Impfprogramm gegen Humane Papillomaviren (HPV)

Ärztinnen und Ärzte finden hier Informationen zum Ablauf der HPV-Impfung im Kanton Zürich: Registrierung, Bestellung des Impfstoffs, Meldung über erfolgte Impfungen und Erhalt der Auszahlung.

Hinweis

Im HPV-Impfprogramm dürfen nur Personen zwischen 11 und 26 Jahren geimpft werden. Für Personen, die bei der 1. Impfung älter als 26 Jahre sind, muss der Impfstoff separat zum regulären Preis eingekauft und über die Regelstrukturen abgerechnet werden. Die neuen Teilnahmebedingungen für das HPV-Impfprogramm treten in Kraft ab der Einwilligung im Rahmen der Registrierung. Ärztinnen und Ärzte, die den neuen Bedingungen nicht zustimmen möchten, können seit Januar 2024 nicht mehr am HPV-Impfprogramm des Kanton Zürich teilnehmen.

Wer impfen darf

Im Rahmen des kantonalen Impfprogramms gegen Humane Papillomaviren (HPV) können sich Mädchen und Knaben beziehungsweise junge Frauen und junge Männer im Alter von 11 bis 26 Jahren gratis impfen lassen. Im Kanton Zürich kann die Impfung von allen Schulärztinnen, Bezirksärzten, von Ärztinnen mit einer Berufsausübungsbewilligung (BAB) sowie von Kliniken, die in Besitz einer Betriebsbewilligung (BEB) sind, durchgeführt werden. Hierzu ist eine einmalige Registrierung notwendig.

Vorgehen und Ablauf

  1. Registrierung

    Sie melden sich initial mittels Webformular für die Teilnahme am kantonalen HPV-Programm an und stimmen den Teilnahmebedingungen zu. Nach erfolgreicher Registrierung erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Es kann bis zu fünf Arbeitstage dauern, bis Sie die Bestätigung erhalten.

  2. Bestellung Impfstoff

    Sobald Sie die Registrierungsbestätigung vom Kantonsärztlichen Dienst des Amts für Gesundheit erhalten haben, können Sie den Impfstoff direkt über den Webshop der Firma MSD bestellen. 

    Impfstoff Gardasil 9®

    Der Gardasil 9 Impfstoff muss ab Oktober 2023 im Webshop der Firma MSD bestellt werden. Falls Sie noch keinen Account für den Webshop haben, müssen Sie sich einmalig bei MSD registrieren. Die Registrierung bei MSD kann bis zu fünf Arbeitstage dauern. Sobald Sie eine Registrierungsbestätigung von MSD erhalten haben, können Sie den Impfstoff online bestellen.

    Die Impfdosen werden Ihnen im Rahmen des kantonalen Impfprogramms weiterhin kostenlos zur Verfügung gestellt. Der Impfstofflieferant MSD rechnet direkt mit der Gesundheitsdirektion ab.

  3. Meldung Impfungen

    Sie melden die Anzahl durchgeführter Impfungen halbjährlich bis zum 20. der Abrechnungsperiode des folgenden Monats (20. Januar und 20. Juli) mittels Webformular dem kantonsärztlicher Dienst des Amts für Gesundheit. Die Impfdokumentationslisten bleiben bei Ihnen und müssen nicht eingeschickt werden. Bitte bewahren Sie die Impfdokumentationslisten fünf Jahre lang auf.

  4. Erhalt Auszahlung

    Sie erhalten halbjährlich (Februar und August) die Auszahlung für die verabreichten HPV-Impfungen. Die Voraussetzung zum Erhalt der halbjährlichen Auszahlung ist, dass die Impfmeldungen rechtzeitig eingereicht wurden.

  5. Rückfragen

    Sie haben Fragen zum HPV-Impfprogramm oder möchten Impfstoff weitergeben? Bitte melden Sie sich rechtzeitig mittels Webformular beim kantonsärztlicher Dienst des Amts für Gesundheit.

Weiterführende Informationen

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Kontakt

Amt für Gesundheit - Kantonsärztlicher Dienst

Adresse

Stampfenbachstrasse 30
8090 Zürich
Route (Google)

E-Mail

impfungen@gd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: