Initiative, Referendum, Petition in Leichter Sprache

Die Stimm·berechtigten können die Politik mitbestimmen.

Die Stimm·berechtigten können dafür politische Rechte nutzen.

Hier finden Sie mehr Informationen zu den politischen Rechten

im Kanton Zürich.

Die Initiative

Die Initiative ist ein politisches Recht.
Initiativen gibt es im Kanton und in den Gemeinden.

Initiativen im Kanton

Stimm·berechtigte wollen im Kanton etwas verändern oder etwas Neues vorschlagen.
Dann können sie eine Initiative machen.

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Stimm·berechtigt ist, wer:

  • Schweizerin oder Schweizer ist,
  • im Kanton Zürich wohnt,
  • 18 Jahre und älter ist,
  • Handlungs·fähig ist.

Handlungs·fähig bedeutet:
Sie entscheiden und handeln selbst.

Meist tun sich mehrere Stimm·berechtigte für eine Initiative zusammen.
Sie machen ein Initiativ·komitee.
Ein Komitee ist eine Gruppe von Menschen.
Die Gruppe übernimmt eine bestimmte Aufgabe.
Das Initiativ·komitee führt die Initiative durch.

Mit einer Initiative kann man eine Idee in die Politik bringen.
Zum Beispiel, wenn man

  • etwas verändern will oder
  • etwas Neues vorschlagen will.

Es gibt 2 Möglichkeiten für eine Initiative:
Das Komitee

  • macht einen genauen Vorschlag oder
  • reicht nur eine Idee ein.

Was kann eine Initiative verlangen?

Eine Initiative kann zum Beispiel verlangen:

  • Die Verfassung des Kantons soll ganz verändert werden.
    Oder ein Teil der Verfassung soll geändert werden.
    Die Verfassung ist das höchste Gesetz im Kanton.
  • Es soll ein neues Gesetz geben.
    Oder ein Gesetz soll geändert werden.
    Oder ein Gesetz soll nicht mehr gelten.
  • Ein Entscheid vom Kantons·rat soll gelten.
    Oder ein Entscheid soll geändert werden.
    Oder ein Entscheid soll nicht mehr gelten.
  • Der Kanton Zürich soll dem Bund vorschlagen,
    etwas zu ändern, zum Beispiel ein Gesetz.
  • Der Kanton Zürich soll einen neuen Vertrag mit einem anderen Kanton machen,
    damit die Kantone mehr zusammen·arbeiten.

Was für Initiativen gibt es?

Es gibt 3 Arten von Initiativen:

  • Volks·initiative
  • Einzel·initiative
  • Behörden·initiative

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Das Komitee startet eine Initiative.
6000 Stimm·berechtigte unterschreiben die Initiative in 6 Monaten.
Dann gibt es eine Volks·abstimmung.
Das bedeutet:
Alle Stimm·berechtigten im Kanton Zürich stimmen über die Initiative ab.

Gut zu wissen:
Der Kantons·rat findet die Initiative nicht gut.
Dann kann er einen Gegen·vorschlag machen.
Das bedeutet:
Der Kantons·rat macht selbst einen anderen Vorschlag.

Die Stimm·berechtigten stimmen dann über beides ab:
über die Initiative und über den Gegen·vorschlag.

Eine einzelne stimm·berechtigte Person will dem Kantons·rat eine Idee vorschlagen.
Dann kann die Person eine Einzel·initiative machen.

Mindestens 60 Mitglieder des Kantons·rates müssen die Einzel·initiative unterstützen.
Nur dann geht die Initiative weiter an den Regierungs·rat.

Der Regierungs·rat antwortet schriftlich auf die Initiative.
Und er empfiehlt dem Kantons·rat ein Ja oder ein Nein zur Initiative.
Der Kantons·rat stimmt dann über die Initiative ab.

Auch eine Behörde kann dem Kantons·rat eine Idee vorschlagen.
Dann macht die Behörde selbst eine Initiative.
Eine Behörde ist eine Gruppe von Personen.
Zum Beispiel der Gemeinderat, das Gemeinde·parlament oder eine Kommission.
Eine Kommission ist wie eine Arbeits·gruppe.

Mindestens 60 Mitglieder des Kantons·rates müssen die Behörden·initiative unterstützen.
Nur dann geht die Initiative weiter an den Regierungs·rat.

