Wahlen Kantons-Rat und Regierungs-Rat in Leichter Sprache

Der Kanton Zürich hat ein Parlament und eine Regierung.

Das sind der Kantons-Rat und der Regierungs-Rat.

Alle 4 Jahre wählen wir die Mitglieder.

Die nächsten Wahlen sind im Jahr 2027.

Hier finden Sie mehr Informationen zur Wahl der 2 Räte.

Wie wählen wir?

Im Kanton Zürich bekommen Sie das Wahl-Kuvert 3 bis 4 Wochen vor den Wahlen per Post.

Im Wahl-Kuvert sind:

  • die Wahlzettel,
  • Ihr Stimmrechts-Ausweis,
  • ein kleines Kuvert für die ausgefüllten Stimmzettel,
  • eine Wahlanleitung.

Wer ist wählbar?

Wählbar sind alle Personen,

  • die in der Schweiz abstimmen und wählen dürfen.
  • die im Kanton Zürich wohnen.

Das ist wichtig:

Beim Kantons-Rat sind nur Personen wählbar,
die auch auf einem der Wahlzettel stehen.

Die Wahl des Kantons-Rats

Was ist der Kantons-Rat?

Der Kantons-Rat ist das Parlament des Kantons Zürich.
Das Parlament vertritt alle Zürcher und Zürcherinnen.
Der Kantons-Rat setzt sich ein für die Interessen der Zürcher und Zürcherinnen.

Der Kantons-Rat hat 180 Mitglieder.
Die Mitglieder kommen aus allen Regionen des Kantons.
Sie kommen auch aus verschiedenen Parteien.

Im Kantons-Rat kommen deshalb verschiedene Meinungen zusammen.
Viele verschiedene Meinungen sind wichtig.
So kann der Kantons-Rat gute Lösungen finden.

Hier sehen Sie alle Mitglieder des Kantonsrats: Kantons-Rat.

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Eine Partei ist eine Gruppe von Personen.
Die Personen haben eine ähnliche Meinung.
Und sie setzen sich für die gleichen Dinge ein.
Eine Partei macht Politik.

Was tut der Kantons-Rat?

Der Kantons-Rat hat verschiedene Aufgaben:

  • Er macht Gesetze.
    Die Gesetze gelten im Kanton Zürich.
  • Er entscheidet, wie viel Geld der Kanton ausgeben darf.
    Wir sagen dazu: das Budget des Kantons.
  • Er kontrolliert die Regierung.
    Die Regierung muss die Gesetze umsetzen.

Wo arbeitet der Kantons-Rat?

Der Kantons-Rat trifft sich eigentlich im Rathaus am Limmatquai in Zürich.
Das Rathaus wird aber bis im Jahr 2027 umgebaut.

Der Kantonsrat trifft sich deshalb im Moment im Rathaus Hard.
Das Rathaus Hard befindet sich in der Bullinger-Kirche in der Stadt Zürich.
Das ist im Kreis 4.

Wann trifft sich der Kantons-Rat?

Der Kantons-Rat trifft sich jeden Montag.
Die Mitglieder diskutieren über die Geschäfte.
Die Geschäfte betreffen viele Themen.
Zum Beispiel den Verkehr oder die Gesundheit.

Die Mitglieder stimmen auch über Entscheide ab.
Zum Beispiel über ein neues Baugesetz.

Besuchen Sie den Kantons-Rat

Die Sitzungen des Kantons-Rats sind öffentlich.
Sie können bei einer Sitzung dabei sein und zuschauen.

Es gibt eine Tribüne für Besucher und Besucherinnen.
Die Tribüne ist barriere·frei.

Es gibt auch Führungen für Gruppen.
Mehr Informationen finden Sie hier: Besuch von Sitzungen

Live zuschauen

Es gibt auch einen Live-Stream.
Das bedeutet: Wir übertragen die Sitzung live per Video.

Der Live-Stream beginnt immer am Montag

  • um 8.15 Uhr oder 
  • um 14.30 Uhr.

Hier können Sie online zusehen: Live-Stream Kantons-Rats-Sitzung.
 

So wählen wir den Kantons-Rat: 
die Proporz-Wahl

Der Kantons-Rat hat 180 Mitglieder.
Wir sagen auch: Der Kantons-Rat hat 180 Sitze.
Jedes Mitglied hat einen Sitz.

Die Wahl des Kantons-Rats ist eine Proporz-Wahl.
Wir sagen auch: eine Verhältnis-Wahl.
Das bedeutet: Wir wählen keine Person direkt.
Es geht um das Verhältnis von den Stimmen.

Der Anteil der Stimmen entscheidet,
wie die 180 Sitze verteilt werden.

