So stimme ich ab in Leichter Sprache

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Das Abstimmungs-Kuvert

Sie bekommen ein Kuvert per Post.
3 bis 4 Wochen vor einer Abstimmung.
Es heisst Abstimmungs-Kuvert.

Man spricht auch von Abstimmungs-Unterlagen
oder kurz Stimm-Unterlagen.

In diesem Kuvert sind alle Unterlagen, 
die Sie für die Abstimmung brauchen. 

Sie können abstimmen,
sobald Sie das Abstimmungs-Kuvert bekommen haben.    

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Eine Abstimmung ist eine Entscheidung.

Die Menschen in der Schweiz dürfen mitentscheiden.

Sie sagen ja oder nein zu wichtigen Themen.

Zum Beispiel: Soll es ein neues Gesetz geben?

Die meisten Stimmen gewinnen,
man sagt auch: Die Mehrheit entscheidet.

Das nennt man auch Volks-Abstimmung.

Was ist im Abstimmungs-Kuvert?

1. Der Stimmrechts-Ausweis

Auf dem Stimmrechts-Ausweis steht Ihr Name
und Ihre Adresse.

Der Stimmrechts-Ausweis ist ein Beweis,
dass Sie abstimmen dürfen. 

Der Stimmrechts-Ausweis ist nur gültig,
wenn Sie ihn unterschreiben. 

2. Das Stimmzettel-Kuvert

Ins Stimmzettel-Kuvert kommen am Schluss die ausgefüllten Stimmzettel.

3. 1 oder mehr Stimmzettel

Auf dem Stimmzettel steht das Thema,
über das Sie abstimmen können.
Man sagt beim Abstimmen dazu auch:
Vorlage oder Abstimmungs-Vorlage

Es gibt meist mehrere Stimmzettel,
weil es mehrere Vorlagen gibt,
über die man abstimmen kann.  

4. Die Abstimmungs-Zeitung

Die Abstimmungs-Zeitung ist ein gedrucktes Heft.
Es ist in schwerer Sprache geschrieben.

Darin sind genaue Infos zu den Vorlagen drin,
über die Sie abstimmen. 

Brauchen Sie neue Abstimmungs-Unterlagen?

Oder haben Sie Ihre Abstimmungs-Unterlagen nicht bekommen?

Dann fragen Sie in Ihrer Wohn-Gemeinde nach.

Richtig abstimmen: So geht's

Anleitung

  1. Nehmen Sie den Stimmzettel aus dem Abstimmungs-Kuvert.

    Auf dem Stimmzettel steht eine Frage zum Thema,
    über das wir abstimmen.
    Man sagt dazu Abstimmungs-Vorlage.

    Machen Sie sich dazu eine Meinung.
    Dann geben Ihre Stimme ab und 
    füllen den Stimmzettel aus.
    Schreiben Sie Ja oder Nein in das Feld.

    Können Sie sich nicht entscheiden?

    Dann informieren Sie sich mehr über die Vorlage,
    zum Beispiel auf der Webseite des Kantons Zürich.
    Es gibt Informationen auch in Leichter Sprache.

    Können Sie sich immer noch nicht entscheiden?
    Oder wollen Sie nicht?
    Dann lassen Sie das Feld leer. 

    Man sagt dann:
    Sie enthalten sich der Stimme. 

  2. Prüfen Sie das Datum

    Wichtig:

    Auf dem Stimmrechts-Ausweis steht,
    bis wann Sie das Abstimmungs-Kuvert per Post schicken können.

    Sind Sie zu spät?

    Dann können Sie das Kuvert auch
    in einem Stimm-Lokal abgeben.

    Wo die Stimm-Lokale sind, 
    steht auf dem Stimmrechts-Ausweis.
    Auf dem Ausweis steht auch,
    wann die Stimm-Lokale offen sind.

  3. Unterschreiben Sie den Stimmrechts-Ausweis.

    Der Stimmrechts-Ausweis ist auch im Abstimmungs-Kuvert.

  4. Legen Sie das Stimmzettel-Kuvert und den Stimmrechts-Ausweis ins Antwort-Kuvert.

    Das Antwort-Kuvert ist gleichzeitig das Abstimmungs-Kuvert,
    also das Kuvert, in dem Sie alle Unterlagen erhalten haben.

    Drehen Sie das Kuvert dann um. 

    Wichtig: 

    Schauen Sie, dass die Adresse Ihrer Gemeinde im Plastik-Fenster vom Kuvert sichtbar ist,
    nicht Ihre eigene Adresse.

Wo und wie können Sie abstimmen?

1. Sie können das Antwort-Kuvert per Post schicken

Werfen Sie das Kuvert in einen gelben Briefkasten von der Post.

Das Kuvert ist vor-frankiert.
Das bedeutet: Sie müssen keine Briefmarke draufkleben,
wenn Sie im Kanton Zürich wohnen.

2. Sie können im Stimm-Lokal abstimmen

Im Kanton Zürich hat jede Gemeinde mindestens ein Stimm-Lokal.

Ein Stimm-Lokal ist ein Ort, wo man abstimmen kann.
Zum Beispiel ein Gemeinde-Haus
oder ein Schulhaus.

Es hat dort eine Urne, 
wo Sie die Stimmzettel und den Stimmrechts-Ausweis abgeben können. 

Auf Ihrem Stimmrechts-Ausweis steht:

  • Wo das Stimm-Lokal ist.
  • Wann das Stimm-Lokal offen ist.

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Eine Urne ist ein Gefäss oder eine Kiste
mit einem Schlitz oben.
Die Wählerinnen und Wähler werfen das Stimmzettel-Kuvert mit den Wahl-Zetteln durch diesen Schlitz in die Urne.
Man sagt auch Wahl-Urne.

Brauchen Sie Unterstützung beim Abstimmen?

Dann kann eine andere stimmberechtigte Person Ihre Abstimmungs-Unterlagen ausfüllen.

Damit das klappt,
muss die unterstützende Person:

  • auf Ihrem Stimmrechts-Ausweis schreiben: «in Vertretung».
  • Die Person muss dann Ihren Stimmrechts-Ausweis unterschreiben.

Bei Fragen, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde. 

Sie können nicht selber an die Urne?

Eine andere Person kann dann für Sie gehen und

  • die Stimmzettel und
  • den Stimmrechts-Ausweis 

an der Urne abgeben.

Damit das klappt, müssen Sie:

  • auf Ihrem Stimmrechts-Ausweis schreiben: «im Auftrag».
  • den Stimmrechtsausweis unterschreiben.

Haben Sie dazu Frage?
Dann fragen Sie bei Ihrer Gemeinde nach.

Rekurs in Stimmrechts-Sachen

Vielleicht denken Sie:
Bei einer Abstimmung hat man meine politischen Rechte verletzt.

Dann können Sie sich wehren.
Sie können einen Rekurs einlegen.
Ein Rekurs ist eine Beschwerde. 

Weiterführende Informationen

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Kontakt

Statistisches Amt – Wahlen & Abstimmungen

Adresse

Schöntalstrasse 5
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 75 75

E-Mail

wahlen@statistik.ji.zh.ch