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In der Schweiz gibt es verschiedene politische Rechte.
Dazu gehört das Recht zum Abstimmen und zum Wählen.
Auf dieser Seite lesen Sie:
- Was ist eine Abstimmung?
- Was sind Wahlen?
- Wer darf wählen und abstimmen?
Abstimmungsinfos
Sie finden unten Links zu den aktuellen Abstimmungs-Vorlagen in Leichter Sprache.
Jeder Link geht zu einer Vorlage.
Auf der Seite der Vorlage finden Sie die Leichte Sprache an 2. Stelle,
unter dem Titel Informationen.
Dort steht: Vorlage in Leichter Sprache
Klicken Sie drauf,
dann öffnet sich der Text.
Was ist eine Abstimmung?
Die Menschen in der Schweiz dürfen bei wichtigen Fragen mitentscheiden.
Sie dürfen über wichtige Themen abstimmen.
Zum Beispiel: Soll es ein neues Gesetz geben?
Oder soll eine neue Schule gebaut werden?
Die Menschen sagen dann Ja oder Nein.
Man sagt auch: an einer Abstimmung mitmachen.
Die Antwort mit den meisten Stimmen gewinnt.
Was gibt es für Abstimmungen?
- Es gibt Abstimmungen zu Themen, die das ganze Land betreffen.
Wir sagen dazu: eidgenössische Abstimmungen. - Es gibt Abstimmungen zu Themen, die nur den Kanton betreffen.
Zum Beispiel Steuern oder Spitäler.
Wir sagen dazu: kantonale Abstimmungen. - Abstimmungen zu Themen, die nur die Gemeinde betreffen.
Zum Beispiel: neue Schulhäuser in Winterthur.
Wir sagen dazu: kommunale Abstimmungen.
Klicken Sie auf das Zeichen rechts («+»). Dann können Sie mehr Text sehen. Klicken Sie nochmals, verschwindet der Text wieder.
Der Bund in der Schweiz ist die Regierung und das Parlament des ganzen Landes.
Das sind die Politikerinnen und Politiker im Bundeshaus in Bern.
Sie regeln, was für das Land wichtig ist.
Der Bund arbeitet eng mit den Kantonen und Gemeinden zusammen.
Wie viele Abstimmungen gibt es?
Im Kanton Zürich stimmen wir 4 Mal im Jahr ab.
Abstimmungen im Kanton finden an den gleichen Tagen statt wie die Abstimmungen in der ganzen Schweiz.
Wann sind die nächsten Abstimmungen:
Die nächsten Abstimmungen sind am:
- 28. September 2025
- 30. November 2025
Spätere Abstimmungs-Termine finden Sie auf der Webseite vom Bund.
Mehr Abstimmungs-Infos in Leichter Sprache
Informationen zu den aktuellen Abstimmungen
Was sind Wahlen?
Wahlen sind ein wichtiger Teil der Demokratie.
Bei Wahlen entscheiden die Menschen, wer sie vertreten soll.
Die Menschen wählen Politiker und Politikerinnen.
Die Politiker und Politikerinnen arbeiten dann im Parlament oder in der Regierung.
Wählen ist ein Recht und eine wichtige Aufgabe.
Was gibt es für Wahlen?
In der Schweiz gibt es verschiedene Wahlen.
Es gibt:
- Wahlen, die die ganze Schweiz betreffen.
Man sagt auch Wahlen für das eidgenössische Parlament.
Jeder Kanton wählt seine Mitglieder für den National-Rat und den Stände-Rat. - Wahlen, die nur den Kanton betreffen.
Die Stimmberechtigten wählen alle 4 Jahre
den Kantons-Rat und den Regierungs-Rat.
Im Kanton Zürich waren die letzten Wahlen im Jahr 2023.
Die nächsten sind im Jahr 2027.
- Wahlen, die nur die Gemeinde oder die Stadt betreffen.
Die Stimmberechtigten wählen den Gemeinde-Rat oder die Stadtpräsidentin des Orts, in dem sie wohnen.
Es gibt noch mehr Wahlen.
Sie sind weniger bekannt.
Zum Beispiel:
- Notariatswahlen
Die Menschen wählen, wer Notar oder Notarin wird.
Das sind Fachpersonen für Verträge und wichtige Dokumente. - Schulwahlen
Die Menschen wählen, wer in die Schulpflege kommt.
Die Schulpflege entscheidet mit bei Fragen rund um die Schule. - Kirchenwahlen
Die Menschen wählen, wer in die Kirchenpflege kommt. - Gerichtswahlen
Die Menschen wählen, wer am Gericht arbeitet.
Wer darf abstimmen und wählen?
Im Kanton Zürich gilt:
Sie dürfen abstimmen und wählen, wenn Sie:
Vorteile:
- Schweizer oder Schweizerin sind.
- im Kanton Zürich wohnen.
- 18 Jahre oder älter sind und
- handlungs-fähig sind.
Das bedeutet:
Sie handeln selbst-ständig.
Sie entscheiden selbst über ihr Leben.
Dem sagt man auch:
Eine Person ist stimm-berechtigt oder
eine Person hat das Stimmrecht.
Beim Wählen unterscheiden wir 2 Rechte:
- Das aktive Wahlrecht
Das bedeutet: Ich darf Politiker und Politikerinnen wählen. - Das passive Wahlrecht
Das bedeutet: Ich darf selbst gewählt werden.
Darf ich mit einer Beistandschaft abstimmen oder wählen?
Vielleicht haben Sie einen Beistand oder eine Beiständin.
Sie dürfen abstimmen oder wählen,
wenn Sie eine von diesen 3 Beistandschaften haben:
- eine Begleit-Beistandschaft
- eine Vetretungs-Beistandschaft
- eine Mitwirkungs-Beistandschaft
Es gibt auch die umfassende Beistandschaft.
Personen mit umfassender Beistandschaft dürfen nicht abstimmen oder wählen.
Klicken Sie auf das Zeichen rechts («+»). Dann können Sie mehr Text sehen. Klicken Sie nochmals, verschwindet der Text wieder.
Eine Person kann nicht für sich sorgen.
Sie kann auch nicht für sich entscheiden.
Eine andere Person kümmert sich um alle wichtigen Dinge.
Dann hat sie wahrscheinlich eine umfassende Beistandschaft.
Eine umfassende Beistandschaft gibt es nur,
wenn eine Person sehr viel Hilfe braucht bei allen Dingen im Alltag.
Wie wählen wir?
Im Kanton Zürich bekommen Sie das Wahl-Kuvert 3 bis 4 Wochen vor den Wahlen per Post.
Im Wahl-Kuvert sind:
- die Wahlzettel,
- Ihr Stimmrechts-Ausweis,
- ein kleines Kuvert für die ausgefüllten Stimmzettel,
- eine Wahlanleitung.