Es gibt 2 Schritte bei der Verteilung:

  • Schritt 1
    Die Sitze des Kantons-Rats werden auf die Parteien verteilt.
    Je mehr Stimmen eine Partei erhält,
    desto mehr Sitze bekommt sie.
  • Schritt 2
    Die Sitze der Partei werden dann auf die Wahlkreise verteilt.
    In der Partei erhält die Person mit den meisten Stimmen einen Sitz.

Wieso gibt es eine Proporz-Wahl?

Das Ziel ist:
Die Sitze werden gerecht auf die Parteien verteilt.
So können auch kleine Parteien Sitze erhalten.

Je mehr Parteien im Kantons-Rat sind,
desto mehr verschiedene Meinungen gibt es.

Das ist wichtig:

Das Statistische Amt im Kanton Zürich bestimmt für jede Wahl,
wie viele Sitze jeder Wahlkreis hat.

Die Parteien machen dann eine Wahl-Liste.
Sie schreiben die Kandidaten und Kandidatinnen der Partei auf die Liste.

Wir wählen nicht alle 180 Mitglieder.
Wir wählen immer nur die Kandidaten und Kandidatinnen aus unserem Wahlkreis.

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Im Kanton Zürich gibt es 160 Gemeinden.
Jede Gemeinde gehört zu einem Wahlkreis.

Der Wahlkreis entspricht dem Bezirk.
Im Kanton Zürich gibt es 12 Bezirke.
Ein Bezirk ist eine bestimmte Region.

Zürich und Winterthur sind die grössten Städte im Kanton.
In Zürich und Winterthur gibt es deshalb mehrere Wahlkreise.

Sie wählen immer im Wahlkreis von Ihrer Wohn-Gemeinde.

Vorteile:

  • Andelfingen
  • Affoltern
  • Bülach
  • Dielsdorf
  • Dietikon
  • Hinwil
  • Horgen
  • Meilen
  • Pfäffikon
  • Uster

Vorteile:

Die 2 Wahlkreise in Winterthur:

Vorteile:

  • Stadt Winterthur
  • Winterthur-Land

Die 6 Wahlkreise in Zürich:

Vorteile:

  • Kreis 1 und 2
  • Kreis 3 und 9
  • Kreis 4 und 5
  • Kreis 6 und 10
  • Kreis 7 und 8
  • Kreis 11 und 12

Wahlzettel-Set mit Wahl-Listen

Sie erhalten ein Wahlzettel-Set für Ihren Wahlkreis.
Das Set enthält viele vorgedruckte Wahlzettel.
Jeder vorgedruckte Wahlzettel gehört einer Partei.

Die meisten Parteien geben in jedem Wahlkreis eine Wahl-Liste ab.
Damit können die Menschen in jedem Wahlkreis diese Partei wählen.
So steigen die Chancen, mehr Stimmen und damit mehr Sitze zu erhalten.

Es kandidieren immer sehr viel mehr Personen, als es Sitze gibt.
Deshalb gibt es immer viele Wahlzettel.

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Nach der Wahl werden die 180 Sitze nach bestimmten Regeln verteilt.

Das Fachwort dafür heisst: Doppel-Proporz.

Die Sitze werden in 2 Schritten verteilt:

  • Schritt 1: Oberzuteilung
    Zuerst zählt man alle Stimmen im Kanton.
    Dann rechnet man die Wählerzahl in jedem Wahlkreis

    Das ist wichtig.
    Die Wahlkreise sind unterschiedlich gross.
    Je nach Grösse bekommt ein Wahlkreis mehr oder weniger Stimmen.

    Mit den Wählerzahlen pro Wahlkreis hat man dann den Wähleranteil der Parteien.
    Dann verteilt man die 180 Sitze gemäss dem Wähler-Anteil.

    Je mehr Wähler im ganzen Kanton eine Partei gewählt haben,
    desto mehr Sitze erhält sie.

    Das ist die Oberzuteilung.
  • Schritt 2: Unterzuteilung
    Jede Partei hat mit der Oberzuteilung eine bestimmte Zahl Sitze erhalten.
    Das Wahlbüro verteilt die Sitze der Partei jetzt auf die 18 Wahlkreise.
    Das ist die Unterzuteilung.
    Nun schaut man auf den Wahl-Listen pro Wahlkreis bei jeder Partei:
    Wer hat die meisten Stimmen geholt?
    Die Personen mit den meisten Stimmen erhalten die Sitze.

Das ist wichtig:

Eine Partei muss im ganzen Kanton mindestens 3 Prozent von allen Stimmen holen.
Oder sie muss in einem Wahlkreis mindestens 5 Prozent der Stimmen holen.
Nur dann ist die Partei bei der Verteilung der Sitze dabei.

