Lärmsanierung in den Zürcher Gemeinden
Werden entlang von Gemeindestrassen infolge des Verkehrslärms die Immissionsgrenzwerte (IGW) überschritten, ist die Gemeinde gemäss Lärmschutzverordnung (LSV) verpflichtet, an der Quelle oder auf dem Ausbreitungsweg Sanierungsmassnahmen zu ergreifen. Die Lärmsanierung ist bis 2018 abzu schliessen. Danach gewährt der Bund keine Beiträge an Massnahmen mehr.
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Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz
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