Die Impfung gegen Windpocken senkt auch das Risiko, später an Gürtelrose zu erkranken. Empfohlen sind zwei Impfdosen: die erste mit neun Monaten, die zweite mit zwölf Monaten. Eine Nachholimpfung ist in jedem Alter möglich und wird allen empfohlen, die nicht immun sind.

Als immun gelten Menschen, die zwei dokumentierte Impfdosen erhalten haben, vor 1964 geboren sind oder eine dokumentierte Masernerkrankung hatten.

Die Impfung ist sehr sicher. Die meisten Menschen vertragen sie gut. Der Schutz hält bei den meisten geimpften Menschen ein Leben lang. Die WHO und ihre Mitgliedsstaaten arbeiten daran, die Masern in Europa und anderen Regionen durch hohe Impfraten bei kleinen Kindern zu beseitigen. Dieses Ziel hat Europa noch nicht erreicht. Die Zahl der Todesfälle durch Masern ist dank der Impfung stark gesunken.

Risiken der Krankheit Masern

Masern sind eine Krankheit, die Menschen in jedem Alter bekommen können. Masern sind eine Virusinfektion. Manchmal führen Masern zu schweren Problemen. Eine Impfung mit zwei Dosen gegen Masern, Mumps und Röteln (MMR-Impfung) schützt das ganze Leben lang vor diesen Krankheiten.

Menschen verbreiten das Masern-Virus durch winzige Tröpfchen, die beim Husten oder Niesen in die Luft gelangen. Diese Tröpfchen bleiben bis zu zwei Stunden in der Luft.

Vor der Einführung der Impfung hatten fast alle Kinder Masern. Die Krankheit galt deshalb als Kinderkrankheit. Die Masern können jedoch Menschen in jedem Alter treffen. Seit es die Impfung gibt, sind die Masernfälle stark zurückgegangen. 2019 berichtete die Weltgesundheitsorganisation (WHO), dass in 42 Prozent der Länder weltweit und in mehr als der Hälfte der europäischen Länder inklusive der Schweiz, Masern nicht mehr regelmässig vorkommen. In diesen Ländern gibt es trotzdem immer wieder Fälle, die teilweise auch von aussen, also aus anderen Ländern eingeschleppt werden. Kleinere Ausbrüche kommen in der Schweiz immer noch regelmässig vor. Auch grössere Ausbrüche – so genannte  Epidemien – sind trotz Impfprogramm möglich.

Die Krankheit verläuft in zwei Phasen. Die erste Phase beginnt 7 bis 18 Tage nach der Ansteckung. Dann haben die Betroffenen Fieber, sind müde, haben Bauchschmerzen, sind lichtempfindlich und haben eine Entzündung im Mund. Oft haben sie auch Husten, Schnupfen und Halsschmerzen.

In der zweiten Phase, die zwei bis vier Tage später beginnt, steigt das Fieber an und ein Ausschlag erscheint auf der Haut. Die Symptome werden stärker. In einfachen Fällen heilen Masern schnell und ohne bleibende Schäden. Die Krankheit kann aber auch zu einer Gehirnentzündung (Enzephalitis, 1 von 1000 Fällen), Lungenentzündung (Masernpneumonie, 10 bis 60 von 1000 Fällen) oder Mittelohrentzündung oder sogar zum Tod führen. Es gibt keine spezielle Behandlung gegen eine Masernerkrankung. Nur die Symptome können gelindert werden.

Impfung gegen Mumps

Es gibt eine Impfung gegen Mumps, die zusammen mit der Impfung gegen Röteln und Masern (MMR) gegeben wird. Seit 2023 wird die MMR-Impfung oft zusammen mit der Impfung gegen Windpocken (MMRV) empfohlen. Diese Impfungen sollen schwere Krankheitskomplikationen verhindern.

Babys sollten die erste Mumps-Impfung mit 9 Monaten und die zweite mit 12 Monaten erhalten. Zwei Impfdosen bieten normalerweise lebenslangen Schutz vor Mumps.

Risiken der Krankheit Mumps

Das Mumps-Virus verursacht die Krankheit. Mumps kommt auf der ganzen Welt vor. Früher erkrankten fast alle Kinder daran. In der Schweiz gibt es jetzt weniger als 1'000 Fälle pro Jahr. Meistens ist Mumps ist eine harmlose Krankheit für Kinder und Erwachsene. 20 bis 30 Prozent der erkrankten Männer bekommen eine Entzündung der Hoden.

Menschen verbreiten das Mumps-Virus durch winzige Tröpfchen, die beim Husten oder Niesen in die Luft gelangen oder durch Kontakt mit Speichel von einer erkrankten Person. Man kann andere schon zwei Tage bevor man die ersten Symptome hat bis neun Tage danach anstecken.

Nach ein bis zwei Tagen schwellen oft die Speicheldrüsen unter den Ohren an. Erst eine Seite, dann beide. Diese Schwellung kann schmerzen. Etwa 14 bis 24 Tage nach der Ansteckung zeigen sich erste allgemeine Symptome, wie leichtes Fieber, Unwohlsein und Kopfschmerzen.

Bei Kindern kann sich wegen Mumps eine Hirnhautentzündung entwickeln. Sie heilt meistens ohne Folgen aus. Nach der Pubertät bekommen 20 bis 30 Prozent der erkrankten Männer eine Hodenentzündung, die selten zu Unfruchtbarkeit führen kann. Erkranken Frauen nach der Pubertät an Mumps, haben rund fünf Prozent eine Entzündung der Eierstöcke. Normalerweise führt dies nicht zu Unfruchtbarkeit. In den ersten drei Monaten einer Schwangerschaft kann Mumps das Risiko einer Fehlgeburt erhöhen. Missbildungen beim Kind gibt es wegen einer Mumpserkrankung nicht. In seltenen Fällen kann Mumps in jedem Alter zu Taubheit führen.

Es gibt keine spezielle Behandlung gegen das Virus. Man kann nur einige Symptome lindern.