Die Wahl des Regierungs-Rats

Was ist der Regierungs-Rat?

Der Regierungs-Rat ist die Regierung des Kantons Zürich.
Der Regierungs-Rat hat 7 Mitglieder.
Der Regierungs-Rat entscheidet immer zusammen als Gruppe.

Hier sehen Sie die Mitglieder: der Regierungs-Rat.

Was tut der Regierungs-Rat?

Der Regierungs-Rat hat verschiedene Aufgaben.

Zum Beispiel:

  • Er schützt die Verfassung des Kantons Zürich.
    Die Verfassung ist das Grundgesetz.
  • Er setzt die Entscheide vom Kantons-Rat um.
  • Er setzt die Gesetze um.
  • Er leitet die Verwaltung des Kantons Zürich.

Jedes Mitglied der Regierung ist für 1 Bereich des Kantons zuständig.
Wir sagen dazu Direktion.
Jede Direktion hat mehrere Ämter, Fachstellen und Bereiche.

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Es gibt 7 Direktionen in der Verwaltung:

  • die Direktion der Justiz und des Innern
    Wichtige Themen sind: Gesetze, Gerichte, Gleichstellung, Kultur.
  • die Sicherheits-Direktion
    Wichtige Themen sind: Polizei, Verkehr, Sozialamt, Migrationsamt, Sport, Pässe und ID.
  • die Finanz-Direktion
    Wichtige Themen sind: Geld, Budget, Steuern.
  • die Volkswirtschafts-Direktion
    Wichtige Themen sind: Wirtschaft, öffentlicher Verkehr, Veloverkehr, Arbeitsmarkt.
  • die Gesundheits-Direktion
    Wichtige Themen sind: Gesundheit, Spitäler, Medikamente, Trinkwasser, Lebensmittel, Tierschutz.
  • die Bildungs-Direktion
    Wichtige Themen sind: Schule, Berufsberatung, Weiterbildung.
  • die Bau-Direktion
    Wichtige Themen sind: Bauen, Landschafts·schutz, Abfall, Abwasser, Strassen.

Hier finden Sie mehr Informationen zur Verwaltung des Kantons Zürich:

So wählen wir den Regierungs-Rat:
die Majorz-Wahl

Die Wahl des Regierungs-Rates ist eine Majorz-Wahl.
Wir sagen auch: eine Mehrheits-Wahl.
Das bedeutet:
Die meisten Stimmen entscheiden.
Gewählt sind also die Personen mit den meisten Stimmen.

Die Wahl findet im ganzen Kanton statt.
Überall kandidieren die gleichen Personen.

Das absolute Mehr

Das ist wichtig:

Die Kandidaten und Kandidatinnen müssen im 1. Wahlgang das absolute Mehr erreichen.
Nur dann ist sie oder er gewählt.

Das absolute Mehr bedeutet:
Die Kandidatin oder der Kandidat braucht mindestens eine bestimmte Zahl von Stimmen.

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Wir nehmen das Total von allen gültigen Stimmen.

Wir teilen das Total durch die doppelte Zahl der Sitze.

Das heisst:
Im Regierungs-Rat gibt es 7 Sitze.
Das Doppelte davon ist 14.
Wir teilen also das Total der Stimmen durch 14.
Wir nehmen dann die nächst-höhere Zahl vom Resultat.

Ein Beispiel:
Total sind 4500 Stimmen gültig.
Wir rechnen:
4500 : 14 = 321,4
Wir nehmen die nächst-höhere Zahl.
Das ist 322.
Das absolute Mehr ist also 322.

Gut zu wissen:
Es gehen nicht immer gleich viele Menschen wählen.
Deshalb ist das absolute Mehr bei jeder Wahl eine andere Zahl.

Wann gibt es einen 2. Wahlgang?

Im Regierungs-Rat gibt es 7 Sitze.
Vielleicht erreichen mehr als 7 Kandidaten und Kandidatinnen das absolute Mehr.
Dann sind die Personen mit den meisten Stimmen gewählt.

Vielleicht schaffen weniger als 7 Kandidaten und Kandidatinnen das absolute Mehr.
Dann gibt es einen 2. Wahlgang.

Im 2. Wahlgang gilt das absolute Mehr nicht.
Gewählt sind die Personen mit den meisten Stimmen.
Dazu sagen wir auch: relatives Mehr.

Mehr Infos zu Wahlen und Abstimmungen in Leichter Sprache

Kontakt

Statistisches Amt – Wahlen & Abstimmungen

Adresse

Schöntalstrasse 5
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 75 75

E-Mail

wahlen@statistik.ji.zh.ch