Der Umweltschutz im Baubewilligungsverfahren

Die Verantwortung für die Einhaltung der Umweltvorschriften im Baubewilligungsverfahren, aber auch am Bau hat der Kanton weitgehend an die emeinden delegiert. Die umweltschutzrechtlichen Kontrollen werden zwar an den Projekten, das heisst an den Plänen im Bewilligungsverfahren durchgeführt. Auf der Baustelle jedoch werden in der Regel nur in Einzelfällen Kontrollen bezüglich der Umwelt durchgeführt, nämlich dann, wenn eine Anzeige vorliegt oder ein Verdacht gehegt wird.

Datum
1. Juni 2015
ZUP-Nr.
79
Themen
Umweltdaten-recht
Autor/Autorin
Reto Käch
Rubrik
Artikel

Der Umweltschutz im Baubewilligungsverfahren

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