Verkauf von invasiven gebietsfremden Pflanzen eingeschränkt: Einheitliche Etikettierung soll die Käufer auf den Umgang mit Problempflanzen sensibilisieren

Die Freisetzungsverordnung (FrSV) hat den Umgang mit besonders invasiven, gebietsfremden Arten eingeschränkt und bei 14 Arten ganz verboten, zum Beispiel bei der Goldrute (Solidago). Es gab jedoch noch eine Unsicherheit: Die gezüchteten Goldrutenhybriden, die in Blumensträussen rege Verwendung finden, seien steril und daher vom Verbot ausgenommen. Jetzt haben Untersuchungen aber gezeigt, dass sich diese Hybriden nicht wesentlich von den wild wachsenden Pflanzen unterscheiden und das 2008 eingeführte Verbot auch für sie gilt. Für gut zwei Dutzend weitere Problemarten auf der schwarzen Liste ist der Verkauf zwar nach wie vor zulässig, die einzelnen Pflanzen müssen jedoch im Laden speziell beschriftet sein. Damit sollen Käufer über das Risiko informiert und die weitere Ausbreitung in der Natur verhindert werden.

Datum
4. April 2013
ZUP-Nr.
72
Themen
Biosicherheit
Autor/Autorin
Annette Giger, Daniel Fischer
Rubrik
Artikel

Verkauf von invasiven gebietsfremden Pflanzen eingeschränkt: Einheitliche Etikettierung soll die Käufer auf den Umgang mit Problempflanzen sensibilisieren

Verkauf von invasiven gebietsfremden Pflanzen eingeschränkt: Einheitliche Etikettierung soll die Käufer auf den Umgang mit Problempflanzen sensibilisieren
Verkauf von invasiven gebietsfremden Pflanzen eingeschränkt: Einheitliche Etikettierung soll die Käufer auf den Umgang mit Problempflanzen sensibilisieren

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