Wahl vom National·rat und Stände·rat in Leichter Sprache

Die Schweiz hat ein Parlament.

Das sind der National·rat und der Stände·rat.

Die Stimmberechtigten wählen die Mitglieder für 4 Jahre.

Die nächsten Wahlen sind am 24. Oktober 2027.

Hier finden Sie mehr Informationen zur Wahl der 2 Räte.

Was ist das Parlament?

Das Parlament ist die oberste Behörde der Schweiz.

Das Parlament hat verschiedene Aufgaben.

Zum Beispiel:

  • Gesetze machen und ändern.
    Die Gesetze gelten in der ganzen Schweiz.
  • Entscheiden, wie viel und für was die Schweiz Geld ausgibt.
    Man sagt dazu: das Budget der Schweiz.
  • Den Bundesrat und die Richter für das Bundes·gericht wählen.
  • Die Arbeit des Bundesrats und des Bundes·gerichts kontrollieren.

Zum Schweizer Parlament sagt man auch: die Bundes·versammlung.
Das Parlament besteht aus

  • dem National·rat und
  • dem Stände·rat.

Der National·rat

Der National·rat hat 200 Mitglieder.
Jeder Kanton hat eine bestimmte Zahl von Mitgliedern im National·rat.
Grosse Kantone haben mehr Mitglieder.
Kleine Kantone haben weniger Mitglieder.

Der Stände·rat 

Der Stände·rat hat 46 Mitglieder.
Die meisten Kantone haben 2 Mitglieder im Stände·rat.
Die Halb·kantone haben 1 Mitglied im Stände·rat.
Zum Beispiel Appenzell Innerrhoden und Basel-Stadt.

Der Kanton Zürich hat

  •  36 Mitglieder im National·rat 
  • 2 Mitglieder im Stände·rat.

Die Zürcher Stimm·berechtigten wählen die Zürcher Mitglieder der 2 Räte.
Die letzten Wahlen waren 2023.

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Stimm·berechtigt ist, wer:

  • Schweizerin oder Schweizer ist,
  • im Kanton Zürich wohnt,
  • 18 Jahre und älter ist,
  • Handlungs·fähig ist.
    Handlungs·fähig bedeutet:
    Sie entscheiden und handeln selbst.

Wer vertritt den Kanton Zürich im Parlament?

Das sehen Sie auf der Webseite vom Parlament:

So wählen Sie

Im Kanton Zürich bekommen Sie das Wahl·kuvert 3 bis 4 Wochenvor den Wahlen per Post.
Im Wahl·kuvert sind:

  • das Wahlzettel-Set mit den Wahlzetteln,
  • Ihr Stimmrechts·ausweis,
  • ein Kuvert für die ausgefüllten Wahlzettel,
  • eine Wahlanleitung.

Wer ist wählbar?

Wählbar sind alle Personen,

  • die in der Schweiz abstimmen und wählen dürfen
  • die im Kanton Zürich wohnen.

Das ist wichtig:

Die Personen müssen auf einem Wahlzettel stehen.
Nur dann ist eine Person wählbar.

Die Wahl des National·rats

So wählen Sie den National·rat:

Der Kanton Zürich hat 36 Mitglieder im National·rat.
Man sagt auch: Zürich hat 36 Sitze.

Die Wahl des National·rats ist eine Proporz·wahl.
Ein anderes Wort ist: eine Verhältnis·wahl.
Das bedeutet: Man wählt keine Person direkt.
Es geht um das Verhältnis der Stimmen.

Die Zahl der Stimmen entscheidet, wie die Sitze verteilt
werden.

Der Wahlzettel

Die Parteien müssen vor der Wahl einen Wahlzettel abgeben.
Auf dem Wahlzettel stehen die Kandidatinnen und Kandidaten der Partei.

Die meisten Parteien geben mehrere Wahlzettel ab.
Sie verbinden die Wahlzettel manchmal zu Gruppen.
Dazu sagt man: Listen·verbindung.

Wieso gibt es Listen·verbindungen?

Die Chancen steigen dadurch, mehr Stimmen und so mehr Sitze
zu bekommen.

So wählen Sie:

Das Wahlzettel-Set enthält die Wahlzettel der Parteien.

Auf den Wahlzetteln stehen die Namen der Kandidatinnen und Kandidaten.

Sie haben 3 Möglichkeiten:

  • Sie nehmen einen vorgedruckten Wahlzettel so, wie er ist.
  • Sie nehmen einen Wahlzettel und verändern ihn.
    Sie streichen zum Beispiel einen Namen.
    Oder Sie schreiben einen Namen dazu.
    Der Name darf auch von einem anderen Wahlzettel kommen.
  • Sie schreiben die Namen auf den leeren Wahlzettel.

Das ist wichtig:

Es dürfen nie mehr als 36 Personen auf Ihrem Wahlzettel stehen.

Ihren Wahlzettel legen Sie dann ins Wahl·kuvert.

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Sie haben 36 Personen oder weniger gewählt.
Ihre Stimme geht immer an die Partei, die auf dem Wahlzettel steht.
Jeder Wahlzettel hat einen Namen.
Sie finden den Namen immer oben auf dem Wahlzettel.

Ein Beispiel:
Sie wählen 3 Personen.
Die Personen stehen auf dem Wahlzettel einer bestimmten Partei.
Diese Partei bekommt dann 3 Stimmen.