Impfung gegen Pneumokokken

Eine Impfung gegen Pneumokokken wird allen Kindern unter fünf Jahren, allen Erwachsenen ab 65 Jahren und Menschen mit speziellen Risikofaktoren empfohlen. Schwere Krankheiten durch Pneumokokken betreffen vor allem Kinder unter zwei Jahren, ältere Menschen und Personen mit bestimmten Vorerkrankungen.

Risiken der Krankheit Pneumokokken

Pneumokokken sind Bakterien, die verschiedene Krankheiten auslösen können. Dazu gehören Mittelohrentzündung, Lungenentzündung, Blutvergiftung und Hirnhautentzündung.

Bei Kindern unter zwei Jahren sind Pneumokokken die häufigste Ursache für bakterielle Hirnhautentzündungen. Diese kann tödlich sein oder zu schweren bleibenden Schäden führen. Bei älteren Menschen verursachen Pneumokokken oft Lungenentzündungen. Die Behandlung ist schwierig, weil die Bakterien oft gegen Antibiotika resistent sind. Pneumokokken leben im Nasen-Rachen-Raum vieler Menschen, ohne krank zu machen. Menschen übertragen die Krankheit auf andere Menschen durch Tröpfchen beim Sprechen, Husten oder Niesen. Sowohl gesunde Menschen, die die Bakterien tragen, als auch Menschen, die schon krank waren, können Pneumokokken weitergeben.

Die Krankheit kann ausbrechen, wenn das Immunsystem geschwächt ist. Das passiert oft bei kleinen Kindern, älteren Menschen oder durch eine Krankheit. Besonders gefährdet sind Menschen mit schwachem Immunsystem, chronischen Herz-, Lungen- oder Nierenerkrankungen, Leberzirrhose oder einem Innenohrimplantat.

Pneumokokken-Erkrankungen treten weltweit auf, aber so genannte Ausbrüche sind selten. Jedes Jahr erkranken mehrere Millionen Menschen, über eine Million sterben trotz Behandlung. In der Schweiz gibt es pro Jahr rund 1000 schwere Fälle. Meist sind dies Lungenentzündungen, seltener Blutvergiftungen oder Hirnhautentzündungen. Diese Krankheiten kommen im Winter häufiger vor als im Sommer. Jedes Jahr sterben in der Schweiz rund 100 Menschen an einer Pneumokokken-Infektion. 80 davon sind über 65 Jahre alt.

Impfung gegen Röteln

Seit es die Impfung gibt, ist die Krankheit in Ländern mit vielen Geimpften selten geworden, so wie in der Schweiz. Deshalb sollten alle Babys zwei Mal gegen Röteln, Masern und Mumps geimpft werden. Das Bundesamt für Gesundheit empfiehlt zwei Dosen der MMR-Impfung. Seit 2023 wird die kombinierte Impfung auch gegen Windpocken empfohlen (MMRV-Impfung). Man kann die Impfung in jedem Alter nachholen. Besonders nicht geimpfte Frauen sollten sich impfen lassen, bevor sie schwanger werden. Wenn eine schwangere, ungeimpfte Frau Röteln hat, kann das Kind Fehlbildungen bekommen oder noch im Bauch sterben. Zwei Dosen bieten normalerweise lebenslangen Schutz.

Risiken der Krankheit Röteln

Röteln ist eine ansteckende Krankheit. Es gibt besonders ein Ansteckungsrisiko für Frauen aus Ländern mit wenigen Impfungen. Ein Virus verursacht Röteln. Menschen verbreiten das Röteln-Virus durch Husten oder Niesen. Schon eine Woche vor den ersten Krankheitszeichen kann man andere anstecken. Bei schwangeren Frauen gelangt das Virus über die Plazenta zum Kind. In den ersten sechs Schwangerschaftswochen erkranken mehr als die Hälfte der ungeborenen Kinder. Je länger die Schwangerschaft dauert, desto geringer ist das Ansteckungsrisiko. Die Infektion kann unbemerkt bleiben oder schwere Schäden beim Kind verursachen: am Innenohr, Gehirn, Herz, an den Augen und an anderen Organen. Mögliche Folgen sind Schwerhörigkeit, Herzfehler, Augenfehlbildungen, offener Rücken, Frühgeburt oder Fehlgeburt. Frauen, die schwanger werden möchten, sollten ihren Impfstatus prüfen und sicherstellen, dass sie zwei MMR-Impfungen erhalten haben.

Zwischen der Ansteckung und dem Krankheitsbeginn vergehen 14 bis 21 Tage. Kinder und Erwachsene haben oft nur leichte Symptome. Manchmal bekommt man einen feinen Hautausschlag. Typisch für Röteln sind geschwollene Lymphknoten am Hals und Nackenschmerzen. Erwachsene Frauen mit Röteln haben oft Gelenkschmerzen.

Impfung gegen Starrkrampf (Tetanus)

Die Impfung gegen Tetanus wird oft zusammen mit anderen Impfungen gegeben. Zum Beispiel gegen Diphtherie, Keuchhusten, Kinderlähmung, Haemophilus influenzae Typ b und Hepatitis B. Kinder sollten die Impfung im Alter von 2, 4 und 12 Monaten sowie zwischen 4 bis 7 und 11 bis 15 Jahren erhalten. Auffrischimpfungen sind im Alter von 25, 45 und 65 Jahren – also alle 20 Jahre – empfohlen, danach alle 10 Jahre. Tetanus gibt es weltweit. Dank der Impfung ist Tetanus in Industrieländern selten.

Risiken der Krankheit Starrkrampf (Tetanus)

Tetanus ist eine lebensgefährliche Krankheit. Ein Bakterium namens Clostridium tetani verursacht die Krankheit. Es ist fast überall in der Umwelt, zum Beispiel im Strassenstaub oder in der Gartenerde. Sein Gift greift das zentrale Nervensystem an. Man kann sich nicht direkt von einem anderen Menschen anstecken. Tetanus kann man durch eine Impfung und gute Wundpflege vermeiden.

