Der Richtplan – Instrument zur Steuerung der räumlichen Entwicklung: Den Bedürfnissen nach Dynamik und Schutz Rechnung tragen
Der Richtplan ist das zentrale Planungsinstrument der Kantone. Sie zeigen darin auf, wie in ihrem Gebiet die zahlreichen raumwirksamen Tätigkeiten des Bundes, des Kantons und der Gemeinden aufeinander abgestimmt werden, und setzen Prioritäten. So entsteht ein behördenverbindlicher Plan, der vorzeichnet, wie mit Blick auf die erwünschte räumliche Entwicklung gehandelt werden soll.
Kontakt
Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz
Bürozeiten
Montag bis Donnerstag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr
Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr