Veranstaltungen im Wald: Was müssen die Gemeinden tun? Bewilligen bedeutet, öffentliche und private Interessen gegeneinander abzuwägen

Nicht nur Spaziergänger zieht es in den Wald. Auch Veranstaltungen haben dort einen besonderen Reiz. Was aber darf man im Wald tun und was nicht? Wofür braucht es eine Bewilligung, und was ist immer verboten? Der folgende Überblick zeigt die Interessenskonflikte und Rechtsgrundlagen auf und gibt Tipps für die Gemeindebehörden.

Datum
9. Juli 2012
ZUP-Nr.
69
Themen
Raumplanung
Autor/Autorin
Hans-Peter Stutz, Hanspeter Reifler, Samuel Wegmann
Rubrik
Artikel

Veranstaltungen im Wald: Was müssen die Gemeinden tun? Bewilligen bedeutet, öffentliche und private Interessen gegeneinander abzuwägen

Veranstaltungen im Wald: Was müssen die Gemeinden tun? Bewilligen bedeutet, öffentliche und private Interessen gegeneinander abzuwägen
Veranstaltungen im Wald: Was müssen die Gemeinden tun? Bewilligen bedeutet, öffentliche und private Interessen gegeneinander abzuwägen

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