Tetanus wird auch Wundstarrkrampf genannt. Die Bakterien können über eine Wunde in den Menschen gelangen und sich dort vermehren. Dabei entsteht ein Gift. Es greift die Nervenzellen an, die die Muskeln steuern. Das führt zu Lähmungen und Muskelkrämpfen.

Zuerst haben Infizierte grippeähnliche Symptome, die 3 bis 21 Tage oder nach Monaten erst auftreten. Danach spannen die Wunde und der Bauch. Die schmerzhaften Krämpfe beginnen im Gesicht und breiten sich auf den Körper aus. Auch Arme und Beine können betroffen sein. Später werden die Krämpfe zu Muskelzuckungen. Diese können sehr stark sein und zu einem Wirbelsäulenbruch führen. Kreislaufprobleme oder Atemstillstand führen oft zum Tod, trotz modernster Intensivpflege im Spital.

Impfung gegen Windpocken (Varizellen)

Windpocken (Varizellen) sind bei gesunden Kindern meist harmlos. Später kann die Krankheit aber zu Gürtelrose (Herpes zoster) führen. Es wird empfohlen, dass alle Kinder im Alter von 9 und 12 Monaten die MMRV-Impfung bekommen. Die Impfung ist eine kombinierte Impfung, die auch gegen Masern, Mumps und Röteln schützt.

Wer nicht bereits als Säugling geimpft wurde, sollte die Impfung im Alter zwischen 13 Monaten und 39 Jahren nachholen. Da das Virus bei älteren Menschen reaktiviert werden und zu Gürtelrose führen kann, ist die Gürtelroseimpfung auch für Personen ab 65 Jahren und für Erwachsene mit bestimmten Gesundheitsrisiken ab 50 Jahren empfohlen.

Die Impfung erfolgt zwei Mal im Abstand von mindestens vier Wochen. Wenn man nicht sicher ist, ob man schon Windpocken hatte, kann man das durch einen Antikörpertest herausfinden.

Risiken der Krankheit Windpocken (Varizellen)

Windpocken sind eine sehr ansteckende Krankheit. Das Varicella-Zoster-Virus (VZV) verursacht Windpocken und auch die Krankheit Gürtelrose. Menschen verbreiten das Virus durch die Luft beim Husten oder Niesen. Deshalb heisst die Krankheit Windpocken. Bei der Krankheit Windpocken gibt es einen Ausschlag voller gefüllter Bläschen. Die Flüssigkeit aus den Bläschen ist ebenfalls ansteckend.

Meistens haben Kinder Windpocken. Eine Person ist schon ansteckend, bevor der Ausschlag sichtbar wird. Sie bleibt ansteckend, bis die Bläschen verkrustet sind. Wenn jemand Windpocken hatte, ist er in der Regel sein Leben lang immun dagegen. Das Virus bleibt aber im Körper und kann später Gürtelrose verursachen.

Windpocken beginnen zwei bis drei Wochen nach der Ansteckung. Menschen mit Windpocken haben leichtes Fieber und sind müde. Später bekommen sie einen juckenden Hautausschlag. Die kleinen, roten Hautflecken werden zu Pusteln und Bläschen, die später austrocknen und abfallen. Normalerweise bekommt man Windpocken nur einmal im Leben. Manchmal kommt zu den Windpocken eine bakterielle Hautinfektionen dazu. Schwere Komplikationen wie Lungenentzündungen oder Hirnhautentzündungen sind selten. Bei Erwachsenen gibt es mehr Komplikationen als bei Kindern. Besonders gefährdet sind Neugeborene, Menschen mit schwachem Immunsystem und schwangere Frauen.

Nach einer Windpocken-Erkrankung bleibt das Virus im Körper. Es kann als Gürtelrose (Herpes zoster) wieder aktiv werden. Das passiert besonders bei älteren Menschen oder bei solchen mit schwachem Immunsystem. Gürtelrose zeigt sich als streifenförmiger Hautausschlag auf einer Körperseite. Dabei können starke Schmerzen auftreten. Manchmal ist das Auge betroffen, was zur Erblindung führen kann. Eine Behandlung gegen Windpocken und Gürtelrose kann lediglich die Symptome lindern.

Varicella-Zoster-Viren gibt es weltweit. In der Schweiz gibt es das ganze Jahr über Windpocken. Fast alle Erwachsenen (98 Prozent) haben Antikörper gegen das Virus, weil sie die Krankheit als Kinder hatten. Jährlich müssen etwa 50 Personen, die erst mit 16 Jahren oder älter erkranken, wegen Komplikationen ins Krankenhaus. Etwa 20 von 100’000 Erwachsenen über 16 Jahren sterben daran. Das ist viel häufiger als bei Kindern. Ein Drittel der Menschen, die Windpocken hatten, bekommt irgendwann im Leben Gürtelrose.
 

Ergänzende Impfungen für Kinder

Es gibt Kinder, die ein grösseres Risiko haben krank zu werden oder schwere Komplikationen zu bekommen. Für diese Kinder sind ergänzende Impfungen sinnvoll.

Impfempfehlungen für Kinder mit Gesundheitsrisiko

Ein höheres Risiko kann zum Beispiel sein: Frühgeburt, Chronische Krankheiten, ein schwaches Immunsystem, Leben in einer gefährdeten Region. Für solche Fälle gelten spezielle Impfempfehlungen gegen folgende Krankheiten:

  • Covid-19
  • Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
  • Hepatitis A
  • Hepatitis B
  • Meningokokken / Invasive Meningokokken-Erkrankungen
  • Pneumokokken / Pneumokokken-Erkrankungen
  • Saisonale Grippe (Influenza)
  • Tuberkulose

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung bezahlt die empfohlenen Impfungen, wobei Eltern die Franchise und den Selbstbehalt bezahlen.

Zusätzliche Impfungen für Kinder

Zusätzliche Impfungen schützen vor bestimmten Krankheiten. Eltern, die ihre Kinder vor diesen Krankheiten schützen möchten, können ihr Kind gegen folgende Krankheiten impfen lassen:

  • Meningokokken / Invasive Meningokokken-Erkrankungen
  • Rotavirus

Die obligatorische Krankenpflegeversicherung übernimmt die Kosten für diese Impfungen. Dabei müssen Eltern aber die Franchise und den Selbstbehalt beachten.

Impfungen für Jugendliche

Es gibt Impfungen, die Jugendliche entweder nachholen können oder speziell für Jugendliche sind. 

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Impfung gegen Hepatitis B

Eine Impfung gegen Hepatitis B verringert das Risiko, sich anzustecken, um etwa 95 Prozent. Deshalb wird sie allen Jugendlichen als Grundimpfung empfohlen, die nicht schon als Babys geimpft wurden.

Risiken der Krankheit Hepatitis B

Das Hepatitis-B-Virus überträgt sich durch Blut, Speichel oder beim ungeschützten Sex durch Sperma und Vaginalflüssigkeit. Hepatitis ist eine Leberentzündung. Etwa 25 Prozent der neuen Hepatitis-B-Fälle betreffen Menschen im Alter von 15 bis 25 Jahren. Die Krankheit macht müde, verursacht Fieber und Bauchschmerzen. Manchmal bekommt man Gelbsucht, dunklen Urin und hellen Stuhl. Die akute Infektion kann unbemerkt bleiben und dauert mehrere Monate. Meistens ist der Verlauf nicht schlimm. Das grösste Risiko bei Hepatitis B ist ein chronischer Verlauf. Dieser kann unbemerkt zu schweren, lebensgefährlichen Problemen führen. Das sind eine fortschreitende Leberzerstörung, eine Leberzirrhose oder Leberkrebs.

HPV-Impfung

Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfiehlt diese Impfung gegen Humane Papillomaviren (HPV) für alle Jugendlichen zwischen 11 und 14 Jahren. Die Impfung wirkt am besten, wenn sie vor einer Infektion mit HPV erfolgt, also bevor man das erste Mal Sex hat. Für Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 15 und 26 Jahren kann die Impfung ebenfalls sinnvoll sein. Deshalb wird sie als Nachhol- oder ergänzende Impfung für diese Altersgruppe empfohlen.

Die Schulärztinnen und Schulärzte bieten die Impfungen während der schulärztlichen Untersuchung in der 5. Primarklasse und in der 2. Sekundarklasse an. Kinder und Jugendliche können sich auch bei Kinderärzten, Hausärztinnen und diversen Arztpraxen impfen lassen. In gewissen Kantonen, auch im Kanton Zürich, gibt es zur HPV-Impfung ein kantonales Impfprogramm.

Schulärztinnen und Schulärzte führen diese Impfungen kostenlos durch. Der Bund hat ein HPV-Impfprogramm gestartet. Dadurch können sich Mädchen und Knaben beziehungsweise junge Frauen und junge Männer im Alter von 11 bis 26 Jahren gratis impfen lassen.

Risiken von HPV

HPV ist die Abkürzung für humane Papillomaviren. Menschen können diese Viren beim Sex übertragen. Aber auch bei einfachem Hautkontakt oder bei der Berührung infizierter Schleimhäute passieren Ansteckungen. Eine solche Virusinfektion kann zu Krebs führen (insbesondere Gebärmutterhalskrebs) oder Genitalwarzen verursachen (bei Frauen und bei Männern). Kondome reduzieren das Risiko einer Übertragung zwar, können es allerdings nicht ganz ausschliessen. Darum empfehlen das Bundesamt für Gesundheit sowie die Eidgenössische Kommission für Impffragen, Jugendlichen (Jungen und Mädchen) die Impfung gegen HPV, nach Möglichkeit vor dem ersten Sexualkontakt. Die Impfung schützt gut und sicher vor solchen HP-Virentypen, die oft Gebärmutterhalskrebs, Analkrebs und Genitalwarzen verursachen.

Schweiz und weltweit stecken sich mehr als 70 Prozent der sexuell aktiven Frauen und Männer im Laufe ihres Lebens mit diesen Viren an.

Impfung gegen Windpocken

Eine Impfung gegen Windpocken schützt nicht nur vor der Krankheit, sondern verringert auch das Risiko, später im Leben eine Gürtelrose (Herpes zoster) zu bekommen. Deshalb sollten alle Kinder und Jugendlichen, die noch keine Windpocken hatten und noch nicht zweimal geimpft wurden, die Impfung erhalten.

Wer nicht bereits als Säugling geimpft wurde, sollte die Impfung im Alter zwischen 13 Monaten und 39 Jahren nachholen. Da das Virus bei älteren Menschen reaktiviert werden und zur Gürtelrose führen kann, ist die Impfung dagegen auch für Personen ab 65 Jahren und für Erwachsene mit bestimmten Gesundheitsrisiken ab 50 Jahren empfohlen. Die Impfung erfolgt zwei Mal im Abstand von mindestens vier Wochen. Wenn man nicht sicher ist, ob man schon Windpocken hatte, kann man das durch einen Antikörpertest herausfinden.

Risiken der Krankheit Windpocken

Windpocken sind eine sehr ansteckende Krankheit. Das Varicella-Zoster-Virus (VZV) verursacht Windpocken und auch die Krankheit Gürtelrose. Menschen verbreiten das Virus durch die Luft beim Husten oder Niesen. Deshalb heisst die Krankheit Windpocken. Bei der Krankheit Windpocken gibt es einen Ausschlag voller gefüllter Bläschen. Die Flüssigkeit aus den Bläschen ist ebenfalls ansteckend.

Meistens haben Kinder Windpocken. Eine Person ist schon ansteckend, bevor der Ausschlag sichtbar wird. Sie bleibt ansteckend, bis die Bläschen verkrustet sind. Wenn jemand Windpocken hatte, ist er in der Regel sein Leben lang immun dagegen. Das Virus bleibt aber im Körper und kann später Gürtelrose verursachen.

Windpocken beginnen zwei bis drei Wochen nach der Ansteckung. Menschen mit Windpocken haben leichtes Fieber und sind müde. Später bekommen sie einen juckenden Hautausschlag. Die kleinen, roten Hautflecken werden zu Pusteln und Bläschen, die später austrocknen und abfallen. Normalerweise bekommt man Windpocken nur einmal im Leben. Manchmal kommt zu den Windpocken eine bakterielle Hautinfektionen dazu. Schwere Komplikationen wie Lungenentzündungen oder Hirnhautentzündungen sind selten. Bei Erwachsenen gibt es mehr Komplikationen als bei Kindern. Besonders gefährdet sind Neugeborene, Menschen mit schwachem Immunsystem und schwangere Frauen.

Nach einer Windpocken-Erkrankung bleibt das Virus im Körper. Es kann als Gürtelrose (Herpes zoster) wieder aktiv werden. Das passiert besonders bei älteren Menschen oder bei solchen mit schwachem Immunsystem. Gürtelrose zeigt sich als streifenförmiger Hautausschlag auf einer Körperseite. Dabei können starke Schmerzen auftreten. Manchmal ist das Auge betroffen, was zur Erblindung führen kann. Eine Behandlung gegen Windpocken und Gürtelrose kann lediglich die Symptome lindern.

Varicella-Zoster-Viren gibt es weltweit. In der Schweiz gibt es das ganze Jahr über Windpocken. Fast alle Erwachsenen (98 Prozent) haben Antikörper gegen das Virus, weil sie die Krankheit als Kinder hatten. Jährlich müssen etwa 50 Personen, die erst mit 16 Jahren oder älter erkranken, wegen Komplikationen ins Krankenhaus. Etwa 20 von 100’000 Erwachsenen über 16 Jahren sterben daran. Das ist viel häufiger als bei Kindern. Ein Drittel der Menschen, die Windpocken hatten, bekommt irgendwann im Leben Gürtelrose.

Impfungen auffrischen und nachholen

Einige Impfungen schützen nicht ein Leben lang. Zum Beispiel Impfungen gegen Diphtherie oder Tetanus. Damit der Schutz bleibt, muss man diese Impfungen regelmässig wiederholen.

Wenn man keinen Grundschutz hat oder Impfungen fehlen, sollte man das dringend nachholen. Besonders wichtig sind die Impfungen gegen Starrkrampf, Masern, Mumps, Röteln und Keuchhusten.

Impfungen für Jugendliche mit Gesundheitsrisiko

Es gibt Jugendliche, die ein grösseres Risiko haben krank zu werden oder schwere Komplikationen zu bekommen. Für diese Jugendlichen sind ergänzende Impfungen sinnvoll.

Ein höheres Risiko kann zum Beispiel sein: Chronische Krankheiten, ein schwaches Immunsystem, bestimmtes Verhalten, Beruf, Alter, Wohnort in einer gefährdeten Region. Für solche Fälle gelten spezielle Impfempfehlungen gegen folgende Krankheiten:

  • Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME) / Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
  • Grippe / Saisonale Grippe (Influenza)
  • Hepatitis A / Hepatitis A
  • Meningokokken / Invasive Meningokokken-Erkrankungen
  • Pneumokokken / Pneumokokken-Erkrankungen

Ansteckende Krankheiten

Bakterien, Viren, Pilze und Parasiten können ansteckende Krankheiten verursachen. Gegen manche Infektionskrankheiten gibt es Impfungen. Sie sind ein wirksamer Schutz. Auch Hygienemassnahmen können vor einer ansteckenden Krankheit schützen. Menschen können durch Schnäuzen, Niesen, Spucken und Husten Erreger übertragen. Sie können dies verhindern, indem sie in ein Taschentuch oder in die Armbeuge husten oder niesen. Auch regelmässiges Händewaschen oder Hände desinfizieren kann vor Ansteckungen schützen. Auf der Webseite des BAG finden Sie weitere Informationen zu Krankheiten.

Ansteckende Krankheiten ohne Ausschluss aus der Schule

Windpocken (Varizellen)

Windpocken sind sehr ansteckend. Sie werden auch als wilde oder spitze Blattern bezeichnet. Die Krankheit beginnt meistens mit Fieber, Kopf- und Gliederschmerzen. Darauf folgt ein bläschenartiger Hautausschlag. Das Virus überträgt sich leicht durch Atemwegströpfchen in der Luft von Mensch zu Mensch oder durch den direkten Kontakt mit der Flüssigkeit in den Bläschen. Sie enthalten die ansteckende virenhaltige Flüssigkeit.

Wegen Windpocken müssen Kinder nicht zuhause bleiben. Erkrankte Kinder sind in den Tagen, bevor der Hautausschlag auftritt, am ansteckendsten. Die Kinder dürfen bei gutem Allgemeinzustand die Schule besuchen. Eltern bzw. Erziehungsberechtigte von Kindern und Mitarbeitende der Schule mit immunsupprimierten Krankheiten sowie Schwangere müssen informiert werden, wenn im Umfeld Kinder an Windpocken erkranken. So können diese Personen rasch den behandelnden Arzt / die behandelnde Ärztin kontaktieren. Sie klären dann gemeinsam wie sich diese Personen schützen können.

Eine Impfung wird als kombinierte Impfung im Säuglingsalter gegen die Krankheiten Masern, Mumps und Röteln angeboten. Spätere Nachholimpfungen für Varizellen sind im Kinder-, Jugend- & Erwachsenenalter möglich. Wenn Erwachsene die Krankheit als Kind oder Jugendliche nicht hatten, kann eine zweifache Impfung gegen Varizellen einen guten Schutz vor Komplikationen bieten.