Der Regierungs·rat antwortet schriftlich auf die Initiative.
Und er empfiehlt dem Kantons·rat ein Ja oder ein Nein zur Initiative.
Der Kantons·rat stimmt dann über die Initiative ab.

Initiativen in Gemeinden

Stimm·berechtigte möchten in der Gemeinde etwas Neues machen.
Oder sie wollen etwas verändern.

Zum Beispiel:

  • Die Gemeinde soll ein Hallenbad bauen.
  • Die Gemeinde soll sich mit einer anderen Gemeinde zusammen·schliessen.
    Wir sagen dazu auch: eine Fusion.
  • Die Schul·gemeinde soll aufgelöst werden.
    Dann können die Stimm·berechtigten dazu eine Initiative starten.

Wichtig ist:
Die Gemeinde oder das Gemeinde·parlament müssen für das Thema zuständig sein.

Aber:
Stimm·berechtigte können nicht alles mit einer Initiative verlangen.
Sie können zum Beispiel nicht verlangen,
dass ein Mitarbeiter der Gemeinde entlassen wird.
Das entscheidet der Gemeinde·rat.

Was für Initiativen gibt es in der Gemeinde?

Es gibt 2 Arten von Initiativen:

  • Einzel·initiative
  • Volks·initiative

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Eine Einzel·initiative gibt es nur in einer Versammlungs·gemeinde.
Hier finden Sie: mehr Informationen zur Versammlungs·gemeinde.

Eine stimm·berechtigte Person will eine Idee in der Gemeinde umsetzen.
Dann kann sie eine Einzel·initiative machen.

Unterschreiben auch noch andere Personen die Initiative?
Das zeigt:
Mehrere Personen finden die Idee gut.
Die Idee hat dann bessere Chancen.

Die Stimm·berechtigten entscheiden über die Initiative.
Die Stimm·berechtigten entscheiden

  • an der Gemeinde·versammlung
  • Oder sie stimmen an der Urne ab.
    Das bedeutet:
    Sie stimmen per Stimmzettel ab.

Gut zu wissen:
Einige Gemeinden haben ein Parlament.
Dann muss eine bestimmte Zahl der Mitglieder des Parlaments die Initiative unterstützen.
Nur dann gibt es eine Abstimmung über die Initiative.
Hier finden Sie mehr Informationen zur Parlaments·gemeinde ((link))

Volks·initiativen gibt es nur in

  • Parlaments·gemeinden und
  • Zweck·verbänden.

Das Komitee muss Unterschriften für die Initiative sammeln.
Wie viele Unterschriften braucht es?
Das steht in der Gemeinde·ordnung oder in den Statuten des Zweck·verbandes.
Statuten sind die Regeln des Verbandes.

Das Komitee hat 6 Monate Zeit zum Sammeln.
Hat das Komitee genug Unterschriften gesammelt?
Dann gibt es eine Abstimmung.

Das Referendum

Das Referendum ist ein politisches Recht.
Stimm·berechtigte finden vielleicht einen Entscheid nicht gut.
Zum Beispiel einen Entscheid

  • des Kantons·rates,
  • des Gemeinde·parlaments oder
  • der Gemeinde·versammlung.

Dann können sie gegen den Entscheid ein Referendum machen.
Das Ziel ist:
Alle Stimm·berechtigten entscheiden.
Sie stimmen per Stimmzettel an der Urne ab.

Welche Arten von Referendum gibt es?

Es gibt 2 Arten von Referenden:
Man sagt Referenden, wenn es mehr als 1 Referendum sind:

  • das obligatorische Referendum und
  • das fakultative Referendum

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Die Stimm·berechtigten müssen über bestimmte Sachen immer abstimmen.
Zum Beispiel:

  • wenn die Verfassung geändert werden soll.
  • wenn es um Verträge mit anderen Kantonen oder Ländern geht.
  • wenn es neue Steuern geben soll.
  • wenn es höhere Steuern geben soll.

Es gibt dann immer eine Abstimmung.
Man sagt: Die Abstimmung ist obligatorisch.
Darum sagt man auch:obligatorisches Referendum.

Ein fakultatives Referndum ist möglich zum Beispiel:

  • wenn es ein neues Gesetz geben soll.
    Oder wenn ein Gesetz geändert oder abgeschafft werden soll.
  • wenn es um einen Vertrag mit anderen Kantonen oder Ländern geht.
  • wenn ein Entscheid des Kantons·rates viel Geld kostet.
    Zum Beispiel mehr als 4 Millionen Franken.
  • wenn ein Entscheid Folgen für die Zukunft hat.
    Zum Beispiel Folgen für die Natur, die Gesundheit oder die Sicherheit im Kanton.
Was bedeutet fakultativ?

Fakultativ bedeutet: freiwillig.

Das heisst:
Über diese Geschäfte gibt es nicht immer eine Abstimmung.
Es gibt nur eine Abstimmung,
wenn es ein Referendum gibt.

Für ein Referendum braucht es eine bestimmte Zahl Unterschriften.

Referenden in den Gemeinden

Das Referendum gibt es auch in den Gemeinden.
Das Referendum gibt es in:

  • politischen Gemeinden
  • Schul·gemeinden
  • Zweck·verbänden

Ein Zweck·verband ist ein Zusammenschluss von mehreren Gemeinden.

Die Gemeinden erledigen dort gemeinsam eine Aufgabe.

Kontrolle von den Unterschriften

Eine Volks·initiative braucht 6000 Unterschriften.
Ein Referendum braucht 3000 Unterschriften.

Wichtig:
Die Unterschriften müssen gültig sein.
Eine Unterschrift ist gültig, wenn die Person

  • stimm·berechtigt ist.
  • in der Gemeinde wohnt, die sie angegeben hat.
  • nicht schon einmal unterschrieben hat.

Dafür gibt es eine Kontrolle.
Die Kontrolle heisst Stimmrechts·bescheinigung.

Wie geht die Stimmrechts·bescheinigung?

Das Komitee sortiert die Listen mit den Unterschriften sortieren.
Das Komitee sortiert die Listen nach Gemeinden.
Das Komitee gibt die Listen beim Kanton ab.

Das macht der Kanton:
Der Kanton erfasst alle Unterschriften.
Der Kanton schickt die Listen an die Gemeinden.

Das machen die Gemeinden:
Jede Gemeinde prüft:
Sind die Unterschriften gültig?

Die Gemeinde schreibt in ein Formular:

  • die Zahl der gültigen Unterschriften und
  • die Zahl der ungültigen Unterschriften

Die Gemeinde bestätigt damit: 
Wir haben die Unterschriften kontrolliert.

Das ist die Stimmrechts·bescheinigung.

Das Anfrage·recht

Die Anfrage ist ein politisches Recht im Parlament.

Die Anfrage im Kantons·rat und im Gemeinde·parlament

Jedes Mitglied des Kantons·rates oder des Gemeinde·parlaments kann eine Anfrage machen.
Das Mitglied will mehr Information zu einem Thema.
Das Thema betrifft den Kanton oder die Gemeinde.
Möglich sind auch Fragen zu einem Amt oder zur Verwaltung.

Die Anfrage geht an den Regierungs·rat oder an den Gemeinde·rat.

Die Petition

Die Petition ist ein Grundrecht.
Dieses Recht steht in der Verfassung der Schweiz.
Die Verfassung ist das höchste Gesetz in der Schweiz.

Wichtig:
Jede Person kann eine Petition machen.
Sie muss nicht stimm·berechtigt sein.

Eine Petition ist wie ein Brief.
Darin steht

  • eine Bitte.
  • ein Vorschlag.
  • eine Kritik.
  • eine Beschwerde.

Die Person muss die Petition aufschreiben.
Die Petition geht an eine Behörde.
Zum Beispiel an den Gemeinde·rat.

Die Behörde prüft die Petition .
Sie muss darauf antworten.
Dafür hat sie 6 Monate Zeit.
Aber:
Die Behörde muss die Petition nicht umsetzen.

Die Vernehmlassung

Die Vernehmlassung bedeutet:
Man kann seine Meinung zu einem Gesetz sagen.

Wie geht die Vernehmlassung?

Der Kanton macht ein neues Gesetz.
Oder der Kanton ändert ein Gesetz.
Zuerst gibt es einen Entwurf vom Gesetz.
Ein Entwurf ist eine erste Version.

Der Kanton schickt den Entwurf in die Vernehmlassung.
Der Kanton veröffentlicht den Entwurf im Internet.

Jede Person kann jetzt ihre Meinung zum Gesetz sagen.

Was ist das Ziel der Vernehmlassung?

Das Gesetz wird besser.
 

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Gemeindeamt – Wahlen & Abstimmungen

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