Energiegesetz unterstützt Umstieg auf erneuerbare Energien

Seit das geänderte Energiegesetz am 1. September in Kraft getreten ist, können Öl- und Gasheizungen nur noch in Ausnahmefällen durch solche ersetzt werden. Klimafreundliche Heizungen werden zum Standard, auf neuen Häusern ist Eigenstromerzeugung, beispielsweise durch Solarpanels, Pflicht.

Datum
15. November 2022
ZUP-Nr.
104
Themen
Energie
Autor/Autorin
Christoph Gmür, AWEL
Rubrik
Artikel

Zürcher Umweltpraxis und Raumentwicklung 104: Energiegesetz unterstützt Umstieg auf erneuerbare Energien

  Zürcher Umweltpraxis und Raumentwicklung 104: Energiegesetz unterstützt Umstieg auf erneuerbare Energien
Zürcher Umweltpraxis und Raumentwicklung 104: Energiegesetz unterstützt Umstieg auf erneuerbare Energien

Kontakt

Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 24 17


Bürozeiten


Montag bis Donnerstag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr

E-Mail

kofu@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: