National- und Ständeratswahlen
Hier finden Sie alle Informationen rund um die National- und Ständeratswahlen, zu den Wahlverfahren und der Sitzverteilung. Die nächsten Wahlen finden am 22. Oktober 2023 statt.
Inhaltsverzeichnis
Wahlen 2023
Die National- und Ständeratswahlen finden am 22. Oktober 2023 statt. Ein allfälliger zweiter Wahlgang der Ständeratswahl würde am 19. November durchgeführt.
Informationen für Parteien und Gruppierungen
Unterlagen
- Download Nationalratswahl: Leitfaden für interessierte Parteien und Gruppierungen PDF | 13 Seiten | Deutsch | 739 KB
- Download Nationalratswahl: Wahlvorschlagsformular XLSX | Deutsch | 552 KB
- Download Ständeratswahl: Merkblatt für interessierte Parteien und Gruppierungen PDF | 4 Seiten | Deutsch | 182 KB
- Download Ständeratswahl: Wahlvorschlagsformular XLSX | Deutsch | 43 KB
- Download Präsentationsfolien Informationsanlass Parteien PDF | 30 Seiten | Deutsch | 545 KB
Links
Wahlverfahren
Bei der Gesamterneuerungswahl des Nationalrats wählen die Zürcher Stimmberechtigten die Zürcher Vertreter und Vertreterinnen der grossen Parlamentskammer der Schweiz. Als bevölkerungsreichstem Kanton stehen dem Kanton Zürich bei der diesjährigen Wahl 36 Mandate zu. Da es sich um eine Verhältniswahl (Proporzwahl) handelt, entspricht der Anteil der Wählenden einer Partei dem Anteil der Mandate, die die Partei bei der Wahl erhält.
Bei der Wahl der Zürcher Ständeratsmitglieder wählen die Zürcherinnen und Zürcher ihre Vertretung in der kleinen Parlamentskammer. Die zwei Sitze werden in einer Mehrheitswahl (Majorzwahl) besetzt. Gewählt sind die zwei Kandidierenden, die die meisten Stimmen erhalten haben, sofern sie schon im ersten Wahlgang das absolute Mehr erreichen. Andernfalls kommt es zu einem zweiten Wahlgang.
Nationalratswahl
Dem Kanton Zürich stehen 36 der insgesamt 200 Nationalratssitze zu. Die Anzahl Sitze ist abhängig von der in- und ausländischen Wohnbevölkerung eines Kantons und wird alle vier Jahre neu bestimmt. Jeder Kanton erhält mindestens einen Sitz im Nationalrat.
Die Nationalratswahl ist eine Verhältniswahl (Proporzwahl). Die teilnehmenden Parteien und Gruppierungen müssen vor der Wahl ihre Listen mit den Kandidierenden einreichen. Kandidieren können dabei alle stimmberechtigten Personen, die ihren Wohnsitz im Kanton haben. Die meisten Parteien reichen mehrere Listen ein, die untereinander Listenverbindungen oder Listenunterverbindungen eingehen.
Die Stimmberechtigten erhalten ein Wahlzettelset mit sämtlich im Kanton eingereichten Listen, von denen sie eine auswählen und darauf einzelne Kandidierende streichen, kumulieren oder panaschieren können. Eine Person ist nur wählbar, wenn sie auf einer der Listen im Kanton steht.
Sitzverteilung
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.
Die Listen erhalten die Anzahl Sitze entsprechend ihren Wähleranteilen. Konkret wird bei der Verteilung der Mandate das sogenannte Hagenbach-Bischoff-Verfahren angewendet.
- In einem ersten Schritt zählt die Wahlsoftware des Kantons sämtliche Stimmen zusammen und teilt diese Zahl durch die um eins vergrösserte Anzahl der zu verteilenden Mandate. Das aufgerundete Ergebnis ist die Verteilungszahl.
- Anschliessend werden für alle Listenverbindungen die erhaltenen Stimmen zusammengezählt. Eine Listenverbindung wird bei der ersten Verteilung wie eine einzelne Liste behandelt.
- Die Stimmen jeder Liste (oder Listenverbindung) werden nun durch die Verteilungszahl geteilt und das Ergebnis abgerundet. Dies ergibt die Anzahl der Mandate, die die Liste erhält.
- Falls noch nicht alle Mandate verteilt sind, wird die Anzahl Stimmen jeder Liste (oder Listenverbindung) durch die um eins vergrösserte Anzahl der bereits erhaltenen Mandate geteilt. Die Liste mit dem höchsten Ergebnis erhält das Restmandat.
- Innerhalb der Listenverbindungen werden jetzt die Mandate nach demselben Prinzip auf die einzelnen Unterlistenverbindungen (falls es solche gibt) verteilt, anschliessend analog auf die einzelnen Listen.
In einem Kanton werden vier Mandate vergeben. Insgesamt haben alle Listen 221 Stimmen erhalten. Die Verteilzahl ist somit:
221 / 5 = 44,2 ergibt aufgerundet 45
Erste Verteilung
Liste | Stimmen | Verteilzahl | Mandate |
---|---|---|---|
Liste A | 95 / | 45 = | 2 |
Liste B | 41 / | 45 = | 0 |
Listenverbindung C, D, E | 85 / | 45 = | 1 |
Bei der ersten Verteilung wurden erst drei von vier Mandaten verteilt.
Zweite Verteilung
Liste | Stimmen | Sitze + 1 | Quotient |
---|---|---|---|
Liste A | 95 / | 3 = | 31,67 |
Liste B | 41 / | 1 = | 41 |
Listenverbindung C, D, E | 85 / | 2 = | 42,5 |
Die Listenverbindung C, D, E hat den grössten Quotienten und erhält das Zusatzmandat.
Innerhalb der Listenverbindung werden nun die zwei gewonnenen Mandate analog verteilt. Die neue Verteilzahl ist:
85 / 3 = 28,3 ergibt aufgerundet 29
Erste Verteilung innerhalb der Listenverbindung C, D, E
Liste | Stimmen | Verteilzahl | Mandate |
---|---|---|---|
Liste C | 37 / | 29 = | 1 |
Liste D | 40 / | 29 = | 1 |
Liste E | 8 / | 29 = | 0 |
Innerhalb der Listen erhalten nun diejenigen Kandidierenden die Mandate, die am meisten Stimmen erhalten haben.
Wirkung Listenverbindung
Ohne die eingegangene Listenverbindung hätte die Liste C weder in der ersten, noch in der zweiten Verteilung einen Sitz erhalten. Sie hat aber von den Stimmen der verbundenen Liste E profitiert und so einen Sitz gesichert.
Datensätze von vergangenen Nationalratswahlen finden Sie in unserem Wahlarchiv.
Ständeratswahl
Der Kanton Zürich hat wie die meisten anderen Kantone zwei Sitze im Ständerat. Da die Ständeratswahlen kantonale Wahlen sind, gelten in den Kantonen unterschiedliche Regeln.
Im Kanton Zürich wählen die Stimmberechtigten die beiden Zürcher Ständeratsmitglieder in einer Mehrheitswahl (Majorzwahl). Die Mandate erhalten diejenigen Kandidierenden, die die meisten Stimmen erhalten. Dabei muss im ersten Wahlgang das absolute Mehr erreicht werden. Dieses berechnet man, indem man das Total der abgegebenen Stimmen durch die doppelte Anzahl der zu vergebenden Mandate teilt.
Falls damit nicht beide Sitze besetzt werden können, kommt es zu einem zweiten Wahlgang. Die dann noch zu vergebenden Mandate gehen an diejenigen Kandidierenden, die die meisten Stimmen erhalten (relatives Mehr). Das absolute Mehr ist nicht mehr nötig.
Grundsätzlich ist jede Person wählbar, welche in der Schweiz stimmberechtigt ist und ihren Wohnsitz im Kanton Zürich hat.
Datensätze von vergangenen Ständeratswahlen finden Sie in unserem Wahlarchiv.
Weiterführende Informationen
Verwenden Sie die Akkordeon-Bedienelemente, um die Sichtbarkeit der jeweiligen Panels (unterhalb der Bedienelemente) umzuschalten.