Ansteckende Krankheiten und möglicher Ausschluss aus der Schule

Folgende Krankheiten können zu einem Schulausschluss führen. Bei einem Schulausschluss darf das Kind für eine bestimmte Zeit nicht mehr in die Schule gehen. Die Entscheidung, ein Kind zuhause zu behalten und nicht in die Schule zu schicken, geschieht immer in Zusammenarbeit mit dem behandelnden Privatarzt / Privatärztin und/oder der Schulärztin / dem Schularzt. Gesetzliche Grundlage dafür ist das Epidemiengesetz.

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Die ansteckende Augengrippe wird durch Adenoviren (Typ 8, 19, 37) ausgelöst. Daran erkrankte Kinder dürfen für zwei Wochen nicht in die Schule. Wichtig bei einer Infektion ist, dass das Kind und alle Personen mit denen das Kind Kontakt hat, die üblichen Hygienemassnahmen wie Händewaschen und/oder Hände desinfizieren einhalten.

Eine Hirnhautentzündung ist eine sehr schwere Krankheit. Die gegenseitige Ansteckung bei Menschen kann z.B. durch Tröpfchen (Niesen, Husten usw.) geschehen. Bei Hirnhautentzündungen durch bestimmte Bakterienstämme gibt es schützende Impfungen. Am besten werden diese Impfungen bereits im Säuglingsalter durchgeführt. Der behandelnde Arzt/die behandelnde Ärztin des erkrankten Kindes muss die bakterielle Hirnhautentzündung innerhalb von 24 Stunden dem Kantonsärztlichen Dienst melden. Der Kantonsärztliche Dienst kontaktiert dann den Schulärztlichen Dienst des Volksschulamts (oder umgekehrt). Diese Zusammenarbeit ist wichtig, um in der Schule rasch die notwendigen Massnahmen einzuleiten.

Eine Infektion mit dem Norovirus führt zu rasch eintretendem Erbrechen und starkem Durchfall. Noroviren sind sehr ansteckend. Angesteckte Personen geben das Virus durch Tröpfchen via Luft beim Husten oder bei Berührungen, durch Kontakt mit infizierten Gegenständen oder auch durch Lebensmittel weiter. Erkrankte Personen sollten wenn möglich solange zuhause bleiben, bis sie keine Symptome mehr haben. Damit sie keine weiteren Personen anstecken, muss die erkrankte Person Hygienemassnahmen (Händewaschen mit Seife und Hände desinfizieren) einhalten. Auch die Räume, in der sich die angesteckte Person aufgehalten hat, sowie berührte Gegenstände und Spielzeuge, sollen gereinigt und desinfiziert werden. Diese Erkrankung erfordert individuelle Entscheidungen durch die Schulärztin/den Schularzt oder die behandelnde Ärztin/den behandelnden Arzt (z.B. Kommunikationsmassnahmen an die Klasse, Schulausschluss usw.).

Das Hepatitis-A-Virus ist eine ansteckende Krankheit und löst eine Leberentzündung aus. Die Ansteckung passiert durch direkten Kontakt mit Kotausscheidungen, verunreinigtem Wasser oder verunreinigten Lebensmittel. Gegen die Hepatitis-A-Infektion gibt es eine Impfung. Da die Krankheit ansteckend ist, dürfen erkrankte Personen in der Regel erst ab dem 6. Tag nach Beginn der Symptome wieder die Schule besuchen. Hygienemassnahmen (Händewaschen mit Seife und Hände desinfizieren) sind sehr wichtig. Erkrankte Personen sollen ihren Arzt/ihre Ärztin kontaktieren, um zu besprechen, was zu tun ist (evt. ist eine Impfung nötig). Dasselbe gilt für Betreuungspersonen, die mit der erkrankten Person Kontakt hatten.

Keuchhusten ist eine sehr ansteckende Infektionskrankheit. Sie betrifft die Atemwege. Bestimmte Bakterien lösen die Krankheit aus und sind besonders gefährlich für Säuglinge und Kleinkinder. Beim Niesen, Sprechen und Husten (Tröpfcheninfektion) kann man sich anstecken. Eine Impfung schützt vor einer möglichen Erkrankung. Es wird empfohlen, mehrere Impfdosen im Säuglingsalter bis ins Jugendalter durchzuführen. Erwachsene (vor allem Eltern bzw. Erziehungsberechtigte, Grosseltern, Kinderbetreuende) sollten sich nochmals impfen lassen, um Säuglinge und Kleinkinder zu schützen. Bei einzelnen Krankheitsfällen im Kindergarten oder in der Schule, wird kein Schulausschluss ausgesprochen. Wenn sich aber mehrere Kinder anstecken, sollte das erkrankte Kind zuhause bleiben. Wie lange das Kind nicht zur Schule darf, hängt u.a. davon ab, ob es Antibiotika nimmt. Personen mit häufigem Kontakt zum erkrankten Kind (z.B. Familienmitglieder, Betreuungspersonen im Hort usw.) sollten abklären lassen, ob sie immun gegen die Krankheit sind d.h. vollständig geimpft sind (vor allem Schwangere). Falls sie nicht immun sind, hilft das Einnehmen von Antibiotika, um eine Erkrankung vorzubeugen.

Krätze ist eine weltweit verbreitete Hautkrankheit. Sie wird durch direkten Hautkontakt übertragen und löst starken Juckreiz aus. Krätzmilben sind schwarze sandkorngrosse Parasiten. Meist sind folgende Körperstellen betroffen: zwischen den Fingern, am Handgelenk, Gesäss, Ellbogen, Knie, Füsse, Bauchnabel, Achseln und Genitalien. Die Krankheit kann mit Crèmes behandelt werden. Bereits bevor die Beschwerden auftreten, sind Betroffene für enge Kontaktpersonen ansteckend. Personen, die im gleichen Haushalt wohnen, müssen sich deshalb gleichzeitig auch mit der speziellen Crème behandeln. Das Kind darf frühestens 24 Stunden nach Behandlungsbeginn wieder in die Schule bzw. in den Kindergarten.