Vielleicht gibt es auf einem Wahlzettel eine leere Zeile.
Das bedeutet: Dort steht kein Name.
Die Liste bekommt für jede leere Zeile auch 1 Stimme.
Das ist eine Zusatz·stimme.

Vielleicht haben Sie auf einem Wahlzettel den Namen von einer Person gestrichen.
Dann gilt die Zeile als leer.
Für die leere Zeile geht wieder 1 Stimme an die Liste.

Das Wahlbüro zählt alle Stimmen pro Wahlzettel aus.
Die Zahl der Stimmen entscheidet, wie viele Sitze jede Partei bekommt.

Schritt 1:

Das Wahlbüro zählt alle Stimmen zusammen.
Dann teilt das Wahlbüro die Stimmen durch die Sitze plus 1 Sitz.
Das Ergebnis ist die Verteil·zahl.

Ein Beispiel:

Alle Wahlzettel zusammen haben 221 Stimmen bekommen.
Es gibt 4 Sitze.
Das Wahlbüro muss mit 1 Sitz mehr rechnen: 4 Sitze + 1 = 5
Es rechnet:
221 : 5 = 44, 2
Gerundet gibt das die Verteil·zahl 45

Schritt 2:

Das Wahlbüro zählt die Stimmen aller Wahlzettel
und der Listen·verbindungen.
Eine Listen·verbindung ist eine Gruppe von Wahlzetteln von 1 oder mehreren Parteien.

Schritt 3:

Das Wahlbüro teilt alle Stimmen der Wahlzettel
und der Listen·verbindungen durch die Verteil·zahl.
Das gibt die Zahl der Sitze pro Liste.

Ein Beispiel:

Die Verteil·zahl ist 45.
Liste A hat 95 Stimmen bekommen.
Das Wahlbüro rechnet:
95 : 45 = 2
Die Liste A bekommt 2 Sitze.
Die Listen·verbindung B + C hat 85 Stimmen bekommen.
Das Wahlbürorechnet:
85 : 45 = 1
Die Listen·verbindung B + C bekommt 1 Sitz.

Schritt 4:

Vielleicht sind noch nicht alle 36 Sitze verteilt.
Jede Liste hat bereits eine bestimmte Zahl Sitze bekommen.
Das Wahlbüro teilt jetzt die Stimmen der Liste durch die Zahl der Sitze plus 1 Sitz mehr.

Ein Beispiel:

Die Liste A hat 95 Stimmen.
Sie hat 2 Sitze bekommen.
Das Wahlbüro muss mit 1 Sitz mehr rechnen: 2 Sitze + 1 = 3.
Es rechnet jetzt:
95: 3 = 31,67
Das Wahlbüro rechnet das für jede Liste.
Die Liste mit dem höchsten Ergebnis bekommt einen Sitz.

Schritt 5:

Eine Listen·verbindung hat mehrere Wahlzettel.
Die Listen·verbindung hat in der ersten Verteilung Sitze bekommen.
Jetzt rechnet das Wahlbüro aus,
wie viele Sitze davon jeder einzelne Wahlzettel bekommt.
Dazu rechnet es gleich wie in den Schritten 1 bis 3.

Die Wahl des Stände·rats

So wählen Sie den Stände·rat

Der Kanton Zürich hat 2 Mitglieder im Stände·rat.
Man sagt auch: Zürich hat 2 Sitze.

Die Wahl des Stände·rats ist eine Majorz·wahl.
Ein anderes Wort ist: eine Mehrheits·wahl.
Das bedeutet:
Die meisten Stimmen entscheiden.
Gewählt sind also die Personen mit den meisten Stimmen.

Für die Wahl gilt das absolute Mehr.
Die Kandidatinnen und Kandidaten müssen im 1. Wahlgang das absolute Mehr erreichen.
Nur dann ist jemand gewählt.

Das absolute Mehr bedeutet:
Die Kandidatin oder der Kandidat braucht mindestens eine bestimmte Zahl von Stimmen.
 

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Wir nehmen das Total von allen gültigen Stimmen.
Wir teilen das Total durch die doppelte Zahl der Sitze.
Das heisst:
Im Stände·rat gibt es 2 Sitze.
Das Doppelte davon ist 4.
Wir teilen also das Total der Stimmen durch 4.
Wir nehmen dann die nächst·höhere Zahl vom Resultat.

Ein Beispiel:
Total sind 4500 Stimmen gültig.
Wir rechnen:
4500 : 4 = 1125
Wir nehmen die nächst·höhere Zahl.
Das ist 1126
Das absolute Mehr ist also 1126.

Gut zu wissen:

Es gehen nicht immer gleich viele Menschen wählen.
Deshalb ist das absolute Mehr bei jeder Wahl eine andere Zahl.

Der Kanton Zürich hat 2 Sitze im Ständerat.
Vielleicht erreicht nur 1 Kandidatin oder 1 Kandidat das absolute Mehr.
Oder niemand erreicht das absolute Mehr.
Dann gibt es einen 2. Wahlgang.
Im 2. Wahlgang gilt das absolute Mehr nicht.
Gewählt ist die Person mit den meisten Stimmen.
Dazu sagen wir auch: relatives Mehr.

Gut zu wissen:

Vielleicht erreichen mehr als 2 Kandidaten und Kandidatinnen das absolute Mehr.
Dann sind die Personen mit den meisten Stimmen gewählt.

Kontakt

Statistisches Amt – Wahlen & Abstimmungen

Adresse

Schöntalstrasse 5
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