Erfolgsgeschichte geht weiter: Verwertung belasteter Bauabfälle im Kanton Zürich

Mit Hilfe der Verwertungsregel sollen belastete Bauabfälle nicht deponiert, sondern in den Stoffkreislauf zurückgeführt werden. Die sehr wirkungsvolle und effiziente Verwertungsregel von 2005 wurde überprüft und vereinfacht. Dies ermöglicht eine höhere Verwertungsquote und erleichtert die Steuerung der Abfallflüsse auf Baustelen. Im März 2014 trat die angepasste Verwertungsregel für belastet Bauabfälle in Kraft.

Datum
26. März 2014
ZUP-Nr.
76
Themen
Abfall
Autor/Autorin
Dr. Jörg Egestorff
Rubrik
Artikel

Erfolgsgeschichte geht weiter: Verwertung belasteter Bauabfälle im Kanton Zürich

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