Wenn ein neuer Hautausschlag auftritt, sollen Betroffene möglichst bald den Kinderarzt oder Hausarzt kontaktieren.

Um eine weitere Ansteckung zu verhindern:

  • Fingernägel kurz schneiden.
  • Kleider und Bettzeug bei 60 Grad waschen.
  • Tiere aus Stoff und Schuhe 24 Stunden einfrieren. So werden sie milbenfrei.
  • Nicht waschbare Sachen für vier Tage in Plastiktüten einpacken. Ohne Hautkontakt sterben Krätzmilben bei normaler Raumtemperatur nach vier Tagen.

Masern werden durch das Masern-Virus verursacht. Die Krankheit ist hoch ansteckend und wird durch Tröpfchen beim Husten oder Niesen weitergegeben. Kinder mit Masern sind meistens über mehrere Wochen (schwer) krank. Im Verlauf der Krankheit bekommen sie leicht rötliche Hautflecken. Kranke Kinder dürfen nicht in die Schule. Sie müssen zuhause isoliert werden. Ab dem 5. Tag nach Beginn des Hautausschlags darf das erkrankte Kind wieder in die Schule, sofern sein Allgemeinzustand gut genug ist. Die Impfung wird als kombinierte Impfung gegen die Krankheiten Mumps, Röteln und Windpocken (wilde Blattern, spitze Blattern / Varizellen) angeboten. Kinder sind am besten geschützt, wenn sie im Säuglingsalter zweimal gegen Masern, Mumps, Röteln und Varizellen geimpft wurden. Die Impfung kann ein Leben lang vor den Komplikationen von Masern schützen. Der behandelnde Arzt/die behandelnde Ärztin des erkrankten Kindes muss die Masernerkrankung innerhalb von 24 Stunden dem Kantonsärztlichen Dienst melden. Der Kantonsärztliche Dienst kontaktiert dann den Schulärztlichen Dienst des Volksschulamts (oder umgekehrt). Diese Zusammenarbeit ist wichtig, um in der Schule rasch die notwendigen Massnahmen einzuleiten. Ungeimpfte schwangere Lehr- und Betreuungspersonen sollen mit ihrer Frauenärztin / ihrem Frauenarzt Kontakt aufnehmen.

Bei einem Masernausbruch ist es wichtig, im Impfpass nachzusehen, ob Erwachsene und Kinder gegen Masern geimpft sind. Impfungen schützen gegen Masern.

Den Impfpass richtig lesen

Hat jemand eine Impfung gegen Masern bekommen, steht im Impfausweis der Name des Impfstoffs. Es gibt verschiedene Impfstoffe. Häufige Namen für in der Schweiz verabreichte Impfstoffe sind:

Attenuvax, Moraten, Rimevax, Measles live vaccine, Eolarix, MoRuviraten, Triviraten, Biviraten, MMVax, Rimparix, MMR-II, MMRVaxPro, Pluserix, Priorix, Priorix, Proquad, Tetra.

  • Impfstoff steht zweimal: Wenn zweimal ein Impfstoff im Impfausweis steht, ist die Person gegen Masern geschützt.
  • Impfstoff steht einmal: Wenn einmal ein Impfstoff im Impfausweis steht, braucht es schnell eine zweite Impfung für einen vollständigen Schutz gegen Masern. Die Impfung kann man beim Hausarzt, Kinderarzt oder in einer Apotheke machen.
  • Kein Impfstoff: Wenn kein Impfstoff im Impfausweis steht, ist man nicht gegen Masern geschützt. Diese Personen müssen bis zu 21 Tage in Quarantäne. Wenn man sich aber innerhalb von 72 Stunden nach dem Kontakt mit einer infizierten Person impft, muss man nicht in Quarantäne. Nicht geimpfte Personen sprechen am besten schnell mit dem Arzt oder der Ärztin über eine Impfung.

Personen, die den Impfpass nicht richtig lesen können, sprechen mit ihrem Arzt oder ihrer Ärztin oder fragen in einer Apotheke nach. Sie können auch telefonisch bei der telemedizinischen Beratung ihrer Krankenkasse nachfragen. Die Kontaktangaben dazu sind auf der Rückseite der Versicherungskarte.

Wichtige Hinweise

  • Personen, die im Jahr 1963 und früher geboren sind, sind gegen Masern geschützt.
  • Personen, die schon Masern hatten, sind auch geschützt.
  • Personen, die ihren Impfausweis verloren haben, melden sich bei dem Hausarzt / der Hausärztin oder dem Kinderarzt / der Kinderärztin.

Ringelröteln ist eine ansteckende Kinderkrankheit und nicht dasselbe wie Röteln. Meistens hat das Kind leichte Grippesymptome. Die Krankheit verläuft aber sonst ohne Komplikationen. Jedes fünfte Kind bekommt einen «girlandenförmigen» Ausschlag. Der Ausschlag beginnt im Gesicht und kann sich auf Arme, Rumpf, Gesäss und Beine ausbreiten. Eine Ansteckung geschieht z.B. durch Tröpfchen (Niesen, Husten, usw.) oder durch Handkontakt. Es gibt keine Impfung für diese Kinderkrankheit. Es ist kein Schulausschluss nötig. Das Kind kann die Schule besuchen, wenn sein Allgemeinzustand gut ist. Es ist aber wichtig, dass Eltern bzw. Erziehungsberechtigte die Erkrankung in der Schule melden. Denn für schwangere Personen im Schulpersonal kann eine Ansteckung gefährlich sein und sie sollten daher zeitnah ihren Arzt/ihre Ärztin kontaktieren.

