Unangekündigte Inspektionen in B-Betrieben: Neue Vollzugsverfahren erhöhen Sicherheit und senken Kosten

Der Umgang mit gentechnisch veränderten oder krankheitserregenden Organismen wird behördlich überwacht, um Menschen und Umwelt vor schädlichen oder läs­tigen Einwirkungen zu schützen – neben angekündigten neu auch mit unangekündigten Inspektionen.

Datum
9. Dezember 2009
ZUP-Nr.
59
Themen
Biosicherheit
Autor/Autorin
Thomas Rhomberg, Christina Stadler
Rubrik
Artikel

Unangekündigte Inspektionen in B-Betrieben: Neue Vollzugsverfahren erhöhen Sicherheit und senken Kosten

Unangekündigte Inspektionen in B-Betrieben: Neue Vollzugsverfahren erhöhen Sicherheit und senken Kosten
Unangekündigte Inspektionen in B-Betrieben: Neue Vollzugsverfahren erhöhen Sicherheit und senken Kosten

Kontakt

Baudirektion - Koordinationsstelle für Umweltschutz

Adresse

Walcheplatz 2
8090 Zürich
Route (Google)

Telefon

+41 43 259 24 17


Bürozeiten


Montag bis Donnerstag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 17.00 Uhr

Freitag
8.00 bis 12.00 Uhr und
13.30 bis 16.00 Uhr

E-Mail

kofu@bd.zh.ch

Für dieses Thema zuständig: