National- und Ständeratswahlen

Hier finden Sie alle Informationen rund um die National- und Ständeratswahlen, zu den Wahlverfahren und der Sitzverteilung. Die nächsten Wahlen für das nationale Parlament finden 2027 statt.

Wahlen 2023

Die National- und Ständeratswahlen fanden am 22. Oktober 2023 statt. Der zweite Wahlgang für den Ständerat wurde am 19. November durchgeführt.

Wahlverfahren

Bei der Gesamterneuerungswahl des Nationalrats wählen die Zürcher Stimmberechtigten die Zürcher Vertreter und Vertreterinnen der grossen Parlamentskammer der Schweiz. Als bevölkerungsreichstem Kanton stehen dem Kanton Zürich bei der diesjährigen Wahl 36 Mandate zu. Da es sich um eine Verhältniswahl (Proporzwahl) handelt, entspricht der Anteil der Wählenden einer Partei dem Anteil der Mandate, die die Partei bei der Wahl erhält.

Bei der Wahl der Zürcher Ständeratsmitglieder wählen die Zürcherinnen und Zürcher ihre Vertretung in der kleinen Parlamentskammer. Die zwei Sitze werden in einer Mehrheitswahl (Majorzwahl) besetzt. Gewählt sind die zwei Kandidierenden, die die meisten Stimmen erhalten haben, sofern sie schon im ersten Wahlgang das absolute Mehr erreichen. Andernfalls kommt es zu einem zweiten Wahlgang.

Nationalratswahl

Dem Kanton Zürich stehen 36 der insgesamt 200 Nationalratssitze zu. Die Anzahl Sitze ist abhängig von der in- und ausländischen Wohnbevölkerung eines Kantons und wird alle vier Jahre neu bestimmt. Jeder Kanton erhält mindestens einen Sitz im Nationalrat.

Die Nationalratswahl ist eine Verhältniswahl (Proporzwahl). Die teilnehmenden Parteien und Gruppierungen müssen vor der Wahl ihre Listen mit den Kandidierenden einreichen. Wählbar sind sämtliche Personen, die in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigt sind. Die meisten Parteien reichen mehrere Listen ein, die untereinander Listenverbindungen oder Listenunterverbindungen eingehen.

Die Stimmberechtigten erhalten ein Wahlzettelset mit sämtlich im Kanton eingereichten Listen, von denen sie eine auswählen und darauf einzelne Kandidierende streichen, kumulieren oder panaschieren können. Eine Person ist nur wählbar, wenn sie auf einer der Listen im Kanton steht.

Sitzverteilung

Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.

Für jede Person, die jemand wählt, geht eine Listenstimme an die Liste, auf welcher die Person kandidiert. Zusätzlich geht für jede leere oder durch Streichung leer gewordene Zeile eine sogenannte Zusatzstimme an die Liste, deren Bezeichnung oben auf dem Wahlzettel aufgeführt ist. Das Total der Stimmen einer Liste setzt sich also durch das Total der Kandidierendenstimmen plus dem Total der Zusatzstimmen für eine Liste zusammen.

Die Listen erhalten nun die Anzahl Sitze entsprechend ihren Wähleranteilen, also den Anteilen an Listenstimmen vom Total aller im Kanton eingeganenen Listenstimmen. Konkret wird bei der Verteilung der Mandate das sogenannte Hagenbach-Bischoff-Verfahren angewendet.

  1. In einem ersten Schritt zählt die Wahlsoftware des Kantons sämtliche Listenstimmen (bestehend aus Kandidierendenstimmen und Zusatzstimmen) zusammen. Diese Zahl wird durch die um eins vergrösserte Anzahl der zu verteilenden Mandate geteilt. Das aufgerundete Ergebnis ist die Verteilungszahl.
  2. Anschliessend werden für alle Listenverbindungen die erhaltenen Stimmen zusammengezählt. Eine Listenverbindung wird bei der ersten Verteilung wie eine einzelne Liste behandelt.
  3. Die Stimmen jeder Liste (oder Listenverbindung) werden nun durch die Verteilungszahl geteilt und das Ergebnis abgerundet. Dies ergibt die Anzahl der Mandate, die die Liste erhält.
  4. Falls noch nicht alle Mandate verteilt sind, wird die Anzahl Stimmen jeder Liste (oder Listenverbindung) durch die um eins vergrösserte Anzahl der bereits erhaltenen Mandate geteilt. Die Liste mit dem höchsten Ergebnis erhält das Restmandat.
  5. Innerhalb der Listenverbindungen werden jetzt die Mandate nach demselben Prinzip auf die einzelnen Unterlistenverbindungen (falls es solche gibt) verteilt, anschliessend analog auf die einzelnen Listen.

In einem Kanton werden vier Mandate vergeben. Insgesamt haben alle Listen 221 Stimmen erhalten. Die Verteilzahl ist somit:

221 / 5 = 44,2 ergibt aufgerundet 45

Erste Verteilung
Liste Stimmen Verteilzahl Mandate
Liste A 95 / 45 = 2
Liste B 41 / 45 = 0
Listenverbindung C, D, E 85 / 45 = 1

Bei der ersten Verteilung wurden erst drei von vier Mandaten verteilt.

Zweite Verteilung
Liste Stimmen Sitze + 1 Quotient
Liste A 95 / 3 = 31,67
Liste B 41 / 1 = 41
Listenverbindung C, D, E 85 / 2 = 42,5

Die Listenverbindung C, D, E hat den grössten Quotienten und erhält das Zusatzmandat.

Innerhalb der Listenverbindung werden nun die zwei gewonnenen Mandate analog verteilt. Die neue Verteilzahl ist:

85 / 3 = 28,3 ergibt aufgerundet 29

Erste Verteilung innerhalb der Listenverbindung C, D, E
Liste Stimmen Verteilzahl Mandate
Liste C 37 / 29 = 1
Liste D 40 / 29 = 1
Liste E 8 / 29 = 0

Innerhalb der Listen erhalten nun diejenigen Kandidierenden die Mandate, die am meisten Stimmen erhalten haben.

Wirkung Listenverbindung

Ohne die eingegangene Listenverbindung hätte die Liste C weder in der ersten, noch in der zweiten Verteilung einen Sitz erhalten. Sie hat aber von den Stimmen der verbundenen Liste E profitiert und so einen Sitz gesichert.

Datensätze von vergangenen Nationalratswahlen finden Sie in unserem Wahlarchiv.

Ständeratswahl

Der Kanton Zürich hat wie die meisten anderen Kantone zwei Sitze im Ständerat. Da die Ständeratswahlen kantonale Wahlen sind, gelten in den Kantonen unterschiedliche Regeln.

Im Kanton Zürich wählen die Stimmberechtigten die beiden Zürcher Ständeratsmitglieder in einer Mehrheitswahl (Majorzwahl). Die Mandate erhalten diejenigen Kandidierenden, die die meisten Stimmen erhalten. Dabei muss im ersten Wahlgang das absolute Mehr erreicht werden. Dieses berechnet man, indem man das Total der abgegebenen Stimmen durch die doppelte Anzahl der zu vergebenden Mandate teilt.

Falls damit nicht beide Sitze besetzt werden können, kommt es zu einem zweiten Wahlgang. Die dann noch zu vergebenden Mandate gehen an diejenigen Kandidierenden, die die meisten Stimmen erhalten (relatives Mehr). Das absolute Mehr ist nicht mehr nötig.

Grundsätzlich ist jede Person wählbar, die im Kanton Zürich bei eidgenössischen Wahlen und Abstimmungen stimmberechtigt ist.

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