Röteln ist eine sehr ansteckende Krankheit. Die Ansteckung geschieht durch Tröpfchen (Husten, Niesen usw). Bei Kindern und Jugendlichen verläuft die Krankheit meist mild. Etwa die Hälfte der erkrankten Kinder entwickeln einen Ausschlag. Typisch sind auch geschwollene Lymphknoten im Hals- und Nackenbereich. Kinder sind am besten geschützt, wenn sie im Säuglingsalter zweimal gegen Masern, Mumps, Röteln und Varizellen geimpft wurden. Die Impfung kann ein Leben lang vor den Komplikationen schützen. Die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten müssen die Schule und ihr Umfeld über die Erkrankung informieren, denn die Krankheit kann bei Schwangeren im Umfeld des Kindes zur Missbildung oder zum Tod des Babys im Mutterleib führen.

Die Tuberkulose ist eine ansteckende Krankheit. Sie betrifft vor allem die Lunge. Tuberkulose wird durch Bakterien verursacht. In der Schweiz wird nur ausnahmsweise gegen Tuberkulose geimpft und auch dann nur im ersten Lebensjahr. Damit sich jemand mit Tuberkulose ansteckt, muss sich die Person in der Regel etwa acht Stunden im gleichen Raum wie die erkrankte Person aufhalten. Ein Arzt / eine Ärztin entscheidet, ob ein erkranktes Kind in die Schule darf. Fachpersonen klären im Umfeld vom Kind ab, wer sich angesteckt haben könnte und ebenfalls zuhause bleiben muss.

Kopfläuse

Kopfläuse können Kinder und Erwachsene befallen. Sie sind kein Zeichen von schlechter Hygiene.

Kopfläuse sind kleine Parasiten, die im Kopfhaar des Menschen vorkommen. Sie sind lästig, gesundheitlich aber harmlos und lassen sich gut behandeln. Anstecken kann man sich bei direktem Kontakt von Haar zu Haar mit einer anderen Person. Ein Zeichen für Kopfläuse, ist Juckreiz und wenn Eier/Nissen in den Haaren zu sehen sind. Auch wenn in der Schule, in der Familie oder bei Freunden Läuse vorkommen, lohnt sich eine Kontrolle.

Wie finde ich Kopfläuse?

  1. Haare nass machen.
  2. Pflegespülung/Conditioner auf dem nassen Haar verteilen.
  3. Haare gut mit einer Bürste oder einem Kamm durchkämmen.
  4. Haare vom Haaransatz bis in die Spitzen mit einem Lauskamm durchkämmen.
  5. Den Kamm nach jedem Durchkämmen an einem weissen Haushaltspapier abstreifen, um Kopfläuse und Eier zu entdecken.
  6. Haare gründlich ausspülen.

Kopfläuse gefunden - was muss ich tun?

Wenn Sie lebende Kopfläuse gefunden haben, müssen die Haare mit einem speziellen Shampoo gewaschen werden. Die ganze Familie bzw. alle, die im gleichen Haushalt wohnen, müssen die Therapie machen. Eine Anleitung in verschiedenen Sprachen finden Sie zum herunterladen.

Wichtig ist, dass Sie alle Familienmitglieder nach Kopfläusen durchsuchen. Um die Ausbreitung von Kopfläusen zu verhindern, sollten Sie Ihr Umfeld (Schule, Freunde, Familie, Hort, Nachbarn) informieren.

Behandlung von Kopfläusen - Traitement contre les poux - Trattamento contro la pediculosi del capo -Tratamiento contra los piojos - Tretiranje ušiju u kosi - Tratamento de piolhos - Baş biti tedavisi - Treating head lice - Trajtim për morrat e kokës - Лечение головных вшей - ቁማል ናይ ርእሲ ምእላይ - علاج قمل الرأس - தலை பேன் சிகிச்சை

Chronische Krankheiten und Allergien

Etwa 10 bis 20 Prozent der Kinder und Jugendlichen im Schulalter haben eine gesundheitliche Einschränkung oder chronische Krankheit. Beispiele von chronischen Krankheiten sind Muskelerkrankungen, Darmerkrankungen, Asthma, Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit), verschiedene Allergien und viele mehr.

Für Allergien gibt es verschiedene Auslöser. Zum Beispiel können Lebensmittel allergische Reaktionen auslösen, die zum Teil lebensbedrohlich sein können. Die Allergie auf (Erd-)Nüsse gehört zu den schwersten Allergien auf Nahrungsmittel. Allergische Personen können sich schützen, indem sie diese Lebensmittel auf keinen Fall essen. Sie passen ausserdem auf, dass sie keine Staubpartikel einatmen oder diese mit den Schleimhäuten in Kontakt kommen.

Schulumfeld informieren

Wenn die Menschen im Schulumfeld von der Allergie oder chronischen Krankheit mit dem Risiko einer plötzlichen raschen Verschlechterung bei einem Kind (z.B. bei einem Kind mit Epilepsie: plötzliches Auftreten eines Epi-Anfalls) wissen, können sie helfen, dass es zu keiner allergischen Reaktion oder gefährlichen Situation kommt. Das Kind muss seine Notfallmedikamente immer bei sich haben.

Vereinbarung zwischen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und Schule

Eltern bzw. Erziehungsberechtigte können mit der Schule eine Vereinbarung wegen der Allergie oder chronischen Krankheit ihres Kindes treffen. In der Vereinbarung machen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten und die Schule gemeinsam ab, was wer in einem Notfall tun muss. Ausserdem wird den Eltern bzw. Erziehungsberechtigten empfohlen ihr Einverständnis zu geben, dass die Lehrperson oder die Schulleitung die ganze Klasse und die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der anderen Schülerinnen und Schüler über die schwere Allergie oder die chronische Krankheit mit dem Risiko einer plötzlichen raschen Verschlechterung bei einem Kind informiert. Wenn die anderen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten z.B. von der Erdnussallergie eines Kindes wissen, schauen sie, dass sie ihren Kindern keine Pausensnacks oder Geburtstagskuchen mitgeben, die Erdnüsse enthalten.

Kontakt

Volksschulamt – Abteilung Schulführung, Sektor Schulärztlicher Dienst

Adresse

Walchestrasse 21
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 22 60

Sekretariat

E-Mail

schularzt@vsa.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: